Die Ostafrikanische Gemeinschaft hat den Entwurf der ostafrikanischen Norm DEAS 1326:2026 veröffentlicht, mit der harmonisierte Spezifikationen für Gummi arabicum in Lebensmittelqualität festgelegt werden, das in den Partnerstaaten für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Die vorgeschlagene Norm definiert Anforderungen an Qualität, Sicherheit, Einstufung, Prüfverfahren und Kennzeichnung für Gummi arabicum, das aus Acacia senegal und Acacia seyal gewonnen wird.

Gemäß dem Spezifikationsentwurf muss Gummi arabicum als hellweißer bis gelblich-orangefarbener oder brauner Feststoff vorliegen, der frei von Fremdstoffen wie Rinde, Sand oder anderen Verunreinigungen ist. Das Produkt muss in Wasser gut löslich und in Ethanol unlöslich sein, was seine Echtheit bestätigt. Zu den wichtigsten Anforderungen an die Zusammensetzung gehören ein Gesamtgehalt an Gummi arabicum von mindestens 95 % (Trockengewicht), ein pH-Wert zwischen 4,5 und 7,0, ein maximaler Feuchtigkeitsgehalt von 15 %, ein maximaler Gesamtaschegehalt von 4 %, ein Gehalt an säureunlöslicher Asche von höchstens 0,5 % und ein Gehalt an unlöslichen Bestandteilen von höchstens 1 %.

Der Entwurf sieht außerdem drei Qualitätsklassen vor, die sich nach der Partikelgröße und dem Gehalt an Fremdstoffen richten. Klasse 1 schreibt Gummistücke von mehr als 4 mm Größe bei einem Fremdstoffanteil von höchstens 0,5 % vor, während in Klasse 2 und Klasse 3 zunehmend kleinere Partikelgrößen und höhere Fremdstoffanteile zulässig sind.

Es werden strenge mikrobiologische Kriterien eingeführt, um die Produktsicherheit zu gewährleisten. Die Gesamtkeimzahl darf 10³ KBE/g nicht überschreiten, während Escherichia coli und Salmonellen nicht nachweisbar sein dürfen und Hefen und Schimmelpilze unter 200 KBE/g bleiben müssen. Der Entwurf legt zudem Grenzwerte für Schwermetalle fest, darunter maximal 1 mg Arsen und 2 mg Blei, und schreibt die Einhaltung der Codex-Grenzwerte für Pestizidrückstände vor.

Die Norm legt zudem Anforderungen an die hygienische Handhabung, Verpackung, Lagerung und Kennzeichnung fest, einschließlich der Angabe von Produktname, botanischer Herkunft, Güteklasse, Erntejahr, Verarbeitungsdatum und der Bestätigung, dass das Produkt lebensmitteltauglich ist. Gummi arabicum muss in lebensmitteltauglichen Behältern verpackt und unter sauberen, kühlen, trockenen und gut belüfteten Bedingungen gelagert werden, um die Qualität während der gesamten Haltbarkeitsdauer zu gewährleisten.

Die harmonisierte Spezifikation zielt darauf ab, den regionalen Handel zu erleichtern, die Produktqualität zu gewährleisten und die Sicherheitsstandards für Gummi arabicum zu verbessern, das in der Lebensmittelindustrie als Stabilisator, Emulgator und Verdickungsmittel verwendet wird.

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Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania, Uganda, Gummi arabicum, Akaziengummi, DEAS 1326:2026, Normenentwürfe.