MSDS-Anforderungen in der EU verstehen
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Chemieunternehmen, die in der Europäischen Union (EU) tätig sind, müssen die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter (MSDS) kennen und einhalten. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist ein Dokument, das detaillierte Informationen zu den Gefahren eines chemischen Stoffes oder Gemisches sowie Anweisungen zu dessen sicherer Handhabung, Lagerung und Entsorgung enthält.

EU-MSDS-Anforderungen und -Format

Gemäß der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) müssen allen in der EU hergestellten oder importierten gefährlichen Chemikalien oder Gemischen ein konformes Sicherheitsdatenblatt (SDB) beiliegen. Gemäß Artikel 31 der REACH müssen Lieferanten von Chemikalien – seien es Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender, Händler oder Alleinvertreter – ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen, das der REACH entspricht, wenn die von ihnen gelieferte Chemikalie oder Mischung als gefährlich eingestuft wird. Das bereitgestellte Sicherheitsdatenblatt muss in der Amtssprache des Landes verfasst sein, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird, einschließlich Online-Verkäufen, und muss die sechzehn (16) in Artikel 31 Absatz 6 der REACH aufgeführten Abschnitte enthalten. Darüber hinaus muss das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich aktualisiert werden, sobald neue Informationen zu Gefahren oder Risikomanagementmaßnahmen vorliegen.

Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter (MSDS) in der EU sind in der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) (EG) Nr. 1272/2008 festgelegt. Diese Verordnung steht im Einklang mit dem Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen (UN).

Für Gemische, die nicht als gefährlich eingestuft sind, aber bestimmte gefährliche Stoffe enthalten, sollte ein Sicherheitsdatenblatt bereitgestellt werden, wenn dies von nachgeschalteten Anwendern oder Händlern angefordert wird. Wenn kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist, muss der Lieferant dennoch ausreichende Informationen für eine sichere Verwendung bereitstellen, zum Beispiel Informationen zu etwaigen Verwendungsbeschränkungen.

Das MSDS-Format besteht aus den folgenden sechzehn (16) Abschnitten:

Wichtige Punkte für Chemiehersteller zur Einhaltung der EU MSDS-Anforderungen

  • Stellen Sie eine genaue Einstufung und Kennzeichnung des chemischen Stoffes oder Gemisches gemäß der CLP-Verordnung sicher.
  • Geben Sie detaillierte Informationen zur Zusammensetzung der Chemikalie an, einschließlich der Identität und Konzentration gefährlicher Inhaltsstoffe.
  • Beschreiben Sie die potenziellen Gesundheits- und Umweltrisiken, die mit der Chemikalie verbunden sind, einschließlich akuter und chronischer Auswirkungen.
  • Fügen Sie Erste-Hilfe-Maßnahmen und Brandbekämpfungsverfahren für den Fall einer Exposition oder eines Notfalls hinzu.
  • Geben Sie Anleitungen zur sicheren Handhabung, Lagerung und Entsorgung der Chemikalie, um Risiken für Arbeitnehmer und die Umwelt zu minimieren.
  • Geben Sie die geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PPE) für den Umgang mit der Chemikalie an.
  • Fügen Sie relevante physikalische und chemische Eigenschaften der Chemikalie hinzu, wie Siedepunkt, Flammpunkt und Löslichkeit.
  • Stellen Sie sicher, dass das MSDS überprüft und aktualisiert wird, sobald neue Informationen verfügbar sind oder sich die Einstufung der Chemikalie ändert.
  • Stellen Sie das MSDS jeder Person, die es anfordert, innerhalb der EU kostenlos zur Verfügung.
  • Stellen Sie sicher, dass das MSDS in der/den Amtssprache(n) des/der EU-Mitgliedstaates/Mitgliedstaaten verfügbar ist, in dem/denen die Chemikalie vermarktet wird.

Durch die Einhaltung dieser Anforderungen und die Bereitstellung umfassender MSDS können Chemiehersteller in der EU zu einem sicheren Umgang mit und einer sicheren Verwendung von Chemikalien beitragen, Arbeitnehmer und die Umwelt schützen sowie die einschlägigen Vorschriften einhalten.

Aktuelle Änderungen der Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter

Es wurde eine neue Verordnung (EU) 2020/878 veröffentlicht, mit der REACH II REACH (Anforderungen an die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern) geändert wird und die erhebliche Aktualisierungen der aktuellen Sicherheitsdatenblätter in folgenden Bereichen vorschreibt:

  • Einschließlich technischer Inhalte wie Spezifische Konzentrationsgrenzwerte (SCL), Multiplikationsfaktoren (M-Faktoren) und Schätzwerte für die akute Toxizität (ATE).
  • Spezifische Anforderungen an die Gefahrenkommunikation für neue Gefahren, insbesondere Nanomaterialien und endokrine Disruptoren.
  • Detaillierte Beschreibung der physikalisch-chemischen Eigenschaften.
  • Aufnahme von Grenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz.
  • Strukturelle/formale Änderungen, wie die Aufnahme eines eindeutigen Rezepturidentifikators für Gemische.

Sicherheitsdatenblätter sollten ab dem 1. Januar 2023 mit den geänderten Anforderungen des REACH-Anhangs II konform sein (Übergangszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022). Freyr kann Sie bei der Produktkonformität mit den oben genannten SDS-Anforderungen unterstützen.

Freyr ist weltweit auf den wichtigsten Märkten tätig und bietet einen beratenden Ansatz zur Ermittlung relevanter regulatorischer Anforderungen sowie zur Beschaffung notwendiger Produktinformationen für intelligente Chemikalienmanagementlösungen. Unsere gründliche Produktbewertung umfasst Chemiker, Toxikologen, Transportspezialisten und Regulierungsexperten, was die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS) und die fortlaufende Einhaltung der Vorschriften gewährleistet. Zusätzlich bietet Freyr eine effiziente mehrsprachige Übersetzung von SDS in über vierzig (40) Sprachen an. Sorgen Sie für globale Konformität und Effizienz mit den Chemikalienmanagementlösungen von Freyr!

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