Am 6. April 2026 erließ das chilenische Gesundheitsministerium das Dekret Nr. 45, das aktualisierte Definitionen und Kennzeichnungsvorschriften für Milchprodukte einführt. Das Dekret tritt am 6. November 2027 in Kraft.
Die Verordnung stärkt die Transparenzanforderungen, indem sie eine klarere Angabe des Milchursprungs und der Verarbeitungsinformationen auf den Produktetiketten vorschreibt. Sie gilt sowohl für inländische als auch für importierte Milchprodukte.
Wesentliche Bestimmungen
1. Produktidentifikation und Herkunftsbezeichnung
Der Produktname muss auf der Hauptanzeigefläche erscheinen und die Art des Lebensmittels zusammen mit der Marke oder dem Handelsnamen genau beschreiben.
Sowohl inländische als auch importierte Produkte müssen das Herkunftsland angeben.
Wenn Milch aus mehreren Ländern stammt, muss das Etikett Folgendes auflisten:
Den Namen jedes Landes und
Die entsprechende Nationalflagge
Für importierte Produkte müssen Importeure Herkunftsinformationen von folgenden Stellen einholen:
a) Herstellern
b) Zertifizierungsstellen
c) Zuständigen Behörden
2. Obligatorische Flaggen- und Verarbeitungsinformationen
Die Nationalflagge des Milchsammlungslandes muss:
Farbig dargestellt werden
Eine Größe von 1,5 cm x 1,0 cm nicht überschreiten
Vom Ländernamen unterhalb der Flagge begleitet werden
Für Flüssigmilch und Milchpulver müssen die Etiketten auch die Verarbeitungs- oder Wärmebehandlungsmethode angeben, wie zum Beispiel:
Pasteurisierung
Ultrahocherhitzung (UHT)
Andere Sterilisationstechniken
3. Spezifische Anforderungen für Käseprodukte
Wenn Käse unter Verwendung von:
Milchpulver oder
Rekombinierter/rekonstituierter Milch hergestellt wird,
muss das Etikett deutlich angeben: Hergestellt aus rekonstituierter Milch oder Hergestellt aus rekombinierter Milch
4. Aktualisierte Definitionen
Das Dekret führt Definitionen ein oder präzisiert diese für:
Milch
Rohmilch
Natürliche Milch
Rekonstituierte Milch
Rekombinierte Milch
Zugehörige Kategorien von Milchprodukten