Die Europäische Union hat einen modernen Rechtsrahmen für Detergenzien und Tenside eingeführt, der sich auf Folgendes konzentriert:
- Digitale Rückverfolgbarkeit
- Inhaltsstofftransparenz
- Nachhaltigkeit und biologische Abbaubarkeit
Da neue Pflichten ab September 2029 verbindlich werden, ist eine frühzeitige Vorbereitung entscheidend, um Konformitätslücken, Risiken bei der Neuformulierung und Marktstörungen zu vermeiden.

Was bedeutet diese Verordnung für Sie?
Die aktualisierte Verordnung ersetzt den bestehenden Rechtsrahmen und führt Folgendes ein:
- Anforderungen an den Digitalen Produktpass (DPP)
- Erweiterte Offenlegungspflichten für Inhaltsstoffe
- Angleichung an die Klassifizierungs- und Kennzeichnungsanforderungen für Waschmittel
- Verbesserte Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette
Diese Änderungen betreffen Detergenzienhersteller, Tensidhersteller, Importeure und Händler.
Ihre Auswirkungen verstehen

Wesentlicher Umsetzungszeitplan
Verordnung tritt in Kraft und wird EU-Recht.
Produkte, die bereits der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien entsprechen und vor dem 23. September 2029 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin verkauft werden.
Einige Bestimmungen (z. B. zur biologischen Abbaubarkeit bestimmter Materialien) werden schrittweise bis 2032–2034 eingeführt.
Neue Compliance-Verpflichtungen werden verpflichtend.
Produkte, die zwischen dem 22. September 2029 und dem 23. September 2030 auf den Markt gebracht werden, dürfen bis zum 23. September 2030 verfügbar bleiben.
Wichtige Compliance-Anforderungen
Digitaler Produktpass (DPP)
Eine strukturierte digitale Aufzeichnung mit folgenden Inhalten:
- Produktzusammensetzung
- Compliance-Daten
- Lebenszyklusinformationen
Erhöhte Transparenz bei Inhaltsstoffen
- Detaillierte Angaben zu Inhaltsstoffen
- Verstärkte Prüfung von Rezepturen
Aktualisierte Kennzeichnungsvorschriften
- Angleichung an die CLP-Klassifizierung zur Sicherstellung der CLP-Konformität
- Verbesserte Gefahrenkommunikation
Strengere Kriterien für die biologische Abbaubarkeit
- Erweiterte Anforderungen für Waschmittelinhaltsstoffe
- Stufenweise Umsetzung
Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette
- Integration digitaler Dokumentation
- Verbesserte Nachverfolgung entlang der Wertschöpfungskette
Anforderung an einen Bevollmächtigten
Verpflichtend für Hersteller außerhalb der EU
Unternehmen, die Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen, müssen einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten (AR) ernennen.
Der AR ist verantwortlich für:
- Pflege der technischen Dokumentation
- Sicherstellung der DPP-Verfügbarkeit
- Unterstützung bei der Einhaltung regulatorischer Vorschriften
- Zusammenarbeit mit Behörden
- Verwaltung von Datenblättern zu Inhaltsstoffen

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Bereiten Sie sich frühzeitig vor. Vermeiden Sie Compliance-Risiken in letzter Minute.
Der Übergang zur neuen Verordnung erfordert:
- Strategische Planung
- Datenbereitschaft
- Funktionsübergreifende Abstimmung

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Häufig gestellte Fragen
01. Was ist der Digitale Produktpass (DPP)?
Ein digitales Dokument, das detaillierte Produkt- und Konformitätsdaten für Regulierungsbehörden und Interessengruppen bereitstellt.
02. Wann werden die neuen Anforderungen verpflichtend?
Ab dem 23. September 2029, mit gestaffelten Anforderungen, die darüber hinausgehen.
03. Wer benötigt einen Bevollmächtigten?
Alle Hersteller außerhalb der EU, die Wasch- oder Reinigungsmittel auf dem EU-Markt bereitstellen.
04. Was ist die größte Herausforderung für Unternehmen?
Datenverfügbarkeit, insbesondere die Transparenz von Inhaltsstoffen und die Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette.



