Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Polen


Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Polen – Übersicht

Polen ist ein aufstrebender Markt für Nahrungsergänzungsmittel in der Europäischen Union (EU) und zieht großes Interesse von Unternehmen der Branche auf sich. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen in Polen dem polnischen Gesetz vom 25. August 2006 zur Umsetzung der Richtlinie 2002/46/EG. Ein Produkt in anderen Märkten einfach als Nahrungsergänzungsmittel einzustufen, reicht nicht aus, damit es in Polen oder der EU als solches gilt. Die Einhaltung der Vorschriften für zugelassene Stoffe, Höchstmengen und verbotene Substanzen in polnischen Nahrungsergänzungsmitteln ist von entscheidender Bedeutung. Eine genaue Kennzeichnung, Werbung und Überprüfung gesundheitsbezogener Angaben sind erforderlich, um die Sicherheit zu gewährleisten und Sanktionen, Produktstopps sowie Rückrufe zu vermeiden.

Die Oberste Sanitärinspektion (CSI) ist die zuständige Behörde in Polen. Im Laufe der Jahre hat die Oberste Sanitärinspektion (CSI) zahlreiche Leitlinien und Stellungnahmen herausgegeben, die Lebensmittelunternehmen (FBOs) wertvolle Orientierungshilfen in Bezug auf den Verkauf, die Werbung und die Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel in Polen bieten. Darüber hinaus wurden Rechtsvorschriften für pflanzliche Stoffe erlassen, die spezifische Beschränkungen und Nutzungsbedingungen in den Beschlüssen des Fachausschusses für Nahrungsergänzungsmittel festlegen. Höchstmengen für Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung werden auf nationaler Ebene festgelegt.

Der polnische Markt ist besonders interessant für Unternehmen aus den Bereichen Sportlerernährung, Probiotika, pflanzliche Produkte und Pilz-Nahrungsergänzungsmittel in Polen. Der Verkauf und Import von Nahrungsergänzungsmitteln nach Polen über Plattformen wie Amazon oder andere E-Commerce-Marktplätze, die sich an polnische Verbraucher richten, erfordert die Einhaltung des Meldeverfahrens bei der Obersten Sanitärinspektion (CSI). Nach Abschluss des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme in eine spezielle Liste mit einem eindeutigen Registrierungscode.

Eine Meldung beim CSI erfordert die Überprüfung der Rezepturkonformität und der Produktkennzeichnung. Damit ein Nährstoff in Lebensmitteln verwendet werden darf, muss er insbesondere eine nachgewiesene Geschichte der sicheren Verwendung (History of Safe Use, HoSU) innerhalb der EU aufweisen. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderung wird die Substanz als „Novel Food“ eingestuft, was eine vorherige Zulassung erforderlich macht, selbst wenn sie ausschließlich in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden soll. Die Registrierung als Novel Food erfolgt auf EU-Ebene.

Für Unternehmen, die nach dem Brexit Nahrungsergänzungsmittel in Polen verkaufen oder in Nicht-EU-Ländern [einschließlich des Vereinigten Königreichs (UK)] registriert sind, ist die Gründung einer juristischen Person in einem EU-Mitgliedstaat oder die Benennung eines Drittunternehmens als gesetzlicher Vertreter (LR) des Produkts in Polen oder anderen EU-Ländern erforderlich. Dieser Vertreter muss auf dem Etikett genannt werden, als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde dienen und die geltenden Verfahren etablieren.

Andere Lebensmittel müssen in Polen im Allgemeinen nicht gemeldet werden. Bestimmte Lebensmittel für besondere Verbrauchergruppen (FSG), wie Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, glutenfreie Lebensmittel und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP), müssen jedoch möglicherweise gemeldet werden. Auch Mahlzeitenersatzprodukte zur Gewichtskontrolle und angereicherte Lebensmittel (einschließlich Sportlerernährung oder Riegel) unterliegen der Aufsicht der CSI. Lebensmittelunternehmen (FBOs) müssen sicherstellen, dass alle relevanten Lebensmittelvorschriften in Polen, einschließlich Zusammensetzung und Kennzeichnung, eingehalten werden.

Die Dynamik des Lebensmittelmarktes in Polen und der EU erfordert von Unternehmen eine schnelle Anpassung an regulatorische Aktualisierungen. Freyr bietet Herstellern, Vertrieben und anderen Lebensmittelunternehmern mit seinem Betriebs- und Lieferzentrum in der EU umfassende regulatorische Unterstützung bei der Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Polen. Unsere Dienstleistungen umfassen regulatorische Bewertungen, Lebensmittelkennzeichnung, Überprüfung gesundheitsbezogener Angaben, Produktmeldungen, die rechtliche Vertretung (Legal Representation, LR) sowie zugehörige Verfahren wie Überwachung und Vigilanz.

Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Polen

Fachwissen

  • Klassifizierung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Überprüfung von Rezepturen und Inhaltsstoffen.
  • Sicherheitsbewertung von Endprodukten und Lebensmittelzutaten.
  • Prüfung von Etiketten und Aussagen.
  • Beratung und Begründung zu Nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben.
  • Antrag auf gesundheitsbezogene Angaben nach der NHCR (EU-Register für Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben).
  • Überprüfung der Umwelt- und Recyclingkennzeichnung sowie Überprüfung umbezüglicher Werbebehauptungen (Green Claims).
  • Anforderungen an Verpackungsmaterialien.
  • Dossier-Gap-Analyse.
  • Erstellung und Einreichung von Dossiers.
  • Einhaltung der Vorschriften für Lebensmittelprodukte.
  • Produktmeldung und -registrierung.
  • Länderspezifische regulatorische Unterstützung in der EU.
  • Regulatorische Strategie für die EU.
  • EU-Bevollmächtigter (Legal Representation, LR).
  • Bericht zur Regulatory Intelligence (RI).
  • Produktspezifische Aktualisierungen der regulatorischen Richtlinien und Standards.
  • Antrag auf Zulassung eines Novel Food / Registrierung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland.
  • Konsultationsverfahren zur Bestimmung des Status (neuartig oder nicht neuartig) einer Lebensmittelzutat.
  • Regulatorische Beratung für Importdienste von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln in der EU.
  • Übersetzungsunterstützungsdienste.
  • Überprüfung von Werbe- und Promotionsmaterial.
  • Lebensmittelüberwachung und Vigilanz.
  • Nachverfolgung nach der Meldung bzw. nach dem Inverkehrbringen.
  • Management von Warnhinweisen und behördlichen Anmerkungen.
  • Unterstützung bei der FBO-Registrierung.
  • Kommunikation mit Gesundheitsbehörden (HAs).
  • Produktkonformität für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb der EU (Schweiz, Norwegen und Island).
  • End-to-end-Dienstleistungen für angereicherte Lebensmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten), Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und andere Lebensmittel für spezifische Gruppen.

Vorteile

  • End-to-end regulatorische Beratung.
  • Marktspezifische regulatorische Beratung und Empfehlungen.
  • Harmonisierte Compliance, lokale Kennzeichnung und Unterstützung für den lokalen Markt.
  • Qualifiziertes Expertenteam mit praktischer Erfahrung in allen Lebensmittelkategorien.
  • Unterstützung für regionsspezifische regulatorische Aktivitäten.
  • Umfangreiches Partnernetzwerk weltweit.
  • Eine starke Partnerschaft mit verschiedenen Gesundheitsbehörden.

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