Warum behördliche Kontrollen immer intensiver werden
Weltweit prüfen die Aufsichtsbehörden zunehmend die Einstufungen der Gefahrenklassen, Sicherheitsdatenblätter, Kennzeichnungen und Werbeaussagen auf Richtigkeit, Konsistenz und Konformität.
Ob im Rahmen der OSHA-Vorschriften zur Gefahrenkommunikation (HCS), CLP , der REACH oder anderer Rahmenwerke zur Chemikaliensicherheit – bei Inspektionen steht heute eine zentrale Frage im Mittelpunkt:
Was die Behörden bei SDS-Inspektionen in der Regel überprüfen
Die Aufsichtsbehörden prüfen in der Regel, ob das Programm zur Gefahrenkommunikation korrekt, vollständig und wissenschaftlich fundiert ist und in allen Compliance-Dokumenten einheitlich umgesetzt wird.
1. Genauigkeit der Gefahrenklassifizierung
Einer der ersten Punkte, die die Inspektoren prüfen, ist, ob die Gefahrenklassifizierung korrekt durchgeführt wurde.
Die Behörden bewerten:
- Verwendete Klassifizierungsmethode
- Wissenschaftliche Belege für die Klassifizierungen
- Weight of Evidence (WoE)-Ansätze
- Anpassung an die aktualisierten regulatorischen Kriterien
- Übereinstimmung zwischen Sicherheitsdatenblättern, Etiketten und Meldungen
Um CLP sicherzustellen, ist es wichtig, die neuen Gefahrenklassen zu verstehen:
- Endokrine Disruptoren (ED)
- PBT / vPvB
- PMT / vPvM
Die Inspektoren können Folgendes verlangen:
- Toxikologische Daten
- Ökotoxikologische Bewertungen
- Begründungen für den Read-across-Ansatz
- Literaturhinweise
- Datensätze zur Validierung von Lieferantendaten
Eine fehlende oder unzureichende wissenschaftliche Begründung kann weitere Untersuchungen nach sich ziehen.
Die Abschnitte im Sicherheitsdatenblatt, denen die größte Aufmerksamkeit geschenkt wird
Auch wenn die Behörden das gesamte Sicherheitsdatenblatt prüfen können, werden bei Inspektionen in der Regel bestimmte Abschnitte genauer unter die Lupe genommen.
Abschnitt 2 – GefahrenermittlungDie Behörden bestätigen:
Jede Unstimmigkeit zwischen Klassifizierungs- und Kennzeichnungselementen wird als erhebliches Compliance-Problem angesehen. Abschnitt 12 – Ökologische InformationenUmweltbezogene Angaben und Klassifizierungen hinsichtlich der Persistenz werden zunehmend überprüft, insbesondere im Rahmen CLP aktualisierten EU CLP | Abschnitt 3 – Informationen zur ZusammensetzungDie Inspektoren bewerten:
Falsche Angaben zur Zusammensetzung können sich auf die nachgelagerte Einhaltung von Vorschriften auswirken und die Meldungen an die Giftnotrufzentrale beeinträchtigen. Abschnitt 11 – Toxikologische InformationenDie Behörden prüfen, ob Behauptungen über Gesundheitsrisiken wissenschaftlich begründet sind und durch die verfügbaren Beweise hinreichend gestützt werden. |
Wie Behörden Produktangaben prüfen
Behördenkontrollen beschränken sich nicht allein auf Sicherheitsdatenblätter.
Die Behörden vergleichen außerdem:
- Inhalte der Website
- Marketingbroschüren
- Produktetiketten
- Technische Datenblätter
- Nachhaltigkeitsaussagen
- Botschaften wie „ungiftig“, „umweltfreundlich“ oder „sicher“
Die zentrale Frage ist, ob öffentlich gemachte Angaben im Widerspruch zu Gefahrenklassifizierungen stehen oder irreführende Eindrücke erwecken.
Zum Beispiel:
- Ein Produkt, das als „sicher“ gekennzeichnet ist, obwohl es als ernsthafte Gesundheitsgefahr eingestuft wurde
- Behauptungen zur „Umweltfreundlichkeit“ ohne Belege
- Unbegründete Nachhaltigkeitsbehauptungen
- Die Marketingformulierungen stimmen nicht mit den Gefahrenhinweisen im Sicherheitsdatenblatt überein
Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Belegung von Produktversprechen müssen die Teams aus den Bereichen Regulierung, Marketing, Produktverantwortung und Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Gesundheitsschutz enger denn je zusammenarbeiten.
Häufige Befunde bei Inspektionen
Bei behördlichen Inspektionen treten immer wieder bestimmte Mängel auf.
