Brasilien ist der größte Kosmetikmarkt in der lateinamerikanischen Region. Ein wachsendes Verbraucherbewusstsein und ein steigendes verfügbares Einkommen sichern ein stetiges Marktwachstum. Große internationale Kosmetikmarken sind ebenfalls in diesem attraktiven Markt präsent.
Als Kosmetikhersteller ist es notwendig, über die sich weltweit ändernden Vorschriften informiert zu bleiben. Die Nichteinhaltung regionsspezifischer Vorschriften führt oft zu disziplinarischen Maßnahmen der zuständigen Behörden.
In Brasilien reguliert die Agencia Nacional de Vigilancia Sanitaria (ANVISA), d. h. die Nationale Gesundheitsüberwachungsbehörde, die Herstellung, den Import und den Handel von Kosmetikprodukten. Kosmetikunternehmen sind verpflichtet, ihre Kosmetikprodukte bei der ANVISA anzumelden oder zu registrieren, bevor sie diese auf dem brasilianischen Markt einführen.
Um die Sicherheit und das Wohlergehen der Verbraucher zu gewährleisten, hat die ANVISA drei (03) Beschlüsse des Kollegialgremiums (RDCs) erlassen. Diese am 11. August 2021 im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse gelten für Kosmetika, Parfüms und Körperpflegeprodukte.
Die Resolutionen lauten wie folgt:
RDC 528/2021:
Diese Resolution umfasst Elemente konservierender Wirkung, die in Kosmetika, Parfüms und Körperpflegeprodukten erlaubt sind. Sie enthält eine Liste mit der Beschreibung von sechzig (60) Substanzen.
RDC 529/2021:
Diese Resolution listet 1.404 verbotene Substanzen auf, die nicht in Körperpflegeprodukten, Kosmetika und Parfüms verwendet werden dürfen.
RDC 530/2021:
Die dritte Verordnung – RDC 530/2021 – enthält eine Liste von mehr als 100 Elementen, die in kosmetischen Produkten nicht erlaubt sind, außer unter den von der Agentur festgelegten Bedingungen und Beschränkungen. Derselbe Akt enthält auch eine separate Liste von sechsundzwanzig (26) Bestandteilen von Duft- und Aromastoffen. Diese Bestandteile müssen auf der Kennzeichnung von Kosmetika, Parfüms und Körperpflegeartikeln angegeben werden, wenn ihre Konzentration 0,001 % in Produkten, die nicht abgespült werden, und 0,01 % in Produkten, die abgespült werden, überschreitet.
Die ANVISA hat Kosmetikunternehmen eine Frist von sechsunddreißig (36) Monaten eingeräumt, um ihre Produkte umzustellen und die Einhaltung der Beschlüsse sicherzustellen. Um ein umfassendes Verständnis der brasilianischen Vorschriften zu erlangen und regulatorische Unterstützung auf dem brasilianischen Kosmetikmarkt zu erhalten, kontaktieren Sie einen regionalen Regulierungsexperten.
Bleiben Sie informiert. Bleiben Sie regelkonform.