Pharmazeutische Regulierungsdienstleistungen in der Tschechischen Republik

Pharmazeutische Regulierungsdienstleistungen in der Tschechischen Republik – Übersicht

Der Markt für Arzneimittel und Biologika in der Tschechischen Republik holt zur globalen Nachfrage auf. Bevor pharmazeutische Produkthersteller ihre Produkte auf den Markt bringen, müssen sie die Genehmigung des Staatlichen Instituts für Arzneimittelkontrolle der Tschechischen Republik durch Einreichung eines Antrags auf Marktzulassung (MAA) einholen. Gemäß der Richtlinie 2001/83/EG muss jedes neue Arzneimittel über einen Antrag auf Marktzulassung (MAA) nach bestimmten Verfahren registriert werden:  

  • Artikel 8 Absatz 3 für neue chemische Entitäten (NCE)
  • Artikel 10 für generische, hybride und ähnliche biologische Arzneimittel  

Darüber hinaus muss der Inhaber der Marktzulassung (MAH) alle von der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EEA) festgelegten Anforderungen erfüllen, wobei das Vereinigte Königreich nach dem 30. März 2019 als Drittland gilt.

Freyr bietet regulatorische Intelligenz, um sicherzustellen, dass Marktteilnehmer die regulatorische Dynamik des Marktes verstehen und Strategien für einen effizienten Marktzugang entwickeln können. Freyr unterstützt bei der Bearbeitung von Änderungsanträgen und bietet einen strategischen Ansatz für alle Einreichungen nach der Zulassung. 

Pharmazeutische Regulierungsdienstleistungen in der Tschechischen Republik

Freyr Expertise

  • Ersteinreichungen (MAAs) über verschiedene Verfahren – Nationales Verfahren, Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MRP), Dezentrales Verfahren (DCP) und Zentralisiertes Verfahren (CP) für Innovator-, Hybrid- und Generikaprodukte
  • Regulatorische Beratung und strategische Unterstützung bei Einreichungsfahrplänen und -verfahren
  • Administrative Aktivitäten vor der Einreichung, wie z.B. die Interaktion mit Gesundheitsbehörden (HAs), die Terminbuchung für Einreichungen, die Auswahl des RMS und CMS sowie der Antrag an die HA, als RMS tätig zu werden
  • Bewertung der Produkt- und Quelldaten aus F&E und vom Herstellungsstandort (erfasste Daten) hinsichtlich der EU-spezifischen regulatorischen und Einreichungsanforderungen
  • Erstellung und Einreichung der Dossiers bei den zuständigen Behörden im eCTD-Format gemäß den Anforderungen des Staatlichen Instituts für Arzneimittelkontrolle der Tschechischen Republik
  • Beratung während der Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln
  • Ersteinreichungen für APIs – ASMF-/CEP-Einreichungen
  • Qualified Person (QP), Qualified Person for Pharmacovigilance (QPPV) in der EU
  • Einreichungen von Änderungen nach der Zulassung, inklusive Strategien und Zusammenstellung/Einreichung für: 
    • MAH-Transfers
    • Qualitätsänderung nach der Zulassung, wie z.B.:
      • Änderung des Herstellungsstandorts, Hinzufügung/Löschung des Standorts, Änderung der Chargengröße, Änderungen in den Herstellungsprozessen, administrative Änderungen und Änderungen der Kennzeichnung
    • Monographien-Updates, d. h. Einhaltung der Europäischen Pharmakopöe
    • Änderungen am Behältnisverschluss-System
    • Wechsel des Lieferanten für Primärverpackungsmaterial
    • Verlängerung oder Verkürzung der Haltbarkeit
    • Hinzufügung eines neuen Lieferanten für den Wirkstoff
    • Aufnahme einer zusätzlichen Quelle für Ausgangsmaterial für den Wirkstoff
  • Auswirkungsanalyse des Brexit und Einreichung der relevanten Änderungen bei den zuständigen Behörden (HA(s)) wie – Änderung des Referenzmitgliedstaats (RMS), Änderungen am MAH, Hinzufügung/Ersatz der Chargenfreigabe- und Prüfstandorte, Änderungen am QP, QPPV und der Stammdokumentation des Pharmakovigilanzsystems (PSMF) (Artikel-57-Meldung).
  • Aufrechterhaltung des Produktlebenszyklus durch Einreichung von Verlängerungsanträgen
  • Unterstützung bei der Bearbeitung von Mängeln mit regulatorischer Strategie sowie bei der Vorbereitung und Einreichung der Antwort 

Regulatorische Unterstützung in der Tschechischen Republik

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