Die EU-Verordnung über Detergenzien und Tenside von 2025 stellt einen bedeutenden Fortschritt im Ansatz der Europäischen Union zur Regulierung von Reinigungsmitteln des täglichen Gebrauchs dar. Die Verordnung, die den Fortschritten in den Bereichen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Produktsicherheit Rechnung trägt, modernisiert den bestehenden Rechtsrahmen und stärkt gleichzeitig den Verbraucher- und Umweltschutz.
Stand der Umsetzung: Der Rat der Europäischen Union hat seinen Standpunkt in erster Lesung verabschiedet, womit das Gesetzgebungsverfahren auf Ratsebene abgeschlossen ist und die Verordnung kurz vor der formellen Verabschiedung steht. Sie soll im Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedet werden, und die neuen Vorschriften treten dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung in Kraft.
Ziele und Geltungsbereich
Die neue Verordnung soll sicherstellen, dass alle Wasch- und Reinigungsmittel sowie Tenside, die in der EU in Verkehr gebracht werden:
- Unbedenklich für die menschliche Gesundheit
- Umweltbewusst
- Durchgängig rückverfolgbar entlang der gesamten Lieferkette
Zu diesem Zweck führt sie in allen Member States einheitliche Vorschriften ein, vereinfacht die Compliance-Anforderungen, verstärkt die Marktüberwachung und schreibt digitale Transparenzinstrumente wie den Digital Product Passport (DPP) vor.
Wichtige regulatorische Änderungen
1. Obligatorische CE-Kennzeichnung
Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Einführung der obligatorischen CE-Kennzeichnung für Waschmittel und Tenside. Alle Waschmittelprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen mit einer sichtbaren, lesbaren und dauerhaften CE-Kennzeichnung versehen sein, die durch eine dokumentierte Konformitätsbewertung untermauert wird. Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Einhaltung der EU-Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Umweltschutz, Kennzeichnung, Leistung und Rückverfolgbarkeit. Diese Maßnahme stärkt das Vertrauen der Verbraucher und erleichtert den freien Verkehr konformer Produkte innerhalb des EU-Binnenmarktes.
2. Mehr Sicherheit und Umweltschutz
Gemäß der verabschiedeten Verordnung müssen alle Tenside die Kriterien der vollständigen biologischen Abbaubarkeit erfüllen, um in der EU in Verkehr gebracht werden zu dürfen, unabhängig davon, ob sie als solche verkauft oder in Waschmitteln enthalten sind.
Mit dieser Verordnung werden erstmals auch ausdrückliche Sicherheitsanforderungen für in Waschmitteln verwendete Mikroorganismen eingeführt, wodurch sichergestellt wird, dass innovative mikrobielle und biobasierte Produkte festgelegte Standards für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erfüllen.
Darüber hinaus werden in der Verordnung die bestehenden Beschränkungen für Phosphate und andere Phosphorverbindungen in Waschmitteln für den Endverbraucher sowie in Geschirrspülmitteln für den Endverbraucher beibehalten. Dies unterstreicht das langjährige Engagement der EU für die Verringerung der Nährstoffbelastung und den Schutz der aquatischen Ökosysteme. Auch das Verbot von Tierversuchen bleibt bestehen, wobei nur in eng begrenzten wissenschaftlichen Ausnahmefällen Ausnahmen zugelassen sind.
3. Digitalisierung und Transparenz
Digitale Tools spielen in dem neuen Rahmenwerk eine zentrale Rolle. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
- Obligatorischer digitaler Zugriff auf Produktinformationen über QR-Codes oder gleichwertige Lösungen
- Einführung des digitalen Produktpasses, der Verbrauchern, Behörden und Giftnotrufzentralen zugänglich ist
- Ausdrückliche Anwendbarkeit auf Online-Verkäufe und importierte Produkte
Diese Maßnahmen verbessern die Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Durchsetzung entlang der gesamten Lieferkette.
4. Förderung von Innovations- und Nachfüllmodellen
Die Verordnung fördert zudem Innovation und Nachhaltigkeit durch:
- Einführung spezifischer Bestimmungen für mikrobielle Reinigungsmittel und Tenside
- Förderung von Nachfüll- und Großhandelsmodellen zur Reduzierung von Verpackungsabfällen bei gleichzeitiger Gewährleistung des fortgesetzten Zugangs zu vorgeschriebenen Produktinformationen
5. Benennung von Bevollmächtigten
Eine wesentliche strukturelle Änderung betrifft Hersteller aus Nicht-EU-Ländern, die einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten benennen müssen. Der Bevollmächtigte fungiert als offizieller Ansprechpartner für die EU-Marktüberwachungsbehörden und unterstützt die kontinuierliche Einhaltung der Vorschriften. Zu seinen Aufgaben gehören die Aufbewahrung der technischen Unterlagen und Konformitätsdokumente, die Unterstützung bei Konformitätsprüfungen, die Zusammenarbeit bei Korrekturmaßnahmen wie Rückrufaktionen sowie die Überprüfung der CE-Kennzeichnung, der Kennzeichnung und der Einhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem digitalen Produktpass, wodurch die Durchsetzung gestärkt und gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen EU- und Nicht-EU-Akteuren gewährleistet werden.
Was dies für Unternehmen und Verbraucher bedeutet
Für Unternehmen führt die Verordnung harmonisierte Konformitätsanforderungen, eine obligatorische CE-Kennzeichnung, digitale Dokumentation und eine stärkere Rechenschaftspflicht für Importeure und Hersteller aus Nicht-EU-Ländern ein, während sie gleichzeitig nachhaltige Innovationen fördert. Eine frühzeitige Vorbereitung, insbesondere im Hinblick auf die Konformitätsbewertung und die digitale Bereitschaft, ist von entscheidender Bedeutung.
Für Verbraucher gewährleistet sie einen leichteren Zugang zu verlässlichen Informationen, einen besseren Gesundheits- und Umweltschutz, größeres Vertrauen in Produkte mit CE-Kennzeichnung sowie nachhaltigere Waschmitteloptionen auf Nachfüllbasis.
Fazit
Nachdem die Zustimmung des Rates vorliegt und die endgültige Verabschiedung durch das Parlament noch aussteht, schafft die neue EU-Verordnung über Detergenzien und Tenside 2025 einen modernen, zukunftsfähigen Rechtsrahmen. Durch die Kombination von CE-Kennzeichnung, digitaler Transparenz, Umweltschutzmaßnahmen und verstärkten Durchsetzungsmechanismen stärkt die Verordnung das Vertrauen in den EU-Binnenmarkt und fördert gleichzeitig Innovation und Nachhaltigkeit sowie die Einhaltung der REACH CLP .
Die Übergangsphase hilft Unternehmen bei der Vorbereitung, während die Verbraucher von sichereren Produkten, klareren Informationen und nachhaltigeren Reinigungslösungen für den Alltag profitieren.
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