Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Frankreich


Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Frankreich – Übersicht

Frankreich ist ein wichtiger Markt für Nahrungsergänzungsmittel in der Europäischen Union (EU) und zieht Unternehmen dieser Branche an. Die Einstufung von Nahrungsergänzungsmitteln unterliegt nationalen Vorschriften, die durch das französische Dekret Nr. 2006-352 zur Umsetzung der Richtlinie 2002/46/EG geregelt werden. Die Einstufung eines Produkts in anderen Märkten führt nicht automatisch dazu, dass es in der EU oder in Frankreich als Nahrungsergänzungsmittel gilt. Die Einhaltung der Vorschriften für zugelassene Stoffe, Höchstmengen und verbotene Substanzen ist von entscheidender Bedeutung. Um die Sicherheit zu gewährleisten und Sanktionen, Produktrücknahmen oder Rückrufe zu vermeiden, müssen eine genaue Kennzeichnung der Lebensmittel, die Werbung und die Überprüfung gesundheitsbezogener Angaben sichergestellt werden.

Die derzeit zuständige Behörde in Frankreich ist die DGAL (Direction Générale de l'Alimentation). Die französischen Behörden haben im Laufe der Jahre zahlreiche Leitlinien veröffentlicht, die Lebensmittelunternehmern (FBOs) wertvolle Informationen zum Verkauf und zur Werbung für Nahrungsergänzungsmittel bieten. Darüber hinaus gibt es in Frankreich spezielle Leitlinien für pflanzliche Stoffe, einschließlich einer Positivliste für Pflanzen und Pilze mit spezifischen Verwendungsbedingungen. Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe sind auf nationaler Ebene festgelegt. Außerdem führt Frankreich eine Positivliste weiterer Stoffe mit ernährungsphysiologischer oder physiologischer Wirkung. Die französischen Behörden haben zudem Leitlinien für die Verwendung von Probiotika bereitgestellt.

Trotz Marktverzerrungen und Abweichungen in der gesamten EU behält der französische Markt seine Disziplin bei. Er bleibt äußerst attraktiv für Unternehmen, die in den Bereichen Sportnahrung, Probiotika, Pflanzenextrakte und Pilz-Nahrungsergänzungsmittel tätig sind. Der Import und Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln in Frankreich, einschließlich Online-Plattformen wie Amazon oder anderen E-Commerce-Marktplätzen, erfordert ein Anmeldeverfahren bei der DGAL (Direction Générale de l'Alimentation). Sobald die Anmeldung abgeschlossen ist, wird das Produkt mit einem eindeutigen Registrierungscode in eine spezielle Liste aufgenommen. Die Anmeldung bei der DGAL (Direction Générale de l'Alimentation) erfordert eine Überprüfung der Rezepturkonformität und der Produktkennzeichnung. Es ist wichtig zu beachten, dass Nährstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden, eine signifikante Verwendungshistorie (History of Safe Use – HoSU) innerhalb der EU als Sicherheitsnachweis vorweisen müssen. Bei Nichterfüllung dieses Kriteriums wird die Substanz als „Novel Food“ eingestuft, was selbst in der Nahrungsergänzungsmittelindustrie eine vorherige Genehmigung erfordert. Die Registrierung von Novel Food erfolgt auf EU-Ebene.

Wenn Sie nach dem Brexit oder aus Nicht-EU-Ländern (einschließlich des Vereinigten Königreichs) Nahrungsergänzungsmittel in Frankreich vertreiben möchten, müssen Sie eine juristische Person in einem EU-Mitgliedstaat gründen oder einen Dritten als gesetzlichen Vertreter (LR) des Produkts in Frankreich oder einem anderen EU-Land benennen. Das Vertretungsunternehmen muss auf dem Etikett genannt werden, als Ansprechpartner für die Behörde fungieren und die geltenden Verfahren einrichten.

