Die offizielle FAQ der Europäischen Kommission zur Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) – Verordnung (EU) 2025/40 – liefert wichtige Erläuterungen dazu, wie bedenkliche Stoffe (SoC) in Verpackungen ab August 2026 reguliert werden.
Die PPWR-Anforderungen verstärken die Bemühungen, schädliche Substanzen in Verpackungen und Verpackungsabfällen zu reduzieren, und unterstützen gleichzeitig sicherere Recycling- und Kreislaufpraktiken in der gesamten EU.
Was gilt als besorgniserregender Stoff?
Die PPWR übernimmt die ESPR-basierte Definition für besorgniserregende Stoffe. Gemäß den FAQ der Kommission kann ein Stoff als qualifiziert gelten, wenn er eine der aufgeführten Bedingungen erfüllt – die Kriterien sind nicht kumulativ.
Dies umfasst:
- Stoffe, die gemäß REACH Artikel 57 identifiziert wurden (REACH-Stoffe mit besonders hohem Besorgnisgrad). Klicken Sie hier, um mehr über REACH SVHC zu erfahren
- Stoffe, die unter relevanten CLP-Gefahrenklassen eingestuft sind
- Stoffe, die unter die Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP) fallen
- Stoffe, die die Wiederverwendung oder das Recycling von Materialien negativ beeinflussen
- Weitere Bedingungen, die unter das ESPR SoC-Rahmenwerk fallen
Diese erweiterte Definition weitet die Verpflichtungen zur Einhaltung von Vorschriften über traditionelle Verpackungsbeschränkungen hinaus aus und legt einen größeren Schwerpunkt auf Recyclingfähigkeit und kreislauffähige Materialflüsse.
Wichtige PPWR-Änderungen, die ab dem 12. August 2026 in Kraft treten
Mehrere wichtige Verpflichtungen im Rahmen der PPWR werden ab dem 12. August 2026 anwendbar.
Verpflichtung zur Minimierung von SoC
Verpackungen müssen so hergestellt werden, dass das Vorhandensein und die Konzentration von besorgniserregenden Stoffen minimiert werden.
Grenzwerte für Schwermetalle
Spezifische Grenzwerte gelten weiterhin für die vier Schwermetalle in Verpackungen:
- Blei
- Cadmium
- Quecksilber
- Sechswertiges Chrom
PFAS-Beschränkungen in Verpackungen
PFAS-Grenzwerte für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten ebenfalls ab demselben Datum.
Wichtig ist, dass die FAQ bestätigt, dass die PFAS-Beschränkung beides abdeckt:
- Absichtlich zugesetzte PFAS
- Unbeabsichtigt vorhandene PFAS
Diese Klarstellung zu PFAS in Lebensmittelverpackungen ist besonders relevant für Unternehmen, die recycelte Materialien, Beschichtungen, Tinten, Klebstoffe oder komplexe Verpackungsstrukturen verwenden, bei denen eine unbeabsichtigte PFAS-Kontamination auftreten kann.
Kein universeller SoC-Grenzwert im Rahmen der PPWR
Die Kommission stellt außerdem klar, dass die PPWR keinen universellen Konzentrationsgrenzwert für alle besorgniserregenden Stoffe festlegt.
Stattdessen:
- Spezifische Grenzwerte gelten für PFAS
- Spezifische Grenzwerte gelten für die vier Schwermetalle
- Weitere SoC-Verpflichtungen konzentrieren sich auf Minimierungs- und Konformitätsanforderungen.
Infolgedessen kann die Einhaltung der EU-Verpackungsvorschriften nicht auf einem einzigen schwellenwertbasierten Ansatz beruhen. Unternehmen benötigen ein robusteres Verpackungsdatenmanagement, eine bessere Lieferantenkoordination und optimierte Prozesse für die technische Dokumentation.
Verantwortlichkeiten von Lieferanten und Herstellern
Gemäß Artikel 16 der PPWR müssen Lieferanten den Herstellern die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um die Konformität nachzuweisen.
Hersteller, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, sind dafür verantwortlich, diese Informationen zu nutzen, um:
- Bedenkliche Stoffe zu identifizieren
- Die Konformität zu bewerten
- Die EU PPWR-Konformitätserklärung zu erstellen
Dies macht die Transparenz der Lieferkette und die Dokumentation entscheidend für die PPWR-Bereitschaft.
Wichtige Aktualisierung zu EN 13428:2004
Die FAQ besagt außerdem, dass Anhang C der EN 13428:2004 nach dem 12. August 2026 keine Konformitätsvermutung mehr begründen kann, da er den erweiterten SoC-Geltungsbereich, der unter der PPWR eingeführt wurde, nicht widerspiegelt.
Unternehmen, die sich auf ältere Rahmenwerke zur Einhaltung der Verpackungsvorschriften verlassen, müssen daher möglicherweise ihre Konformitätsverfahren und die dazugehörige Dokumentation neu bewerten.
Vorbereitung auf die PPWR-Konformität
Angesichts der näher rückenden Frist im Jahr 2026 umfassen die Schritte zur Einhaltung der EU PPWR für Unternehmen:
umfassen:
- Überprüfung der Verpackungsportfolios auf SoC-Belastung
- Bewertung von PFAS-Risiken
- Stärkung der Lieferantendokumentationsprozesse
- Verbesserung der Transparenz von Verpackungsdaten
- Aktualisierung der Konformitätsbewertungsverfahren
Die PPWR-FAQ stellt klar, dass die Einhaltung der Vorschriften für bedenkliche Stoffe nicht mehr nur eine Frage der chemischen Beschränkung ist, sondern auch eine Herausforderung in Bezug auf Verpackungsdaten, Rückverfolgbarkeit und Lieferantendokumentation.
Organisationen, die frühzeitig handeln, sind besser aufgestellt, um Compliance-Risiken zu mindern und einen nahtlosen Zugang zum EU-Markt zu gewährleisten. Bereiten Sie sich auf die PPWR-Konformität vor? Kontaktieren Sie Freyr, um Verpackungsrisiken zu bewerten, die Lieferantendokumentation zu stärken und den Anforderungen ab August 2026 einen Schritt voraus zu sein.