Arzneimittel

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Unterstützung für Arzneimittel in Südafrika – Übersicht

Der Markt für Arzneimittel in Südafrika entwickelt sich stetig weiter, unterstützt durch die kontinuierlichen Bemühungen der South African Health Products Regulatory Authority, die Prüfzeiten durch risikobasierte und Vertrauensansätze zu optimieren und so den SAHPRA-Zulassungsprozess zu stärken.

Alle Arzneimittel müssen die Zulassung der SAHPRA erhalten, bevor sie für den menschlichen oder tierärztlichen Gebrauch vermarktet oder vertrieben werden dürfen. Trotz Effizienzverbesserungen erfordern die spezifischen Anforderungen der Behörde für die Arzneimittelregistrierung in Südafrika, einschließlich Erstanmeldungen, Änderungen nach der Zulassung und des Lebenszyklusmanagements (LCM), weiterhin eine sorgfältige regulatorische Planung, insbesondere für neue Marktteilnehmer, die sich mit der SAHPRA-Arzneimittelregistrierung auseinandersetzen.

Freyr bietet spezialisierte regulatorische Unterstützung für Pharmaunternehmen in Südafrika an. Dazu gehören Dienstleistungen wie Beratung in der Entwicklungsphase, Gap-Analysen und maßgeschneiderte Korrekturstrategien, die auf die lokalen Anforderungen abgestimmt sind. Die Unterstützung umfasst erste Marktzulassungen, Änderungen nach der SAHPRA-Zulassung und das Lebenszyklusmanagement – und hilft Unternehmen, einen konformen und zeitnahen Marktzugang zu erreichen.

Klassifizierung von Arzneimitteln in Südafrika

In Südafrika werden Arzneimittel hauptsächlich nach einem Klassifizierungssystem eingestuft, das von der South African Health Products Regulatory Authority gemäß dem Medicines and Related Substances Act von 1965 geregelt wird.

  1. Zeitplanbasierte Klassifizierung (Kernsystem)
    Arzneimittel werden je nach Sicherheitsprofil, Missbrauchspotenzial und erforderlichem Grad der medizinischen Überwachung in Zeitpläne (Zeitplan 0–8) eingeteilt:

    • Zeitplan 0–2:
      Arzneimittel mit geringem Risiko (z. B. viele OTC-Produkte) – mit minimaler oder keiner Rezeptpflicht erhältlich
    • Zeitplan 3–6:
      Verschreibungspflichtige Arzneimittel erfordern eine zunehmende medizinische Überwachung
    • Zeitplan 7–8:
      Streng kontrollierte Substanzen – strenge Regulierung aufgrund hohen Missbrauchspotenzials

    Diese Zeitplan-Einteilung bestimmt:

    • Verschreibungs- und Abgabevorschriften
    • Lagerungs- und Aufzeichnungspflichten
    • Werbebeschränkungen
  2. Klassifizierung nach Registrierungsstatus
    Arzneimittel werden auch nach ihrem regulatorischen Status innerhalb des SAHPRA-Arzneimittelregistrierungsrahmens kategorisiert:
    • Registrierte Arzneimittel: Vollständig von SAHPRA bewertet und zugelassen
    • Nicht registrierte Arzneimittel (Abschnitt 21 / Kategorie A): Im Einzelfall für bestimmte Patienten über kontrollierte Zugangswege zugelassen
  3. Breite Produktgruppen-Einteilung (Regulatorischer Kontext)
    Während die Zeitplan-Einteilung das primäre Klassifizierungssystem ist, werden Arzneimittel für regulatorische Zwecke auch grob gruppiert in:
     
    • Humanarzneimittel
    • Tierarzneimittel
    • Komplementärmedizinische Produkte (z. B. pflanzliche oder traditionelle Produkte)

Arzneimittelregistrierung und -zulassung in Südafrika

In Südafrika müssen alle Arzneimittel von der südafrikanischen Arzneimittelbehörde (South African Health Products Regulatory Authority) zugelassen werden, bevor sie für den menschlichen oder tierärztlichen Gebrauch vermarktet oder vertrieben werden dürfen. Diese Anforderung ist im Medicines and Related Substances Act, 1965 (Act 101 of 1965) festgelegt und bildet die Grundlage für die SAHPRA-Arzneimittelregistrierung.

