Das kosmetische Meldesystem in Malaysia ist bereits seit geraumer Zeit aktiv. Es hat Kosmetikherstellern aus aller Welt eine faire Chance gegeben, ihre Produkte auf dem aufstrebenden Markt Malaysias zu vertreiben. Unsere Frage ist jedoch: Haben Sie Ihre Produkte bereits auf dem Markt angemeldet? Falls nicht, empfehlen wir Ihnen, den gesamten Prozess und die Vorschriften umgehend zu verstehen.
Damit ein Unternehmen seine Produkte in Malaysia vermarkten kann, muss es den Direktor der Pharmazeutischen Dienste (DPS) über das Nationale Büro für Pharmazeutische Kontrolle (NPCB) benachrichtigen. Es ist zwingend erforderlich, dass das Unternehmen zunächst bei Syarikat Suruhanjaya Malaysia (SSM) oder dem malaysischen Handelsregister (ROB) registriert ist. Es ist zu beachten, dass Unternehmen, die im Handels- und Unternehmensregister eingetragen sind, berechtigt sind, eine Produktanmeldung beim Gesundheitsministerium (MOH) einzureichen. Die Behörde hat es den Unternehmen durch die Online-Website erleichtert, Produktanmeldungen vorzunehmen.
Das Verfahren
Um den Prozess zu starten, müssen Unternehmen einen Antrag auf Zugang zur Online-Plattform stellen, gefolgt von der Einreichung eines vollständig ausgefüllten Meldeformulars und schließlich der Zahlung der Gebühren für den Prozess. Nach erfolgreicher Zahlung wird innerhalb von 1-3 Tagen eine Meldenummer in Form einer Meldebestätigung generiert, die den Unternehmen grünes Licht für den Vertrieb, Import, Großhandel und die Herstellung von Kosmetikprodukten in Malaysia gibt. Für Großhändler, die Kosmetikprodukte indirekt herstellen, im Großhandel vertreiben und importieren möchten, ist eine separate Genehmigung erforderlich. Diese Meldung ist 2 Jahre gültig und kann gegen eine Bearbeitungsgebühr einen Monat vor dem Ablaufdatum verlängert werden.
Unternehmen, die Kosmetikprodukte herstellen, die nicht für den lokalen Markt bestimmt sind, sind von der Meldepflicht befreit, da sie die Sicherheitsmaßnahmen für die einheimischen Verbraucher nicht beeinflussen. In solchen Fällen ist es für Unternehmen zwingend erforderlich, frühere Genehmigungen vom Direktor der Pharmazeutischen Dienste (DPS) einzuholen. Damit ein ausländisches Kosmetikunternehmen seine Produktlinie in Malaysia vertreiben kann, muss es einen lokalen Vertreter in Form eines anderen Unternehmens ernennen, das bereits in Malaysia registriert ist. Mit sofortiger Wirkung kümmert sich der ernannte Vertreter um alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Meldeverfahren.
Wenn ein einzelnes Kosmetikprodukt von mehreren Unternehmen hergestellt wird, sollte dieses Produkt den Behörden in einer einzigen Einreichung gemeldet werden. Im Falle weiterer Änderungen am Produkt ist der entsprechende Hersteller verpflichtet, diese Änderungen durch einen neuen Meldeantrag zu melden. Was die Bearbeitungsgebühr betrifft, so müssen Unternehmen einen Betrag von RM50 für jedes Produkt und die entsprechende Variante (falls vorhanden) entrichten.
Malaysia scheint einer der vielversprechendsten aufstrebenden Märkte zu sein, insbesondere für Kosmetikprodukthersteller. Eine verpasste Gelegenheit, Ihr Produkt über das kosmetische Meldesystem zu registrieren, kann zum Verlust großer Chancen führen. Andererseits umfasst das kosmetische Meldesystem einen eigenen Lebenszyklus, der umfassendes Wissen und Fachkenntnisse in den beteiligten Verfahren erfordert. Es wird dringend empfohlen, die Unterstützung eines Dienstleisters für kosmetische Meldungen in Anspruch zu nehmen, der mit den malaysischen Vorschriften bestens vertraut ist.