Globale Einhaltung der REACH-Vorschriften

Freyr bietet spezialisierte Dienstleistungen für die globale REACH-Regulierungskonformität an und unterstützt Chemiehersteller dabei, komplexe regulatorische Anforderungen mühelos zu erfüllen. Von der Entwicklung der Compliance-Strategie bis hin zur Dossiererstellung und dem Datenmanagement sorgt unser Expertenteam für einen reibungslosen Ablauf.

Globale REACH-Regulierungskonformität – Übersicht

Chemiehersteller müssen sicherstellen, dass die Risikobewertung von Chemikalien auf geeignete Weise und in Übereinstimmung mit allen erforderlichen Vorschriften durchgeführt wird. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass die Risikomanagementmaßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt korrekt umgesetzt werden.

Die REACH-Verordnung überträgt der chemischen Industrie die Verantwortung, die von Chemikalien ausgehenden Risiken zu steuern und Sicherheitsinformationen über chemische Stoffe bereitzustellen. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, Informationen über die Eigenschaften chemischer Stoffe für deren sichere Handhabung zu sammeln und die erforderlichen Angaben in einer zentralen Datenbank der Zielmärkte zu registrieren.

Schritte zur Erfüllung der REACH-Vorschriften:

  • Registrierung: Für Chemikalien oberhalb einer bestimmten Tonnagengrenze sollten sich Hersteller registrieren, indem sie die erforderlichen Daten bereitstellen.
  • Bewertung: Die inhärenten gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien sollten bewertet werden.
  • Zulassung: Für gefährliche Chemikalien oder besonders besorgniserregende Stoffe sollten Hersteller vor dem Inverkehrbringen eine Zulassung für ihre beabsichtigte Verwendung einholen.
  • Beschränkung: Gefährliche Chemikalien oder besonders besorgniserregende chemische Stoffe sollten für bestimmte Verwendungen beschränkt werden.

Länderspezifische Einführung der REACH-Verordnung:

Europa
  • Verabschiedet im Jahr 2007.
Vereinigtes Königreich (UK)
  • Nach dem Brexit am 1. Januar 2021 als UK REACH übernommen.
  • Bekannt als UK REACH.
Türkei
  • Bekannt als KKDIK, was auf Türkisch für „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien“ steht.
  • Veröffentlicht am 23. Juni 2017 vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung der Türkei.
Indien
  • Bekannt als Chemical Management Safety Rules (CMSR).
  • Derzeit im Entwurfsstadium.
  • Voraussichtlich bald im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Südkorea
  • Veröffentlicht im Jahr 2015 vom Umweltministerium in Korea.
  • In Kraft getreten im Jahr 2019.

Globale Einhaltung der REACH-Vorschriften

  • REACH-Regulierungskonformität und -strategie.
  • Beratung zum Compliance-Ansatz in der Lieferkette.
  • Dossiererstellung und -einreichung.
  • Datenmanagement und Gap-Analyse.
  • Toxikologische Bewertungen.
  • Erstellung von Expositionsszenarien.
  • Aktivitäten zur späten Vorregistrierung.
  • Erstellung und Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern gemäß den länderspezifischen REACH-Vorschriften.
  • End-to-End-Beratung zur REACH-Compliance.
  • Fachkundige Beratung zu regulatorischen Strategien und den Anforderungen der REACH-Konformität.
  • Sicherer Umgang mit den komplexen Anforderungen von Zulassungsbehörden.
  • Regionesspezifische REACH-Compliance-Dienstleistungen.
  • Strukturierter und kosteneffizienter Ansatz zur Sicherstellung der Compliance.
  • Starkes Partnernetzwerk weltweit.
  • REACH-konforme und gezielte Lösungen.
  • Schnelle Bearbeitungszeiten und schnellere Markteinführung.