Lebensmittel, bei denen es sich nicht um Nahrungsergänzungsmittel handelt, müssen in Frankreich im Allgemeinen nicht gemeldet werden. Lebensmittel für bestimmte Gruppen (FSG) wie Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung oder Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP) fallen jedoch unter regulierte Produkte und sind anmeldepflichtig. Lebensmittelunternehmer (FBOs) müssen die Einhaltung aller Lebensmittelvorschriften hinsichtlich Zusammensetzung und Kennzeichnung sicherstellen.

Der Lebensmittelmarkt in Frankreich und der EU ist dynamisch, weshalb Unternehmen sich schnell an regulatorische Vorgaben anpassen müssen, um erfolgreich zu sein. Mit einem Betriebs- und Lieferzentrum in der EU bietet Freyr Herstellern, Händlern und Lebensmittelunternehmern umfassende regulatorische Unterstützung. Unsere Dienstleistungen umfassen regulatorische Bewertungen von Rezepturen oder Inhaltsstoffen, Lebensmittelkennzeichnung, gesundbezogene Angaben (Health Claims) und Werbung, Produktmeldungen, rechtliche Vertretung sowie regulatorische Aktualisierungen, Überwachung und Vigilanz.

Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Frankreich

Fachwissen

  • Klassifizierung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Überprüfung von Rezepturen und Inhaltsstoffen.
  • Sicherheitsbewertung von Endprodukten und Lebensmittelzutaten.
  • Prüfung von Etiketten und Aussagen.
  • Beratung und Begründung zu Nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben.
  • Antrag auf gesundheitsbezogene Angaben nach der NHCR (EU-Register für Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben).
  • Überprüfung der Umwelt- und Recyclingkennzeichnung sowie Überprüfung umbezüglicher Werbebehauptungen (Green Claims).
  • Anforderungen an Verpackungsmaterialien.
  • Dossier-Gap-Analyse.
  • Erstellung und Einreichung von Dossiers.
  • Einhaltung der Vorschriften für Lebensmittelprodukte.
  • Produktmeldung / Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Frankreich.
  • Länderspezifische regulatorische Unterstützung in der EU.
  • Regulatorische Strategie für die EU.
  • EU-Bevollmächtigter (Legal Representation, LR).
  • Bericht zur Regulatory Intelligence (RI).
  • Produktspezifische Aktualisierungen der regulatorischen Richtlinien und Standards.
  • Antrag auf Zulassung eines Novel Food / Registrierung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland.
  • Konsultationsverfahren zur Bestimmung des Status (neuartig oder nicht neuartig) einer Lebensmittelzutat.
  • Regulatorische Beratung für Importdienste von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln in der EU.
  • Übersetzungsunterstützungsdienste.
  • Überprüfung von Werbe- und Promotionsmaterial.
  • Lebensmittelüberwachung und Vigilanz.
  • Nachverfolgung nach der Meldung bzw. nach dem Inverkehrbringen.
  • Management von Warnhinweisen und behördlichen Anmerkungen.
  • Unterstützung bei der Registrierung von Lebensmittelunternehmern (FBOs).
  • Kommunikation mit der DGAL (Direction Générale de l'Alimentation).
  • Konformität von Lebensmitteln für EWR-Länder außerhalb der EU (Schweiz, Norwegen und Island).
  • End-to-end-Dienstleistungen für angereicherte Lebensmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten), Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und andere Lebensmittel für spezifische Gruppen.

Vorteile

  • End-to-end regulatorische Beratung.
  • Marktspezifische regulatorische Beratung und Empfehlungen.
  • Harmonisierte Compliance, lokale Kennzeichnung und Unterstützung für den lokalen Markt.
  • Qualifiziertes Expertenteam mit praktischer Erfahrung in allen Lebensmittelkategorien.
  • Unterstützung für regionsspezifische regulatorische Aktivitäten.
  • Umfangreiches Partnernetzwerk weltweit.
  • Eine starke Partnerschaft mit verschiedenen Gesundheitsbehörden.

Unser Standort in Frankreich

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75008 Paris,
Frankreich