INVIMA hat das Dokument IVC-VIG-FM70 am 28. Mai 2026 aktualisiert (Datum des Originaldokuments: 23. Februar 2023), wobei das Format speziell für PGR-Aktualisierungen neu definiert und neue inhaltliche sowie verfahrenstechnische Anforderungen eingeführt wurden, die den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen.
Politischer Schwerpunkt:
- Aktualisiertes Einreichungsformat ausschließlich für Aktualisierungen des Risikomanagementplans (PGR) mit erweiterten inhaltlichen und verfahrenstechnischen Anforderungen.
Geltungsbereich:
- Gilt für Arzneimittel und Biologika/Biosimilars, für die Aktualisierungsanträge im Rahmen des PGR-Verfahrens bei der INVIMA eingereicht werden müssen.
Wichtige Anforderungen / Bestimmungen:
- Neudefinierter Anwendungsbereich: Das Format ist nun speziell für PGR-Aktualisierungen vorgesehen, nicht für erstmalige oder allgemeine PGR-Einreichungen.
- Anforderung an die Zusammenfassung: Anstelle des vollständigen PGR ist lediglich eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen erforderlich.
- Neue Produktkategorie: Aufnahme der Kategorie „chemisch synthetisierte (synthetische) Produkte“.
- Datenschutz: Beinhaltet Anforderungen zur Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, die mit den Richtlinien von INVIMA zum Umgang mit Daten im Einklang stehen.
- Aktualisiertes Rahmenwerk: Begründung auf der Grundlage definierter „relevanter Änderungen“ und aktualisierter Leitfäden.
- Standardisierung: Feste Datumsformate, klarere Anweisungen und besser strukturierte bzw. Pflichtfelder.
- Elektronische Benachrichtigung: Eine gültige E-Mail-Adresse ist erforderlich; die Nutzer müssen ihre Adresse regelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren.
Regulierungsziele:
- Die Einreichung von PGR-Aktualisierungen standardisieren und optimieren.
- Anpassung an die aktuellen Rahmenbedingungen für Pharmakovigilanz und Datenschutz.
- Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit bei der Einreichung und der Rückverfolgbarkeit im Hinblick auf regulatorische Anforderungen.
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