EUDR : Fristen verlängert, Verpflichtungen präzisiert, Geltungsbereich präzisiert
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Das EU-Abholzungsgesetz, bekannt als EU-Abholzungsverordnung (EUDR), ist ein wegweisendes Nachhaltigkeitsgesetz, das sicherstellen soll, dass Rohstoffe, die auf den EU-Markt gelangen, nicht zur Entwaldung beitragen. Die Verordnung gilt für Rohstoffe des Anhangs I wie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Soja, Kautschuk und Holz und erlegt Unternehmen entlang der gesamten globalen Lieferketten strenge Sorgfaltspflichten auf.

Im Dezember 2025 gab die Europäische Kommission eine vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über gezielte Änderungen der EUDR bekannt. Diese Einigung sieht eine Verlängerung der Umsetzungsfristen, eine Klarstellung der Zuständigkeiten sowie Präzisierungen des Anwendungsbereichs und Vereinfachungsmaßnahmen vor und schafft so ein Gleichgewicht zwischen Nachhaltigkeitszielen und der praktischen Umsetzung.

Aktualisierte Fristen für die Durchsetzung

Die geänderten Fristen verschaffen den Unternehmen zusätzliche Vorbereitungszeit:

Große und mittlere Betreiber: 30. Dezember 2026Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU): 30. Juni 2027

Auch wenn sich die Fristen verschoben haben, hat die Kommission betont, dass die Nachhaltigkeitsziele weiterhin gelten. In der vorläufigen Einigung wird klargestellt, dass die Verpflichtung zur Abgabe einer Sorgfaltspflichterklärung nur für den Betreiber gilt, der das Produkt erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Unternehmen müssen weiterhin nachweisen, dass ihre Rohstoffe nicht zur Entwaldung beitragen und rückverfolgbar sind, um den Zugang zum EU-Markt zu behalten.

 

Wichtigste Maßnahmen der gezielten Änderungen

Verlängerte FristenVereinfachte BerichterstattungVerpflichtungszuordnungVerhältnismäßigkeit bei KMUEingrenzung des UmfangsPraktische Umsetzung
Durch die Verlängerung EUDR wird der Zeitpunkt der Durchsetzung für große Unternehmen auf den 30. Dezember 2026 und für kleine und Kleinstunternehmen auf den 30. Juni 2027 verschoben.Optimierte Compliance-Prozesse zur Verringerung des Verwaltungsaufwands.Erklärungen zur Sorgfaltspflicht sind nur von den Unternehmen erforderlich, die Produkte erstmals in der EU in Verkehr bringen, nicht jedoch von allen nachgelagerten Händlern.Anpassung der Verpflichtungen für kleinere Unternehmen unter Wahrung der Rechenschaftspflicht.Die Waren des Anhangs I fallen weiterhin unter die Regelung, doch bestimmte Druckerzeugnisse mit geringem Risiko (z. B. Bücher, Zeitungen) sind gemäß der vorläufigen Vereinbarung davon ausgenommen.Verbesserungen, die darauf abzielen, die Einhaltung der Vorschriften praktikabel zu gestalten, ohne die Nachhaltigkeitsziele zu schwächen.

 

Was Unternehmen tun müssen

Trotz der verlängerten Fristen sollten Unternehmen jetzt handeln, um:

  • Die Lieferketten der in Anhang I aufgeführten Rohstoffe zurückverfolgen.
  • Einführung von Sorgfaltspflichten, die den EU-Anforderungen entsprechen.
  • Stellen Sie zunächst fest, ob Sie der Wirtschaftsakteur sind, der die Produkte erstmals in der EU in Verkehr bringt, da dies ausschlaggebend für die Verantwortung hinsichtlich der Sorgfaltserklärungen ist.
  • Erstellen Sie eine prüfungsfähige Dokumentation, die einer Überprüfung standhält.
  • Vermeiden Sie kurzfristige Rückschläge bei der Einhaltung von Vorschriften, die den Zugang zum EU-Markt gefährden könnten.

Wie Freyr Sie bei EUDR unterstützt

Die Entscheidung der EU, die Umsetzungsfristen zu verlängern, stellt eine pragmatische Anpassung dar, doch die Botschaft der Verordnung ist eindeutig: EUDR muss zwingend und unverzüglich eingehalten werden. Der Rat betonte, dass die gezielte Überarbeitung auf Vereinfachung und Klarstellung abzielt. Nachhaltigkeit bleibt das Kernziel, wobei die Zuweisung der Verpflichtungen auf Betreiber, die Produkte erstmals in der EU in Verkehr bringen, gestrafft und der Anwendungsbereich präzisiert wurde, um bestimmte risikoarme Druckerzeugnisse auszuschließen.

Freyr hilft Unternehmen dabei, diese Herausforderung in eine Chance zu verwandeln, indem es Folgendes bietet:

  • Regulierungsinformationen, um Strategien an die sich weiterentwickelnden EU-Leitlinien anzupassen.
  • Ein auf Anhang-I-Waren und globale Lieferketten zugeschnittenes System zur Sorgfaltsprüfung.
  • Lückenanalysen und Korrekturmaßnahmen zur frühzeitigen Erkennung von Risiken und zur Umsetzung von Lösungen.
  • Prüfungssichere Dokumentation, die EU-Kontrollen standhält.
  • Effiziente und kostengünstige Fachkompetenz, die die Einhaltung von Vorschriften beschleunigt, ohne dabei Abstriche bei der Qualität zu machen.

Fazit

Die EUDR stellt einen entscheidenden Schritt dar, um Nachhaltigkeit und praktische Umsetzung in Einklang zu bringen. Verlängerte Fristen und klarere Verpflichtungen geben Unternehmen Zeit, sich vorzubereiten, doch die Erwartung, dass Lieferketten frei von Entwaldung sind, bleibt bestehen. Wer frühzeitig handelt, stellt nicht nur die Einhaltung der Vorschriften sicher und schützt den Zugang zum EU-Markt, sondern übernimmt auch eine Vorreiterrolle beim Aufbau eines nachhaltigeren globalen Handelsökosystems.

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