Globale REACH-Konformität

Freyr bietet spezialisierte Dienstleistungen für die globale Einhaltung der REACH-Vorschriften an und unterstützt Chemiehersteller dabei, komplexe regulatorische Anforderungen mühelos zu erfüllen. Von der Entwicklung der Compliance-Strategie über die Dossiererstellung bis hin zum Datenmanagement sorgt unser Expertenteam für einen reibungslosen Ablauf.

Globale Einhaltung der REACH-Vorschriften – Übersicht

Chemikalienhersteller müssen sicherstellen, dass die Risikobewertung von Chemikalien ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit allen erforderlichen Vorschriften durchgeführt wird. Sie müssen auch sicherstellen, dass die Risikomanagementmaßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt korrekt umgesetzt werden.

Die REACH-Verordnung überträgt der chemischen Industrie die Verantwortung, die von Chemikalien ausgehenden Risiken zu managen sowie Sicherheitsinformationen zu chemischen Substanzen bereitzustellen. Hersteller und Importeure müssen Informationen über die Eigenschaften chemischer Substanzen für deren sichere Handhabung sammeln und die erforderlichen Informationen in einer zentralen Datenbank der Zielmärkte registrieren.

Schritte zur Einhaltung der REACH-Vorschriften:

  • Registrierung: Für Chemikalien oberhalb einer bestimmten Tonnagebandbreite sollten Hersteller sich registrieren, indem sie die erforderlichen Daten bereitstellen.
  • Bewertung: Die inhärenten Gefahreneigenschaften von Chemikalien sollten bewertet werden.
  • Zulassung: Für gefährliche Chemikalien oder besonders besorgniserregende Stoffe sollten Hersteller eine Zulassung für ihre beabsichtigte Verwendung erhalten, bevor sie diese auf den Markt bringen.
  • Beschränkung: Gefährliche Chemikalien oder besonders besorgniserregende chemische Stoffe sollten für bestimmte Verwendungen eingeschränkt werden.

Länderweise Einführung der REACH-Verordnung:

Europa
  • Im Jahr 2007 verabschiedet.
Vereinigtes Königreich (UK)
  • Nach dem Brexit am 01. Januar 2021 als UK REACH übernommen.
  • Bekannt als UK REACH.
Türkei
  • Bekannt als KKDIK, was im Türkischen für „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien“ steht.
  • Veröffentlicht am 23. Juni 2017 vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung, Türkei.
Indien
  • Bekannt als die Sicherheitsregeln für das Chemikalienmanagement (CMSR).
  • Derzeit im Entwurfsstadium.
  • Wird voraussichtlich in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht.
Südkorea
  • Veröffentlicht im Jahr 2015 vom Umweltministerium, Korea.
  • Trat im Jahr 2019 in Kraft.

Globale REACH-Konformität

  • Einhaltung der REACH-Vorschriften und Strategie.
  • Beratung zum lieferkettenbezogenen Ansatz zur Einhaltung von Vorschriften.
  • Dossiererstellung und -einreichung.
  • Datenmanagement und Lückenanalyse.
  • Toxikologische Beurteilungen.
  • Erstellung von Expositionsszenarien.
  • Späte Vorregistrierungsaktivität.
  • Erstellung und Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) gemäß länderspezifischen REACH-Vorschriften.
  • End-to-End REACH-Konformitätsberatung.
  • Fachkundige Beratung zur regulatorischen Strategie und den Anforderungen der REACH-Verordnung.
  • Nahtlose Bewältigung der komplexen regulatorischen Rahmenbedingungen.
  • Regionsspezifische REACH-Konformitätsdienstleistungen.
  • Strukturierter und kosteneffizienter Ansatz zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften.
  • Starkes Partnernetzwerk weltweit.
  • Einhaltung der REACH-Verordnung und gezielte Lösungen.
  • Schnelle Bearbeitungszeiten und kürzere Markteinführungszeiten.