Gemäß der CLP (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) sind Unternehmen, die gefährliche Gemische auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, gesetzlich verpflichtet, eine Meldung an die Giftnotrufzentralen (PCN) an die zuständigen nationalen benannten Stellen zu übermitteln. Dadurch wird sichergestellt, dass den Giftnotrufzentralen zeitnah genaue Informationen zur Verfügung stehen, um Notfallmaßnahmen im Gesundheitswesen zu unterstützen.

Wer muss dies melden?
- EU-Importeure gefährlicher Gemische
- EU-Hersteller, die gefährliche Produkte herstellen
- Nachgelagerte Anwender, die Eigenmarkenprodukte oder umverpackte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen
- Vertriebspartner, je nach Produktanpassungen und Marktpositionierung

Bei Freyr bieten wir umfassende Dienstleistungen im Bereich der Meldung an die EU-Giftnotrufzentralen (PCN) an, die genau auf Ihre geschäftlichen Anforderungen zugeschnitten sind – ganz gleich, ob Sie gefährliche Gemische herstellen, importieren oder vertreiben. Unsere von Experten entwickelten Lösungen helfen Ihnen dabei, Ihre Verpflichtungen effizient zu erfüllen, regulatorische Fallstricke zu vermeiden und die Marktkontinuität im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EEA) sicherzustellen.

Unsere PCN-Dienstleistungen umfassen:
Unsere Dienstleistungen im Bereich der Erstellung von PCN umfassen:







Warum sollten Sie sich für Freyr entscheiden?
- Toxikologisches Fachwissen: Zu unserem Team gehören EUROTOX-ERT- und DABT Toxikologen, die für wissenschaftliche und behördliche Genauigkeit sorgen.
- Einblick in die Rechtslage: Aktuelles Wissen über die sich weiterentwickelnden Anforderungen ECHA an die Meldung an ECHA , einschließlich der Formate für PCN-Meldungen, der Fristen und der Besonderheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten.
- Technologiegetriebene Effizienz: Einsatz bewährter digitaler Tools zur Automatisierung der UFI-Generierung, der Erstellung von IUCLID-Dossiers und der sicheren Einreichung.
- Vertraulichkeit garantiert: Wir schützen Ihre vertraulichen Geschäftsinformationen (CBI) durch strenge Datenschutzprotokolle und einen sicheren Umgang mit den Daten.
- Globale Reach, lokale Expertise: Wir unterstützen Kunden aus verschiedenen Branchen – von Chemikalien und Reinigungsmitteln bis hin zu Bioziden und Kosmetika – mit regionsspezifischem Fachwissen.

Sicherstellung der Einhaltung von CLP 45 der EU CLP – Präzise. Pünktlich. Problemlos
Wenn Sie gefährliche Gemische auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen, ist die Einhaltung der Meldepflicht an die Giftnotrufzentralen (PCN) zwingend vorgeschrieben. Unsere fachkundigen Dienstleistungen unterstützen Importeure und nachgeschaltete Anwender dabei, ihren Verpflichtungen gemäß der EU-Gefahrenklassifizierung und CLP VIII der CLP nachzukommen. So helfen wir Ihnen, kostspielige Strafen wegen Nichteinhaltung zu vermeiden und gleichzeitig den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu den Dienstleistungen der Giftnotrufzentrale (PCN)
Wir stellen Ihnen die Informationen, die Sie benötigen, schnell und effizient zur Verfügung.
01. Was ist eine Meldung an eine Giftnotrufzentrale (PCN)?
Im Rahmen des PCN-Verfahrens übermitteln Unternehmen detaillierte Informationen über gefährliche Gemische an eine zentrale europäische Datenbank, wodurch Giftnotrufzentralen in der gesamten EU in der Lage sind, bei Kontakt mit diesen Stoffen schnelle und lebensrettende medizinische Beratung zu leisten.
02. Wer muss eine PCN einreichen?
Wenn Sie als Importeur oder nachgeschalteter Anwender gefährliche Gemische in Verkehr bringen – sei es für den Verbraucher-, gewerblichen oder industriellen Gebrauch –, sind Sie verpflichtet, eine Meldung an die Giftnotrufzentrale zu übermitteln.
03. Was ist eine UFI?
Ein UFI ist ein eindeutiger Formulierungskennzeichner, der dazu dient, die Zusammensetzung eines Gemisches mit der Meldung an die Giftnotrufzentrale zu verknüpfen, um genaue Informationen für Notfallmaßnahmen zu gewährleisten.
04. Für welche Mischungen ist ein PCN erforderlich?
Gemische, die als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, erfordern eine PCN. Gemische, die nur für die Umwelt gefährlich sind, sowie einzelne gefährliche Stoffe sind davon ausgenommen.
05. Wann ist die Frist?
Da alle gestaffelten Fristen sowie die Übergangsfrist zum 1. Januar 2025 abgelaufen sind, gibt es keine weiteren kalendarischen Fristen mehr. Die letzte wichtige PCN-Frist war der 1. Januar 2025, der das Ende der Übergangsphase markierte; ab diesem Datum müssen alle gefährlichen Gemische auf dem EU-Markt im harmonisierten Format gemäß Anhang VIII unter Angabe einer UFI gemeldet werden.
06. Wie reicht man einen Antrag über ECHA ein?
PCNs können vor dem Inverkehrbringen von Produkten direkt über das ECHA oder über IUCLID unter Verwendung des harmonisierten Formats gemäß CLP VIII eingereicht werden.
07. Wann muss man erneut benachrichtigen?
Eine erneute Meldung ist erforderlich, wenn sich Zusammensetzung, Einstufung, UFI, Produktkennungen oder Verwendungsarten ändern oder wenn aktualisierte Informationen für die Genauigkeit der Giftnotrufzentrale benötigt werden
08. Kann Freyr als Vertreter eines Dritten auftreten?
Ja. Freyr kann als in der EU ansässiger Vertreter fungieren, um im Auftrag von Nicht-EU-Unternehmen UFI-Codes zu generieren und PCNs einzureichen, wobei vertrauliche Geschäftsinformationen geschützt bleiben.