1. Veraltete Sicherheitsdatenblätter
Viele Unternehmen verwenden nach wie vor veraltete Sicherheitsdatenblätter (SDS), die:
- Die aktualisierten Klassifizierungen werden nicht berücksichtigt
- Es fehlen die neu eingeführten Gefahrenklassen
- Enthält veraltete Lieferantenangaben
- Es fehlen die überarbeiteten Verweise auf Rechtsvorschriften
2. Uneinheitliche Dokumentation
Die Behörden stellen häufig Unstimmigkeiten zwischen folgenden Punkten fest:
- Sicherheitsdatenblätter und Etiketten
- Sicherheitsdatenblätter und technische Unterlagen
- Werbeaussagen und Gefahrenklassifizierungen
- Sicherheitsdatenblätter von Lieferanten und intern erstellte Dokumente
3. Unzureichende Datenverwaltung
Die Prüfer untersuchen zunehmend:
- Prozesse der Versionskontrolle
- Workflows zur Aktualisierung von Dokumenten
- Lieferanten-Datenmanagement
- Interne Überprüfungsverfahren
Ohne eine solide Unternehmensführung können selbst technisch korrekte Sicherheitsdatenblätter Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Sicherheitsdatenblatt-Vorschriften aufwerfen.
4. Unzureichende Mitarbeiterschulung
Im Rahmen des OSHA-HCS-Systems überprüfen die Inspektoren regelmäßig:
- Aufzeichnungen zu Schulungen zur Gefahrenkommunikation
- Verständnis der Mitarbeiter hinsichtlich der Verwendung von Sicherheitsdatenblättern
- Barrierefreiheit von Sicherheitsdatenblättern
- Kennzeichnungspraktiken am Arbeitsplatz
Warum die Risiken bei Inspektionen zunehmen
Verschiedene regulatorische Entwicklungen führen weltweit zu einer zunehmenden Komplexität von Inspektionen, darunter auch OSHA-Inspektionen.
Erweiterung der Gefahrenkriterien
Neue Gefahrenklassen erfordern eine gründlichere wissenschaftliche Bewertung und komplexere Einstufungsentscheidungen.
Verstärkter Fokus auf Transparenz
Die Behörden erwarten von den Unternehmen, dass sie klar darlegen, wie die Entscheidungen hinsichtlich der Gefahren getroffen wurden.
Zunehmende Durchsetzungsmaßnahmen
Die Aufsichtsbehörden führen zunehmend folgende Maßnahmen durch:
- Gezielte Kontrollen
- Marktüberwachungsmaßnahmen
- Stichprobenprüfungen
- Prüfungen zur Verifizierung der Lieferkette
Nachhaltigkeit und ESG
Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen werden mittlerweile genauer unter die Lupe genommen, insbesondere wenn es um Chemikalien geht.
Wie sich Unternehmen auf behördliche Inspektionen vorbereiten können
1. Interne SDS-Audits durchführen
Rezension:
- Klassifikationsgenauigkeit
- Ausrichtung der Etiketten
- Konsistenz des SDS-Abschnitts
- Wissenschaftliche Belege
2. Lieferantenangaben überprüfen
Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf veraltete Daten aus vorgelagerten Quellen. Überprüfen Sie die Klassifizierungen anhand der aktuellen gesetzlichen Anforderungen.
3. Verfahren zur Prüfung von Ansprüchen einrichten
Stellen Sie sicher, dass Marketing- und Nachhaltigkeitsaussagen vor ihrer Veröffentlichung einer behördlichen Prüfung unterzogen werden.
4. Stärkung der Dokumentenverwaltung
Pflegen:
- Versionsverwaltungssysteme
- Workflows überprüfen
- Unterlagen zur wissenschaftlichen Begründung
- Prüfungsfähige Dokumentation
5. Schulung funktionsübergreifender Teams
Die Inspektionsbereitschaft erfordert die Abstimmung zwischen:
- Regulatory Affairs
- EHS
- Produktverantwortung
- Marketing
- Qualitätsteams
Fazit
Da sich die Vorschriften der OSHA, CLP EU CLP und andere globale Chemikalienvorschriften ständig weiterentwickeln, werden behördliche Inspektionen immer detaillierter, datengestützter und auf die Durchsetzung ausgerichtet.
Unternehmen, die Sicherheitsdatenblätter, Gefahrenklassifizierungen, Kennzeichnungen und Produktangaben proaktiv aufeinander abstimmen, sind besser aufgestellt, um:
- Risiken bei der Einhaltung chemischer Vorschriften reduzieren
- Verbesserung der Bereitschaft für behördliche Prüfungen
- Marktzugang sichern
- Das Vertrauen in die Lieferkette stärken
- Die Glaubwürdigkeit der Marke schützen
Optimieren Sie Ihr Sicherheitsdatenblatt-Management, Ihr Programm zur Gefahrenkommunikation und Ihre Strategien zur Untermauerung von Produktangaben gemeinsam mit den Regulatory-Experten von Freyr, um stets für Inspektionen gerüstet zu sein und die weltweiten Vorschriften einzuhalten.
