Da Europa den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beschleunigt, ist die Umweltkennzeichnung für Verpackungen von Nahrungsergänzungsmitteln in Europa zu einer entscheidenden Compliance-Anforderung für Lebensmittel- und Nahrungsergänzungsmittelmarken geworden. Frankreich, Spanien und Italien haben jeweils eigene Verpackungsvorschriften eingeführt – wodurch eine uneinheitliche Rechtslage entstanden ist, die für Marken, die auf mehreren EU-Märkten tätig sind, eine Herausforderung darstellt.
Dieser Blogbeitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Recyclingvorschriften in den einzelnen Ländern und bietet praktische Hinweise dazu, wie Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln diese Vorschriften einhalten können, ohne dabei Abstriche bei der Einheitlichkeit der Verpackungsgestaltung oder der Markenbotschaft machen zu müssen.
Wichtige Recyclingvorschriften für Nahrungsergänzungsmittelverpackungen
Land | Anforderungen | Symbole | EPR | Anmerkungen |
| Frankreich | Das Triman-Logo und die Info-Tri-Hinweise sind auf allen Haushaltsverpackungen anzubringen | Obligatorisch: Triman-Logo und grafische Vorgaben für Info-Tri | CITEO | Die Verpackung muss hinsichtlich Form, Farbe und Anordnung den CITEO-Richtlinien entsprechen. Ab dem 9. März 2023 müssen alle Haushaltsverpackungen mit einer eindeutigen, einheitlichen Kennzeichnung für die Mülltrennung und das Recycling versehen sein. Die vollständige Umsetzung ist bis März 2025 erforderlich. |
| Spanien | Hersteller müssen sich bei EcoEmbes registrieren, einem zugelassenen EPR beitreten und Entsorgungshinweise bereitstellen | Kein obligatorisches Symbol; „Punto Verde“ optional | Ecoembes | In Spanien ist derzeit das Königliche Dekret 1055/2022 in Kraft. Zwar wurden künftige harmonisierte Recycling-Symbole angekündigt, doch wurden bislang weder ein offizielles Datum für die Einführung noch ein konkretes Design bestätigt. |
| Italien | Auf der Verpackung müssen die Materialkennzeichnung und Entsorgungshinweise in italienischer Sprache angegeben sein | Kein obligatorisches Logo; CONAI-Zeichen optional | CONAI | In Italien ist die Umweltkennzeichnung seit dem 1. Januar 2023 gemäß dem Gesetzesdekret 116/2020, mit dem die EU-Richtlinie 2018/851 umgesetzt wird, verpflichtend. |
Umgang mit unterschiedlichen nationalen Anforderungen
Für Marken, die in diesen drei großen Märkten tätig sind, ist ein einheitliches EU-weites Etikett nach wie vor nicht möglich. Für dasselbe Nahrungsergänzungsmittel sind unter Umständen drei verschiedene Rückseitenetiketten oder länderspezifische Verpackungsvarianten erforderlich.
Um diese Komplexität zu bewältigen, ist es unerlässlich, dass:
- Überprüfen Sie die nationalen Vorschriften, bevor Sie neue Verpackungen drucken
- Die Mitgliedschaft bei den entsprechenden EPR (CITEO in Frankreich, Ecoembes in Spanien, CONAI in Italien) auf dem neuesten Stand halten
- Stellen Sie sicher, dass Übersetzungen und Layout den Anforderungen des jeweiligen Landes entsprechen
So unterstützt Freyr Sie
Wir bei Freyr Solutions unterstützen Marken aus der Lebensmittel- und Nahrungsergänzungsmittelbranche dabei, sich in der sich ständig wandelnden Landschaft der Verpackungsvorschriften in ganz Europa zurechtzufinden. Unsere artwork für regulatorische Angelegenheiten und artwork arbeiten Hand in Hand, um sicherzustellen, dass Ihre Verpackungen die länderspezifischen Recyclingvorschriften erfüllen, ohne die Markenkonsistenz zu beeinträchtigen.
Wir unterstützen Sie durch:
- Auslegung der lokalen Vorschriften für Umweltkennzeichnungen in Frankreich, Spanien und Italien
- Erstellung artwork vorschriftsmäßigen artwork Entsorgungshinweisen, die auf den jeweiligen Markt zugeschnitten sind
- Beobachtung anstehender Gesetzesänderungen, damit Ihre Produkte marktfähig bleiben
Dank der Expertise von Freyr kann Ihre Marke den nationalen Recyclingvorschriften immer einen Schritt voraus sein und gleichzeitig grenzüberschreitend eine glaubwürdige und einheitliche Nachhaltigkeitsbotschaft vermitteln.
Abschließende Gedanken
Angesichts der immer strengeren Nachhaltigkeitsvorschriften in ganz Europa ist die Einhaltung von Verpackungsvorschriften nicht mehr nur eine Aufgabe für die Verwaltung – sie ist zu einer strategischen Notwendigkeit geworden. Für Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln geht es bei der Einhaltung länderspezifischer Recyclingvorschriften nicht nur darum, Strafen zu vermeiden, sondern auch darum, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und in einem fragmentierten regulatorischen Umfeld operative Flexibilität zu gewährleisten. Mit dem richtigen Fachwissen und einer vorausschauenden Planung kann die Einhaltung von Vorschriften zu einem Wettbewerbsvorteil werden.