Vorschriften für Duftstoffallergene: Leitfaden für die EU und Kanada
1 Min. Lesezeit

Duftstoffallergene gehören zu den häufigsten Ursachen für kosmetikbedingte Kontaktdermatitis, was Regulierungsbehörden weltweit dazu veranlasst, die Transparenzanforderungen zu verschärfen. Jüngste Aktualisierungen in der Europäischen Union (EU) und Kanada stellen eine bedeutende Verschiebung hin zu mehr Verbraucherschutz und globaler regulatorischer Harmonisierung dar.

EU: Erweiterte Allergenliste und wichtige Fristen

Die Verordnung (EU) 2023/1545 der EU-Kommission führte eine erhebliche Ausweitung der Offenlegung von Duftstoffallergenen ein. Die Anzahl der Allergene, die eine individuelle Kennzeichnung erfordern, ist von 24 auf über 80 Substanzen gestiegen, was die aktualisierten wissenschaftlichen Bewertungen des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) widerspiegelt.

Zwei entscheidende Fristen für die Einhaltung kennzeichnen den Übergang:

  • 31. Juli 2026 – Alle neuen Kosmetikprodukte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, müssen die aktualisierten Anforderungen an die Allergenkennzeichnung erfüllen.
  • 31. Juli 2028 – Vollständige Einhaltung für alle bereits auf dem Markt befindlichen Produkte.

Obwohl Duftstoffallergene bereits Offenlegungspflichten unterlagen, erweitert diese Verordnung die Liste der Stoffe erheblich, die einzeln deklariert werden müssen, anstatt unter „Parfum“ zusammengefasst zu werden. Dies ermöglicht es empfindlichen Verbrauchern, fundierte Entscheidungen zu treffen. Zudem veranlasst sie Hersteller, ihre Rezepturen, Lieferketten und Kennzeichnungsstrategien neu zu bewerten.

Kanada: Gestaffelte Offenlegungsfristen

Kanada hat seinen Rechtsrahmen durch Änderungen seiner Kosmetikverordnung (SOR/2024-63) eng an den der EU angepasst. Die Einführung erfolgt schrittweise:

  • 12. April 2026 – Obligatorische Offenlegung von 24 Duftstoffallergenen oberhalb eines Schwellenwerts für alle Produkte.
  • 1. August 2026 – Die obligatorische Offenlegung von Allergenen (ca. 81 Allergene) oberhalb des Schwellenwerts ist für neue Produkte, die auf den Markt kommen, erforderlich.
  • 1. August 2028 – Die obligatorische Offenlegung von Allergenen (ca. 81 Allergene) oberhalb des Schwellenwerts ist für alle bestehenden Produkte erforderlich.

Die Schwellenwerte, die die Offenlegung auslösen, bleiben mit der EU konsistent: 0,001 % für Leave-on-Produkte und 0,01 % für Rinse-off-Produkte.

Diese Angleichung reduziert die Komplexität für globale Marken und verbessert gleichzeitig die Verbrauchersicherheit durch eine klarere Kennzeichnung.

Kanadas aktualisiertes CNF-Formular: Was hat sich geändert?

Das Cosmetic Notification Form (CNF), ein obligatorisches Instrument zur Meldung nach dem Inverkehrbringen in Kanada, wurde zusammen mit den Allergenvorschriften erheblich aktualisiert.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Obligatorische Allergenoffenlegung in CNF-Einreichungen: Duftstoffallergene müssen einzeln aufgeführt werden, anstatt unter „Duftstoff“ gruppiert zu werden, wenn sie oberhalb des Schwellenwerts vorhanden sind. Strengere Aktualisierungsanforderungen: Unternehmen müssen CNF-Einreichungen innerhalb von 10 Tagen überarbeiten, wenn Produktinformationen ungenau werden.
  • Reduzierter Aufwand bei der Meldung von Konzentrationen: Health Canada betrachtet die Meldung von Allergenkonzentrationen nun als optional für die meisten Substanzen, mit Ausnahme derer, die auf der Cosmetic Ingredient Hotlist stehen.

Diese Aktualisierungen schaffen ein Gleichgewicht zwischen Transparenz und Branchenpraxis, indem sie Bedenken hinsichtlich proprietärer Duftstoffzusammensetzungen berücksichtigen und gleichzeitig die Verbrauchersicherheit gewährleisten.

Abschließende Gedanken

Die sich entwickelnde Landschaft der Duftstoffallergene signalisiert eine breitere Bewegung hin zu einer globalen regulatorischen Konvergenz. Für Kosmetikunternehmen ist dies nicht nur eine Kennzeichnungs- oder HC CNF-Aktualisierung; es erfordert die Zusammenarbeit mit Lieferanten und robuste Compliance-Systeme. Organisationen, die frühzeitig handeln, werden nicht nur Fristen einhalten, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in einem zunehmend von Transparenz geprägten Markt stärken.

Wenden Sie sich an Freyr für fachkundige regulatorische Beratung zur Meldung von Duftstoffallergenen.