  1. Antrag auf Marktzulassung (MAA) Antragsteller müssen ein vollständiges Dossier im CTD- oder eCTD-Format einreichen, das den SAHPRA-Richtlinien und den Anforderungen für die CTD-eCTD-Einreichung in Südafrika entspricht:

    • Modul 1: Regionale administrative Informationen
    • Modul 2: Übersichten und Zusammenfassungen
    • Modul 3: Qualität (CMC)
    • Modul 4: Nicht-klinische Berichte
    • Modul 5: Klinische Berichte

    Diese Struktur wurde offiziell von SAHPRA übernommen und ist mit ICH-Standards harmonisiert.

  2. Prüfung und Validierung
    • SAHPRA führt eine erste administrative Prüfung durch, um die Vollständigkeit zu bestätigen.
    • Unvollständige Anträge werden erst dann für eine vollständige Prüfung angenommen, wenn die Mängel behoben sind.
  3. Wissenschaftliche Bewertung Es wird eine vollständige wissenschaftliche Bewertung durchgeführt, die Folgendes umfasst:

    • Qualität (CMC)
    • Sicherheit (nicht-klinisch)
    • Wirksamkeit (klinisch)

    SAHPRA kann in dieser Phase Anfragen (Mängelschreiben) stellen, die Antworten des Antragstellers innerhalb festgelegter Fristen erfordern.

  4. Prüfverfahren (Vertrauensmodelle) SAHPRA hat formell vereinfachte Zulassungsverfahren eingeführt, darunter:

    • Vollständige Prüfung – vollständige unabhängige Bewertung
    • Verkürzte Prüfung – teilweise Anerkennung früherer Genehmigungen durch anerkannte Referenz-Zulassungsbehörden
    • Verifizierungsprüfung – Bestätigung einer früheren Genehmigung mit begrenzter Neubewertung

    Diese Verfahren sind Teil der Anerkennungsstrategie von SAHPRA, die öffentlich dokumentiert und aktiv genutzt wird, um die Effizienz zu verbessern und historische Rückstände abzubauen.

  5. GMP-Compliance
    • Herstellungsstätten müssen die GMP-Konformitätsanforderungen in Südafrika einhalten.
    • SAHPRA kann sich auf Inspektionsberichte oder GMP-Zertifikate von anerkannten Behörden verlassen oder bei Bedarf eigene Inspektionen durchführen.
  6. Zulassung und Registrierung
    • Nach erfolgreicher Bewertung erteilt SAHPRA die Marktzulassung (Registrierung).
    • Dem Produkt wird eine Registrierungsnummer und eine Einstufung (Klassifizierung 0–8) gemäß den südafrikanischen Einstufungsvorschriften zugewiesen.
  7. Fristen Die Fristen sind nicht festgelegt und hängen ab von:

    • Gewähltes Prüfverfahren
    • Qualität und Vollständigkeit des Dossiers
    • Reaktionsfähigkeit des Antragstellers auf Anfragen

    SAHPRA hat dokumentierte Fortschritte beim Abbau von Rückständen und der Verbesserung der Prüffristen erzielt, obwohl weiterhin Schwankungen bestehen.

  8. Nachzulassungspflichten Zulassungsinhaber müssen Folgendes einhalten:
    • Pharmakovigilanz (PV)-Anforderungen
    • Änderungen nach der Zulassung (Ergänzungen)
    • Produktverlängerungen und Lebenszyklusmanagement für pharmazeutische Produkte in Südafrika
  9. Zugang zu nicht zugelassenen Arzneimitteln
    • Gemäß Abschnitt 21 des Arzneimittelgesetzes kann SAHPRA den Zugang zu nicht zugelassenen Arzneimitteln für namentlich genannte Patienten unter kontrollierten Bedingungen genehmigen

 

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