Unterstützung bei der Zulassung von Arzneimitteln in Israel – Überblick
Der israelische Pharmamarkt ist hoch entwickelt und wird durch sein starkes Biotech-Ökosystem, seine innovative Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur sowie strenge, an globale Standards angepasste regulatorische Rahmenbedingungen geprägt. Das Gesundheitsministerium (MoH) stellt sicher, dass alle Arzneimittel vor ihrer Markteinführung einer strengen Prüfung hinsichtlich Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit unterzogen werden.
Um eine Marktzulassung zu erhalten, müssen Unternehmen ein Dossier im CTD-Format einreichen, eine gültige GMP-Zertifizierung vorlegen, die lokalen Preisregelungen einhalten und die hebräischen Kennzeichnungsvorschriften erfüllen.
Freyr unterstützt Arzneimittelhersteller und -importeure während des gesamten Zulassungsprozesses – und sorgt dabei für eine korrekte Zusammenstellung der Unterlagen, die Einhaltung der Richtlinien des Gesundheitsministeriums sowie eine zügige Zulassung.
Einstufung von Arzneimitteln in Israel
Gemäß der israelischen Apothekerverordnung, den Vorschriften des Gesundheitsministeriums und den aktualisierten pharmazeutischen Richtlinien werden Produkte wie folgt klassifiziert:
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx): Werden nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben.
- OTC : Zur Selbstanwendung zugelassen und mit nachgewiesener Sicherheit.
- Biologika und Biosimilars: Erfordern umfassende analytische Vergleichbarkeit sowie nichtklinische und klinische Daten.
- Kontrollierte Substanzen: Unterliegen den Gesetzen über Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen; erfordern eine zusätzliche Genehmigung.
- Pflanzliche und natürliche Produkte: Je nach Wirkversprechen und Inhaltsstoffen können sie unter die Kategorie „Komplementär- und Alternativmedizin“ (CAM) oder unter die Kategorie „Arzneimittel“ fallen.
Alle Produkte müssen vor der Vermarktung oder dem Vertrieb beim Gesundheitsministerium registriert werden. Der Verkauf nicht registrierter Produkte ist verboten.
Zulassungsverfahren für Arzneimittel in Israel
Zuständige Behörde: Gesundheitsministerium (MoH) – Abteilung für Arzneimittel und MTI
Rechtsvorschriften: Apothekerverordnung, Richtlinien des Gesundheitsministeriums für Arzneimittel, Medizinprodukte und klinische Prüfungen
Wichtige Schritte:
1. Lizenzierung
- Ausländische Hersteller müssen einen lokalen Zulassungsinhaber (MAH) benennen.
- Produktionsstätten müssen über eine gültige, vom Gesundheitsministerium anerkannte GMP-Zertifizierung verfügen.
2. Einreichung der Unterlagen
- Eingereicht im CTD-Format (Module 1–5).
- Erforderlich sind CPP- und GMP-Zertifikate, Qualitätsdaten, Stabilitätsstudien sowie der Inhalt der hebräischen Kennzeichnung.
3. Technische Bewertung
- Das Gesundheitsministerium führt eine administrative und wissenschaftliche Überprüfung durch.
- Die Bewertung umfasst Qualität, Sicherheit, Wirksamkeit und Zulassungen in Referenzländern.
4. Preisgenehmigung
- Die Preise sind gemäß der einheitlichen Preisliste für verschreibungspflichtige Arzneimittel geregelt.
- Vor der Markteinführung ist die Genehmigung durch den Preisausschuss erforderlich.
5. Erteilung der Marktzulassung
- Die MA wird nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt; ihre Gültigkeit richtet sich nach den Vorschriften des Gesundheitsministeriums.
Anforderungen nach der Zulassung
- Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für Hebräisch und Arabisch.
- Einfuhrgenehmigungen für jede Sendung.
- Lokales Pharmakovigilanz-System unter der Leitung einer qualifizierten Person (QPPV).
Spezifische Anforderungen nach Produkttyp
- Generika: Gemäß den Leitlinien des Gesundheitsministeriums sind Bioäquivalenzstudien oder eine Begründung erforderlich.
- Biologika/Biosimilars: Müssen den VergleichbarkeitsrichtlinienWHO entsprechen und einer spezifischen Bewertung durch das Gesundheitsministerium unterzogen werden.
- Impfstoffe: Erfordern eine Chargenfreigabe und Überwachung durch die Zentrallabore des Gesundheitsministeriums.
- OTC : Können einem vereinfachten Zulassungsverfahren unterliegen, müssen jedoch strenge Sicherheits- und Kennzeichnungskriterien erfüllen.
Zeit nach der Zulassung und Pharmakovigilanz
Zugelassene Produkte unterliegen einer ständigen Überwachung durch das Gesundheitsministerium:
- Verlängerungen: Sind in regelmäßigen Abständen unter Vorlage aktueller Sicherheits- und Qualitätsunterlagen erforderlich.
- Änderungen: Jegliche Änderungen hinsichtlich Zusammensetzung, Herstellung, Kennzeichnung oder Standort bedürfen der vorherigen Genehmigung.
- Arzneimittelüberwachung: MAH einen lokalen Qualified Person for Pharmacovigilance (QPPV) benennen und die Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen gemäß den israelischen Standards für die Arzneimittelüberwachung gewährleisten.
- Marktüberwachung: Umfasst Inspektionen, Probenahmen, Rückrufe und Sicherheitsmitteilungen.
Freyr bietet umfassende Unterstützung während des gesamten Lebenszyklus, um die Einhaltung der Vorschriften und die Produktqualität in ganz Israel sicherzustellen.
Freyr Expertise – Regulatorische und strategische Unterstützung in Israel
Freyr bietet maßgeschneiderte regulatorische und strategische Unterstützung bei der Zulassung von Arzneimitteln in Israel, darunter:
- Unterstützung bei der GMP-Dokumentation und der Einhaltung der Vorschriften.
- Erstellung von Unterlagen im CTD-Format.
- Lückenanalyse und Sanierungsplanung.
- Produktklassifizierung und Festlegung des Zulassungsverfahrens.
- Einreichungsstrategie und Konsultation der Aufsichtsbehörden.
- Bearbeitung von Anfragen der Gesundheitsbehörden und Nachverfolgung mit dem Gesundheitsministerium.
- Verwaltung von Änderungen und Verlängerungen nach der Zulassung.
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