FSSAIs neuer Vorschlag für Säuglingsnahrungsverordnungen
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Die Food Safety and Standards Authority of India (FSSAI) hat einen Entwurf für Verordnungen zu den Sicherheitsstandards für Säuglingsnahrung herausgegeben. In Indien werden die meisten Ernährungsprodukte für Säuglinge mit angeborenen Stoffwechselstörungen (IEM) aus dem Ausland importiert. Mit dem neuen Verordnungsvorschlag der FSSAI wird erwartet, dass Unternehmen in Indien IEM lokal herstellen können. Der von der FSSAI vorgeschlagene Entwurf ist eine aktualisierte Version der bestehenden Vorschriften für Säuglingsnahrung aus dem Jahr 2011 und deckt die Sicherheitsstandards ab, die für die Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung für besondere medizinische Zwecke erforderlich sind.

Der vorgeschlagene Leitlinienentwurf nennt Einzelheiten zu den Anforderungen an die Zusammensetzung der Säuglingsanfangsnahrung, ihren Geltungsbereich und die Menge an Lebensmittelzusatzstoffen, um höhere Sicherheitsstandards für die folgenden Produktkategorien zu gewährleisten:

  • Milchprodukte für Säuglinge
  • Nahrung für Säuglinge
  • Ergänzungsnahrung auf Getreide-Milch-Basis
  • Ergänzungsnahrung auf Basis von verarbeitetem Getreide
  • Folgemilch
  • Säuglingsanfangsnahrung für besondere medizinische Zwecke
  • Milchersatz für Frühgeborene
  • Milchersatzprodukte für Säuglinge, die laktosefrei und/oder saccharosefrei sind
  • Hypoallergener Säuglingsmilchersatz
  • Nahrung für Säuglinge mit IEM
  • Säuglingsnahrung aus traditionellen Inhaltsstoffen

Gemäß den überarbeiteten Vorschriften ist Säuglingsnahrung für besondere medizinische Zwecke von den Verpackungsvorschriften ausgenommen, die für normale Säuglingsnahrung gelten. Der Entwurf besagt ferner, dass die Rezeptur für beide Kategorien von Säuglingsnahrung (d. h. für besondere medizinische Zwecke und auf Basis traditioneller Lebensmittelzutaten) die mikrobiologischen Standards von Milch und Milchprodukten einhalten muss. Zudem legt er Standards für die Verwendung der Inhaltsstoffe in Säuglingsnahrung und deren Herkunft fest.

Zertifizierungszeichen des Bureau of Indian Standards (BSI)

Sobald die Verordnungen in Kraft treten, dürfen Unternehmen keine Säuglingsmilchnahrung, Säuglingsanfangsnahrung, Säuglingsergänzungsnahrung oder andere Arten von Säuglingsnahrung ohne das BSI-Prüfzeichen herstellen, verkaufen oder lagern. Die Kategorie der Säuglingsanfangsnahrung für besondere medizinische Zwecke ist von dieser Regel jedoch ausgenommen.

Wie bereits erwähnt, importiert Indien den größten Teil seiner Säuglingsnahrung aus dem Ausland. Mit dem Inkrafttreten dieser neuen Vorschriften wird es für Unternehmen jedoch einfacher sein, die Nahrung lokal herzustellen. Die Einführung dieser neuen Regeln wird der FSSAI zudem helfen sicherzustellen, dass keine Schlupflöcher in den Vorschriften ausgenutzt werden, um Säuglingsnahrung zu verkaufen, was nach dem Gesetz über Säuglingsmilchersatz, Flaschennahrung und Säuglingsnahrung (Regelung von Produktion, Versorgung und Vertrieb) ursprünglich illegal ist.

Die FSSAI hat bereits Stellungnahmen von Branchenexperten zu diesen regulatorischen Änderungen eingeholt. Da das Ergebnis des Vorschlags noch aus steht, wird Herstellern geraten, sich auf dem Laufenden zu halten, um die Vorschriften einzuhalten.

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