Die EU hat eine neue Detergenzienverordnung (Verordnung (EU) 2026/405) eingeführt, die den bisherigen Rechtsrahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 ersetzt. Die aktualisierte Verordnung geht über die Anforderungen an Inhaltsstoffe hinaus und führt neue Vorschriften in den Bereichen Produktsicherheit, Nachhaltigkeit, digitale Transparenz und Verantwortlichkeiten in der Lieferkette ein. Dieser EU-Rechtsrahmen für Detergenzien stellt eine der bislang bedeutendsten regulatorischen Neugestaltungen in diesem Sektor dar.
Für Hersteller, Importeure, Händler und Online-Verkäufer bedeutet die Einhaltung der Vorschriften mittlerweile mehr als nur die Gewährleistung der Waschmittelwirkung. Unternehmen müssen sich auf neue Anforderungen in Bezug auf digitale Produktpässe (DPPs), digitale Kennzeichnung, technische Dokumentation und Konformitätsbewertungen vorbereiten, um ihre Produkte weiterhin auf dem EU-Markt anbieten zu können. Um eine lückenlose Einhaltung der EU-Produktvorschriften über alle Produktlinien hinweg zu gewährleisten, ist es unerlässlich, diesen Veränderungen immer einen Schritt voraus zu sein.
Wichtige Compliance-Anforderungen
Digitaler Produktpass (DPP)
Hersteller müssen einen digitalen Produktpass erstellen, bevor sie Waschmittel auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Der digitale Produktpass ( DPP ) liefert wichtige Informationen zur Einhaltung der Vorschriften, verbessert die Rückverfolgbarkeit der Produkte und unterstützt Zoll- und Marktüberwachungsbehörden. Ein frühzeitiges Verständnis der Anforderungen an den digitalen Produktpass wird Unternehmen dabei helfen, die vollständige Einhaltung der Verordnung über die Kennzeichnung von Waschmitteln ( DPP ) noch vor Ablauf der Frist zu erreichen.
Technische Dokumentation und Konformitätsbewertung
Die Hersteller sind dafür verantwortlich, nachzuweisen, dass ihre Produkte der Verordnung entsprechen. Dazu gehören die Erstellung technischer Unterlagen, die Durchführung von Konformitätsbewertungen sowie die Führung von Konformitätsaufzeichnungen für künftige Inspektionen. Dieser Prozess trägt zudem zur Erreichung umfassenderer Ziele im Bereich der Chemikalienkonformität entlang der gesamten Lieferkette bei.
Digitale und physische Kennzeichnung
Die Verordnung führt die digitale Kennzeichnung ein, schreibt jedoch vor, dass wesentliche Sicherheitsinformationen weiterhin auf physischen Etiketten angegeben werden müssen. Unternehmen müssen zudem klare Angaben zu Inhaltsstoffen, Allergenen, Dosierungsanweisungen und Nachfüllprodukten machen, um den Verbrauchern zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Diese aktualisierten Anforderungen an die Kennzeichnung von Waschmitteln gelten auch für digitale Produktetiketten, die an der Verkaufsstelle angezeigt werden.
Neue Vorschriften für mikrobielle Waschmittel
Produkte, die bewusst zugesetzte Mikroorganismen enthalten, müssen bestimmte, durch wissenschaftliche Erkenntnisse belegte Sicherheitsanforderungen erfüllen, die dem zunehmenden Einsatz innovativer Reinigungstechnologien Rechnung tragen.
Größere Verantwortung in der Lieferkette
Die Verordnung legt die Verantwortlichkeiten von Herstellern, Importeuren, Händlern und Bevollmächtigten klar fest. Gemäß der EU-Detergenzienverordnung müssen Nicht-EU-Hersteller, die direkt an EU-Kunden verkaufen – auch über Online-Marktplätze –, einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten benennen.
Verschärfte Anforderungen an die Umwelt- und Marktüberwachung
Die Verordnung sieht weiterhin Beschränkungen für Phosphate vor, führt Anforderungen an die schrittweise biologische Abbaubarkeit weiterer Inhaltsstoffe ein und stärkt die Marktüberwachung durch eine verbesserte Rückverfolgbarkeit und verstärkte Zollkontrollen. Diese verbesserten EU-Protokolle zur Marktüberwachung zielen darauf ab, eine einheitliche Durchsetzung in allen member states zu gewährleisten.
Vorbereitung auf die Einhaltung der Vorschriften
Obwohl die meisten Anforderungen erst ab dem 23. September 2029 gelten, sollten Unternehmen bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen. Die Überprüfung des Produktportfolios, die Aktualisierung der technischen Dokumentation, die Planung im Hinblick auf digitale Produktpässe, die Bewertung der Kennzeichnung sowie die frühzeitige Ermittlung von Compliance-Lücken können dazu beitragen, Störungen zu vermeiden und einen reibungsloseren Übergang in das neue EU-Regelwerk für Detergenzien zu gewährleisten.
Fazit
Die neue EU-Detergenzienverordnung bringt wesentliche Änderungen mit sich, die sich darauf auswirken, wie Detergenzien entwickelt, dokumentiert, gekennzeichnet und auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Unternehmen, die sich frühzeitig darauf vorbereiten, sind besser gerüstet, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und einen ununterbrochenen Marktzugang zu gewährleisten.
Freyr unterstützt Waschmittelhersteller, Importeure und Markeninhaber bei der Einhaltung der Vorschriften der „ end-to-end “, darunter die Überprüfung von Rezepturen und Inhaltsstoffen, die Vorbereitung auf den „Digital Product Passport“, die Erstellung technischer Unterlagen, Unterstützung bei der Kennzeichnung, Dienstleistungen als Bevollmächtigter sowie laufende Beratung in regulatorischen Fragen.
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