Importeure von chemischen Gemischen und nachgeschaltete Anwender in der EU sind verpflichtet, Artikel 45 der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) einzuhalten, wenn ihr Gemisch als gefährlich für die physische Gesundheit oder die menschliche Gesundheit eingestuft ist. Für Produkte, die für den gewerblichen Gebrauch und für Verbraucher bestimmt sind, muss die Notrufnummern-Meldung (PCN) ab dem 1. Januar 2021 befolgt werden, während für Produkte für den industriellen Gebrauch der Zeitplan der 1. Januar 2024 ist. Für bestehende Produkte, für die bereits Meldungen lokal eingereicht wurden, ist keine erneute Einreichung erforderlich, wenn das PCN-Format bis Januar 2025 eingehalten wird. Wenn dasselbe Produkt jedoch in andere Märkte gelangt, in denen noch keine lokale Meldung erfolgt ist, ist eine neue harmonisierte PCN erforderlich. Dasselbe gilt im Falle einer Aktualisierung der Rezeptur oder der Einstufung des Produktes.
Die Verwendung eines neuen harmonisierten PCN-Formats anstelle länderspezifischer Giftnotrufzentralen-Formate (PCC) vereinfacht die Arbeit für die Industrie und bietet zahlreiche Vorteile. So müssen beispielsweise ähnliche Details nicht mehr in mehreren Formaten und Sprachen für jedes einzelne Land vorgelegt werden, sondern Sie können die erforderlichen Details des Gemischs in nur einem harmonisierten Format zusammenfassen und es verschiedenen Behörden in einer einzigen Einreichung vorlegen. Auf diese Weise hilft dies Chemieunternehmen, die regulatorischen Verfahren und die damit verbundenen Kosten zu senken.
Das PCN-Format basiert auf XML und ist mit IUCLID kompatibel. Die erforderlichen Informationen umfassen:
- Kontaktdaten des Meldenden
- Produktzusammensetzung und Handelsname
- Verpackungsart und -größe
- Produktkategorie
- Eindeutiger Rezepturidentifikator (UFI)
- Toxikologische Informationen
Der eindeutige Rezepturidentifikator (UFI) (16 alphanumerische Zeichen) ist eine neue Einreichungsanforderung, die auf dem Produktetikett angegeben werden muss. Er stellt die Verbindung zwischen bestimmten Produkten auf dem Markt und den eingereichten Gemischinformationen her. Der Meldende muss den UFI über das Online-UFI-Generator-Tool der ECHA unter Verwendung der USt-IdNr. des Unternehmens und der gemischspezifischen Rezepturnummer generieren.
Einem UFI ist genau 1 Gemischzusammensetzung zugewiesen, während einer Gemischzusammensetzung mehrere UFIs zugewiesen sein können. Neben den verschiedenen Vorteilen des UFI für die Gemischidentifizierung kann er in der Lieferkette sicher verwendet werden, um die vertrauliche Gemischzusammensetzung zu schützen.
Daher müssen Hersteller von Verbraucherprodukten die Anforderungen des PCN vor dem 1. Januar 2021 und Hersteller von Produkten für den industriellen Gebrauch vor dem 1. Januar 2024 erfüllen. Entschlüsseln Sie die regulatorischen Anforderungen und werden Sie jetzt aktiv. Für eine erfolgreiche Compliance können Sie auch die Expertenberatung im Bereich der regulatorischen Angelegenheiten für Chemikalien in Anspruch nehmen. Bleiben Sie informiert. Bleiben Sie konform.
