Ein neues Kapitel bei den EU-Nachhaltigkeitsregeln
Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2025/2650 erlassen, mit der die wegweisende EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EU) 2023/1115 geändert wird. Diese Aktualisierung verändert die Art und Weise, wie Wirtschaftsakteure, Händler und nachgeschaltete Unternehmen die Einhaltung von Vorschriften beim Inverkehrbringen von Rohstoffen wie Rindern, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz auf dem EU-Markt handhaben.
Das Ziel bleibt unverändert: Schutz von Wäldern und Biodiversität. Die EU bietet Unternehmen nun jedoch einen schlankeren und praxisnäheren Weg zur Erfüllung dieser Verpflichtungen.
Wichtige Änderungen, die Sie nicht verpassen sollten
Vereinfachte Pflichten
Es wurde eine neue Kategorie von „nachgeschalteten Akteuren“ eingeführt. Deren Verantwortlichkeiten gleichen nun denen von Händlern, was zu weniger administrativem Aufwand und dem Wegfall der Pflicht zur Einreichung vollständiger Sorgfaltserklärung führt.
Unterstützung für kleine Unternehmen
Kleinstunternehmen und kleine Wirtschaftsakteure erhalten mehr Flexibilität. Anstelle komplexer Sorgfaltsprüfungen können sie eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben, wobei entweder Geodaten oder sogar eine Postanschrift der Produktionsstätten verwendet werden können.
Verlängerte EUDR-Fristen
Unternehmen haben nun mehr Zeit für die Vorbereitung. Die Verpflichtungen treten am 30. Dezember 2026 in Kraft, während Kleinstunternehmen und kleine Wirtschaftsakteure bis zum 30. Juni 2027 Zeit haben, diese zu erfüllen. Vorschriften im Zusammenhang mit Holz gelten noch länger, nämlich bis zum 31. Dezember 2029.
Risikobasierte Prüfungen werden fortgesetzt
Behörden führen weiterhin risikobasierte Kontrollen mit klaren Vorgaben durch, wie etwa bei 9 % der Betreiber in Risikoländern wie Russland, Belarus, Myanmar oder Nordkorea (DPRK), um sicherzustellen, dass Lieferketten frei von Entwaldung bleiben.
Hohe Strafen bleiben bestehen
Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen Bußgelder von bis zu 4 % des jährlichen EU-Umsatzes sowie Korrekturmaßnahmen wie die Rücknahme oder der Rückruf von Produkten.
Fazit: Compliance als Vertrauensbasis
Die Verordnung (EU) 2025/2650 unterstreicht das Engagement der EU für Nachhaltigkeit durch einen pragmatischen Ansatz, der die Pflichten für kleinere Unternehmen erleichtert und gleichzeitig hohe Compliance-Standards aufrechterhält. Für Unternehmen ist die Botschaft klar: Jede Angabe, Erklärung und Einreichung muss korrekt, belastbar und durch verlässliche Nachweise gestützt sein.
Hier kommt Freyr ins Spiel. Wir bieten umfassende Compliance-Dienstleistungen: von der Überprüfung und Begründung von Produktangaben über die Erstellung von Dossiers und vereinfachten Erklärungen bis hin zur Unterstützung bei Risikobewertungen. Unser Team stellt sicher, dass Ihre Lieferkettendokumentation vollständig, regelkonform und bereit für behördliche Prüfungen ist. Mit Freyr an Ihrer Seite erfüllen Sie nicht nur die EU-Anforderungen, sondern schaffen Vertrauen, schützen Ihre Markenintegrität und sichern sich verlässlich den Marktzugang.