Schwermetalle sind in unserer Umwelt allgegenwärtig. Schwermetallhaltige Inhaltsstoffe wie Thimerosal (Quecksilber) und Bleiacetat wurden früher als kosmetische Inhaltsstoffe verwendet. Sie wurden auch als Reaktionskatalysatoren bei der chemischen Synthese und zur Herstellung von Industrieanlagen, Behältern oder Verschlüssen eingesetzt.
Diese Schwermetalle können als Verunreinigungen (allgemein als elementare Verunreinigungen bezeichnet) in kosmetischen Rohstoffen und/oder fertigen kosmetischen Produkten gefunden werden. Health Canada erkennt an, dass Schwermetallverunreinigungen in kosmetischen Produkten aufgrund der allgegenwärtigen Natur dieser Elemente unvermeidbar sind, aber entfernt werden sollten, wo immer dies technisch machbar ist.
Einige Elemente wie Eisen, Zink, Kobalt usw. sind in Spurenmengen für den menschlichen Körper essenziell. Einige davon sind relativ ungiftig, wie Silber, Indium usw. Im Gegensatz dazu sind einige Schwermetalle für den Körper nicht essenziell und stellen unabhängig vom Expositionsweg Gesundheitsrisiken dar. Sie bergen auch Umweltrisiken aufgrund ihres Bioakkumulationspotenzials. Unter den Schwermetallverunreinigungen sind Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen, Antimon, Cadmium und Nickel außergewöhnlich toxisch (krebserregend, reproduktions-/entwicklungstoxisch und/oder sensibilisierend).
Daher müssen die Konzentrationen dieser Schwermetalle zur Sicherheit der Verbraucher kontrolliert werden. Diese toxischen Metalle werden in Kosmetika von verschiedenen Regulierungsbehörden kontrolliert. Die nachstehende Tabelle zeigt die Schwermetall-Grenzwerte für fertige Kosmetika auf den wichtigsten globalen Märkten.
Tabelle: Schwermetallgrenzwerte für Kosmetika auf den wichtigsten globalen Märkten
| Schwermetalle | Deutschland (EU) | GCC | ASEAN | Thailand | China | Indien (BIS)* | Kanada | Korea | Taiwan | US FDA |
| Blei | 2 ppm | 10 ppm | 20 ppm | 20 ppm | 10 ppm | 20 ppm | 10 ppm | 20 ppm | 10 ppm | 20 ppm (Farbstoffe) 10 ppm (Lippenpflegeprodukte) |
| Cadmium | 0,1 ppm | 3 ppm | 5 ppm | 3 ppm | 5 ppm | - | 3 ppm | 5 ppm | 5 ppm | - |
| Quecksilber | 0,1 ppm | 1 ppm | 1 ppm | 1 ppm | 1 ppm | - | 1 ppm | 1 ppm | 1 ppm | 1 ppm (Farbstoffe) |
| Arsen | 0,5 ppm | 3 ppm | 5 ppm | 5 ppm | 2 ppm | 2 ppm | 3 ppm | 10 ppm | 3 ppm | 3 ppm (Farbstoffe) |
| Antimon | 0,5 ppm | 5 ppm | - | - | - | - | 5 ppm | 10 ppm | - | - |
| Nickel | 10 ppm | - | - | - | - | - | - | 10 ppm | - | - |
| *Grenzwerte für kosmetische Farbstoffe; GCC – Golf-Kooperationsrat; ASEAN – Verband Südostasiatischer Nationen; BIS – Indisches Normungsinstitut | ||||||||||
Derzeit sind die Grenzwerte für Schwermetalle in Kosmetika weitgehend auf der Grundlage von Werten festgelegt, die technisch vermieden werden könnten. Als Beispiel können wir die von Deutschlands Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Health Canada festgelegten Grenzwerte heranziehen.
Kurz gesagt, Kosmetikhersteller müssen die Schwermetallgrenzwerte einhalten, um ihre globale Präsenz auszubauen. Für regulatorische Unterstützung im Kosmetikbereich und einen problemlosen globalen Markteintritt, kontaktieren Sie Freyr.