Die Europäische Union hat einen modernen Rechtsrahmen für Wasch- und Reinigungsmittel sowie Tenside eingeführt, dessen Schwerpunkte folgende sind:
- Digitale Rückverfolgbarkeit
- Inhaltsstofftransparenz
- Nachhaltigkeit und biologische Abbaubarkeit
Da ab September 2029 neue Verpflichtungen in Kraft treten, ist eine frühzeitige Vorbereitung von entscheidender Bedeutung, um Compliance-Lücken, Risiken bei der Neuformulierung und Marktstörungen zu vermeiden.

Was bedeutet diese Verordnung für Sie?
Die aktualisierte Verordnung ersetzt die bisherigen Rahmenbestimmungen und führt Folgendes ein:
- Anforderungen an den Digital Product Passport (DPP)
- Erweiterte Informationspflichten hinsichtlich der Inhaltsstoffe
- Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Kennzeichnung von Waschmitteln
- Verbesserte Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette
Diese Änderungen betreffen Hersteller von Waschmitteln, Produzenten von Tensiden sowie Importeure und Händler
Machen Sie sich Ihre Wirkung bewusst

Wichtiger Zeitplan für die Umsetzung
Die Verordnung tritt in Kraft und wird Teil des EU-Rechts.
Produkte, die bereits der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien entsprechen und vor dem 23. September 2029 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin verkauft werden.
Bestimmte Vorschriften (z. B. Bestimmungen zur biologischen Abbaubarkeit für bestimmte Materialien) treten schrittweise bis 2032–2034 in Kraft
Neue Compliance-Verpflichtungen treten in Kraft.
Produkte, die zwischen dem 22. September 2029 und dem 23. September 2030 in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum 23. September 2030 im Handel bleiben.
Wichtige Compliance-Anforderungen
Digitaler Produktpass (DPP)
Eine strukturierte digitale Aufzeichnung, die Folgendes enthält:
- Produktzusammensetzung
- Compliance-Daten
- Informationen zum Lebenszyklus
Verbesserte Transparenz bei den Inhaltsstoffen
- Detaillierte Angabe der Inhaltsstoffe
- Verstärkte Überprüfung von Rezepturen
Aktualisierte Kennzeichnungsvorschriften
- Anpassung an CLP zur Gewährleistung CLP
- Verbesserte Gefahrenkommunikation
Strengere Kriterien für die biologische Abbaubarkeit
- Erweiterte Anforderungen an Inhaltsstoffe von Waschmitteln
- Schrittweise Umsetzung
Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette
- Integration digitaler Dokumentation
- Verbesserte Nachverfolgung entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Anforderung an den Bevollmächtigten
Obligatorisch für Hersteller aus Nicht-EU-Ländern
Unternehmen, die Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen , müssen einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten benennen.
Der AR ist zuständig für:
- Pflege der technischen Dokumentation
- Sicherstellung DPP
- Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Zusammenarbeit mit den Behörden
- Verwaltung von Inhaltsstoffdatenblättern

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Bereiten Sie sich frühzeitig vor. Vermeiden Sie Compliance-Risiken in letzter Minute.
Der Übergang zur neuen Verordnung erfordert:
- Strategische Planung
- Datenbereitschaft
- Funktionsübergreifende Abstimmung

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Häufig gestellte Fragen
01. Was ist der Digital Product Passport (DPP)?
Eine digitale Aufzeichnung, die Aufsichtsbehörden und Interessengruppen detaillierte Produkt- und Compliance-Daten liefert.
02. Ab wann gelten die neuen Anforderungen verbindlich?
Ab dem 23. September 2029, wobei die Anforderungen schrittweise über diesen Zeitpunkt hinaus gelten.
03. Wer benötigt einen bevollmächtigten Vertreter?
Alle Hersteller außerhalb der EU, die Waschmittel oder Tenside in der EU in Verkehr bringen.
04. Was ist die größte Herausforderung für Unternehmen?
Verfügbarkeit von Daten, insbesondere Transparenz bei den Inhaltsstoffen und Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette.


