MFDS prüft Entwurf von Änderungen des südkoreanischen Kosmetikgesetzes
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Um die Vorschriften für Kosmetikprodukte in Südkorea zu verschärfen, hat das Ministerium für Lebensmittel- und Produktsicherheit (MFDS) im Jahr 2019 sechs Änderungsentwürfe vorgelegt. Diese Änderungen betreffen verschiedene regulatorische Aspekte von Kosmetikprodukten wie Herstellung, Prüfung und Kennzeichnung. Ziel dieser Änderungen ist es, den Vertrieb sicherer und wirksamer Kosmetikprodukte in Südkorea zu gewährleisten und Verbrauchern eine fundierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Was genau besagen diese sechs Änderungen? Werfen wir einen Blick darauf:

  1. Änderung der Kennzeichnungsanforderungen

    Nach den bisherigen Kennzeichnungsvorschriften des südkoreanischen Kosmetikgesetzes müssen auf dem Etikett eines Kosmetikprodukts die Daten eines verantwortlichen Vertriebshändlers und Herstellers angegeben werden. Der Entwurf der Änderung schlägt vor, die Angabe von Herstellerinformationen auf dem Etikett von einer Pflicht zu einer optionalen Angabe zu machen. Dem Änderungsentwurf zufolge sind auf der Etikettverpackung nur noch Name und Anschrift des verantwortlichen Vertriebshändlers erforderlich.

  1. Strengere Vorschriften für funktionelle Kosmetika Die neue Änderung sieht noch strengere Kontrollen für funktionelle Kosmetika vor, die in Südkorea vertrieben werden. Wenn die Anforderungen der Aufsichtsbehörde nicht erfüllt werden oder falsche Dokumente eingereicht werden, kann dies zu folgenden Schritten führen:
    • Verbot des Verkaufs von Produkten auf dem Markt
    • Widerruf der Unternehmensregistrierung
  1. Meldung über den Verkauf maßgeschneiderter Kosmetika

    Zuvor hatte das MFDS bekannt gegeben, dass feste Seifen, Haarpuder und Enthaarungswachse als Kosmetika eingestuft werden. Diese Änderungen sollten am 31. Dezember 2019 in Kraft treten. Dem aktuellen Änderungsentwurf zufolge dürfen feste Seifen, die in kleineren Mengen oder in Form anderer Kosmetika neu verpackt wurden, unabhängig von einer Registrierung für maßgeschneiderten Verkauf verkauft werden. Diese Entscheidung wird derzeit noch diskutiert; die Branchenkonsultation läuft noch bis zum 5. Februar 2020.

  1. Kennzeichnung von „zollfreien“ Kosmetika

    Um den illegalen Vertrieb zollfreier Kosmetika zu unterbinden, sind Hersteller verpflichtet, sowohl die Primär- als auch die Sekundärverpackung der Kosmetikprodukte mit dem Hinweis „Duty-Free“ (zollfrei) zu versehen.

  1. Anforderung bezüglich des Verfallsdatums

    Hersteller müssen auf der Primär- und Sekundärverpackung der Produkte ein genaues Verfallsdatum angeben, damit Verbraucher problemlos eine fundierte Kaufentscheidung treffen können.

  1. Änderung der Kennzeichnungsterminologie

    Hersteller sind verpflichtet, medizinische Fachbegriffe von der Verpackung zu entfernen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die oben genannten Änderungen zwar im Jahr 2020 noch vom MFDS überprüft werden müssen, sie jedoch einen guten Überblick darüber geben, wie sich die Vorschriften in Südkorea entwickeln. In einer derartig dynamischen Regulierungslandschaft ist es für Hersteller unerlässlich, jeder Aktualisierung zu folgen, um die Vorschriften besser zu verstehen und rasch umzusetzen. Bleiben Sie konform. Bleiben Sie auf dem Laufenden.

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