
Chemikalienregistrierung in Thailand – Übersicht
Reinigungs- und Desinfektionsprodukte werden in verschiedenen Ländern und Regionen unterschiedlich bezeichnet, identifiziert und reguliert, was es für die Branche äußerst schwierig macht, diese Produkte auf verschiedenen Märkten zu platzieren. Solche Produkte werden von der thailändischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (Thailand FDA) im Rahmen des Gesetzes über gefährliche Stoffe reguliert. Darüber hinaus können diese Produkte dem Gesetz zufolge je nach Chemikalie und Verwendung in die folgenden Kategorien fallen:
Tabelle 1: Klassifizierung chemischer Produkte nach dem Gesetz über gefährliche Stoffe
| Typ 1 | Typ 2 | Typ 3 | Typ 4 |
Sehr geringe Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Erfordert keine Registrierung, jedoch eine Meldung der Produktdaten und -informationen an eine zuständige Behörde. Zum Beispiel: Einige Reinigungsprodukte und Pool-Desinfektionsmittel auf Hypochloritbasis | Ein gewisses Risiko für die Gesundheit von Mensch und Umwelt. Erfordert eine Produktregistrierung. Zum Beispiel: Desinfektionsmittel, die nicht unter Typ 1 fallen und ein höheres Risiko als Typ 1 aufweisen. | Ein höheres Risiko als Produkte der Klassifizierung Typ 2. Erfordert eine Registrierung und eine Importlizenz. Zum Beispiel: Reiniger und Desinfektionsmittel auf Säure-, Aldehyd- oder Basis von Laugen. | Birgt ein sehr hohes Risiko aufgrund schwerwiegender inhärenter Gefahreneigenschaften wie mutagenen, krebserzeugenden Wirkungen usw. Jegliche Art der Verwendung ist verboten. Zum Beispiel: DDT, Dieldrin usw. |
Für alle Hersteller von Produkten, die unter das Gesetz über gefährliche Stoffe fallen, ist die GMP-Anforderung gemäß diesem Gesetz obligatorisch.
Tabelle 2: Chemikalienvorschriften in Thailand
| Kategorien | Biozid / Desinfektionsmittel | Wasch- und Reinigungsmittel | Allgemeine Verbraucherprodukte | Chemikalien |
| Chemikalienvorschrift |
Gesetz über gefährliche Stoffe, B.E. 2535 | Verbraucherschutzgesetz, B.E. 2522. | Gesetz über gefährliche Stoffe B.E. 2535. | |
| Registrierungsanforderung | Ja | Nein | Ja | |
| Prozessübersicht | Ein Antrag muss bei der Produktkontrolleinheit (Amt für Kosmetika und gefährliche Stoffe) eingereicht werden. | Eigenverantwortliche Einhaltung der Vorschriften. | Hersteller und Importeure von Gefahrstoffen in Mengen von mehr als einer (01) Tonne pro Jahr sind nun verpflichtet, ihre Gefahrstoffe über das Onlinesystem des Department of Industrial Works (DIW) beim DIW zu melden. | |
| Örtlicher Vertreter | Ja | Nicht zutreffend | Nicht zutreffend | Ja |
Wichtigste Datenanforderungen |
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Gemäß dem Gesetz über gefährliche Stoffe B.E. 2535 ist das Globally Harmonized System (GHS) in Thailand für die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahren durch Chemikalien und chemische Produkte obligatorisch, wobei SDB und Etiketten den GHS-Vorgaben entsprechen müssen.
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