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Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ersetzt die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und zielt darauf ab, die Datenschutzgesetze in ganz Europa zu vereinheitlichen, den Datenschutz für alle EU-Bürger zu schützen und zu stärken sowie den Ansatz von Unternehmen in Bezug auf den Datenschutz neu zu gestalten. Die EU-DSGVO ist die wichtigste Änderung der Datenschutzbestimmungen in den letzten 20 Jahren. Die Verordnung dürfte die Art und Weise verändern, wie Daten in allen Branchen gehandhabt werden – vom Gesundheitswesen bis hin zum Bankwesen und darüber hinaus.

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, dürfen personenbezogene Daten von Abonnenten nicht ohne die Zustimmung der betroffenen Person erhoben und verwendet werden. Das bedeutet einfach ausgedrückt, dass wir nicht berechtigt sind, Ihnen ohne Ihre Einwilligung Aktualisierungen zu unseren Marketingmaterialien (Publikationen, Fachbeiträge, Newsletter, E-Mails zu Lösungen) zu senden, selbst wenn wir bereits in Kontakt standen.

Ziel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Bürgern der Europäischen Union (EU) eine bessere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu ermöglichen
  • Regeln zu modernisieren und zu vereinheitlichen, damit Unternehmen Bürokratie abbauen und von einem größeren Verbrauchervertrauen profitieren können

Rechte der Bürger

Die DSGVO stärkt bestehende Rechte, schafft neue Rechte und gibt den Bürgern mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten. Dazu gehören:

  • Einfacherer Zugriff auf ihre Daten
  • Ein neues Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht auf Löschung
  • Recht zu erfahren, wenn ihre personenbezogenen Daten von einem Hackerangriff betroffen waren

Regeln für Unternehmen

Die DSGVO soll durch verschiedene Maßnahmen Geschäftschancen schaffen und Innovationen fördern, darunter:

  • Ein einheitlicher Satz EU-weiter Regeln
  • Ein Datenschutzbeauftragter sowie EU-Regeln für Nicht-EU-Unternehmen
  • Datenschutzfreundliche Techniken (Pseudonymisierung und Verschlüsselung)
  • Folgenabschätzungen
  • Führung von Aufzeichnungen

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche diese Verletzung der Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden. Dies geschieht gemäß Artikel 55, es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

Zeitplan der DSGVO

Die Europäische Datenschutzverordnung gilt seit dem 25. Mai 2018 in allen Member States, um die Datenschutzgesetze in ganz Europa zu harmonisieren. Um mehr über die DSGVO Europas zu erfahren, können Ihnen die internen Experten von Freyr dabei helfen, verschiedene Prozesse und Voraussetzungen im Detail zu verstehen. Wenden Sie sich für wertvolle Einblicke an sales@freyrsolutions.com.