
Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Polen – Übersicht
Polen ist ein aufstrebender Markt für Nahrungsergänzungsmittel in der Europäischen Union (EU) und zieht großes Interesse von Unternehmen der Branche auf sich. Nahrungsergänzungsmittel in Polen werden durch das polnische Gesetz vom 25. August 2006 geregelt, das die Richtlinie 2002/46/EG umsetzt. Die bloße Einstufung eines Produkts als Nahrungsergänzungsmittel in anderen Märkten reicht nicht aus, damit es in Polen oder der EU als solches gilt. Die Einhaltung der zugelassenen Substanzen, Höchstmengen und verbotenen Substanzen in polnischen Nahrungsergänzungsmitteln ist entscheidend. Eine genaue Lebensmittelkennzeichnung, Werbung und die Überprüfung von gesundheitsbezogenen Angaben sind notwendig, um die Sicherheit zu gewährleisten und Sanktionen, Produktrücknahmen und Rückrufe zu vermeiden.
Die Hauptsanitärinspektion (CSI) ist die zuständige Behörde in Polen. Im Laufe der Jahre hat die Hauptsanitärinspektion (CSI) zahlreiche Leitlinien und Stellungnahmen herausgegeben, die Lebensmittelunternehmern (FBOs) wertvolle Hinweise zum Verkauf, zur Werbung und zu den Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel in Polen bieten. Auch für pflanzliche Produkte wurden Gesetze erlassen, die spezifische Beschränkungen und Anwendungsbedingungen in den Beschlüssen des Teams für Nahrungsergänzungsmittel festlegen. Höchstwerte für Vitamine, Mineralien und andere Stoffe mit ernährungsphysiologischer oder physiologischer Wirkung werden auf nationaler Ebene festgelegt.
Der polnische Markt ist besonders interessant für Unternehmen, die in den Bereichen Sporternährung, Probiotika, pflanzliche Produkte und Pilz-Nahrungsergänzungsmittel tätig sind. Der Verkauf und Import von Nahrungsergänzungsmitteln nach Polen über Plattformen wie Amazon oder andere E-Commerce-Marktplätze, die sich an polnische Verbraucher richten, erfordert die Einhaltung des Notifizierungsverfahrens bei der Hauptsanitärinspektion (CSI). Der Abschluss des Notifizierungsverfahrens führt zur Aufnahme in eine spezielle Liste mit einem einzigartigen Registrierungscode.
Die Meldung an die CSI erfordert die Überprüfung der Einhaltung der Rezeptur und der Produktkennzeichnung. Insbesondere muss ein Nährstoff, der in Lebensmitteln verwendet werden soll, eine signifikante Historie der sicheren Verwendung (HoSU) innerhalb der EU aufweisen. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, wird die Substanz als „Novel Food“ eingestuft, was eine vorherige Genehmigung erfordert, selbst wenn sie ausschließlich in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet wird. Die Registrierung von Novel Food erfolgt auf EU-Ebene.
Für Unternehmen, die Nahrungsergänzungsmittel in Polen nach dem Brexit verkaufen oder in Nicht-EU-Ländern [einschließlich des Vereinigten Königreichs (UK)] registriert sind, ist die Gründung einer juristischen Person in einem EU-Mitgliedstaat oder die Benennung eines Drittunternehmens als gesetzlicher Vertreter (LR) des Produkts in Polen oder anderen EU-Ländern erforderlich. Dieser Vertreter muss auf dem Etikett genannt werden, als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde fungieren und die geltenden Verfahren festlegen.
Andere Lebensmittelprodukte erfordern in Polen im Allgemeinen keine Notifizierung. Lebensmittel für bestimmte Gruppen (FSG), wie Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, glutenfreie Lebensmittel und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP), können jedoch eine Notifizierung erfordern. Auch Produkte für eine gewichtskontrollierende Gesamttagesration und angereicherte Lebensmittel (einschließlich Sporternährungsprodukte oder -riegel) unterliegen der Aufsicht der CSI. Lebensmittelunternehmer (FBOs) müssen die Einhaltung aller relevanten Lebensmittelvorschriften in Polen gewährleisten, einschließlich Zusammensetzung und Kennzeichnung.
Die dynamische Natur des Lebensmittelmarktes in Polen und der EU erfordert von Unternehmen eine schnelle Anpassung an regulatorische Aktualisierungen. Freyr bietet mit seinem Betriebs- und Lieferzentrum in der EU Herstellern, Händlern und anderen Lebensmittelunternehmen (FBOs) umfassende regulatorische Unterstützung bei der Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Polen. Unsere Dienstleistungen umfassen regulatorische Bewertungen, Lebensmittelkennzeichnung, Überprüfung von gesundheitsbezogenen Angaben, Produktmeldungen, Rechtsvertretung (LR) und damit verbundene Verfahren wie Überwachung und Vigilanz.
Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Polen
Expertise
- Klassifizierung von Lebensmitteln/Klassifizierung von Nahrungsergänzungsmitteln.
- Rezepturprüfung / Bewertung der Inhaltsstoffe.
- Sicherheitsbewertung von Fertigprodukten / Lebensmittelinhaltsstoffen.
- Kennzeichnung und Überprüfung von Angaben.
- Beratung und Begründung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben.
- Antrag für NHCR-Angaben (EU-Register für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben).
- Prüfung der Umweltkennzeichnung / Recyclingkennzeichnung und Prüfung von Umweltaussagen.
- Anforderungen an Verpackungsmaterialien.
- Dossier-Lückenanalyse.
- Dossiererstellung und -einreichung.
- Konformität von Lebensmittelprodukten.
- Produktmeldung/Registrierung.
- EU-länderspezifische regulatorische Unterstützung.
- Regulatorische Strategie für die EU.
- EU-Bevollmächtigter (LR).
- Regulatory Intelligence (RI) Bericht.
- Produktspezifische Aktualisierungen zu den regulatorischen Richtlinien/Standards.
- Novel Food Zulassungsantrag / Registrierung traditioneller Lebensmittel aus Drittländern.
- Beratungsprozesse zur Bestimmung des Status (neuartig/nicht neuartig) eines Lebensmittelinhaltsstoffs.
- Regulatorische Beratung zu Importdienstleistungen für Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel in der EU.
- Übersetzungsdienstleistungen.
- Prüfung von Werbe- und Promotionsmaterial.
- Lebensmittelüberwachung und Vigilanz.
- Nachmeldung / Nachverfolgung nach dem Inverkehrbringen.
- Management von Warnmeldungen und Anmerkungen der Behörden.
- Unterstützung bei der Registrierung von Lebensmittelunternehmern.
- Kommunikation mit Gesundheitsbehörden (HAs).
- Produktkonformität für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb der EU (Schweiz, Norwegen und Island).
- End-to-End Services für angereicherte Lebensmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP), Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und andere Lebensmittel für spezielle Gruppen (FSG).
Vorteile
- End-to-End regulatorische Beratung.
- Marktspezifische regulatorische Beratung.
- Harmonisierte Konformität, lokale Kennzeichnung und lokale Marktunterstützung.
- Qualifiziertes Expertenteam mit praktischer Erfahrung in allen Lebensmittelkategorien.
- Unterstützung für regionsspezifische regulatorische Aktivitäten.
- Umfassendes Partnernetzwerk weltweit.
- Eine starke Beziehung zu verschiedenen Gesundheitsbehörden.
