Die Ostafrikanische Gemeinschaft hat den Entwurf des ostafrikanischen Standards DEAS 1326:2026 veröffentlicht, der harmonisierte Spezifikationen für lebensmitteltaugliches Gummi Arabicum für den menschlichen Verzehr in den Partnerstaaten festlegt. Der vorgeschlagene Standard definiert Qualität, Sicherheit, Klassifizierung, Prüfmethoden und Kennzeichnungsanforderungen für Gummi Arabicum, das aus Acacia senegal und Acacia seyal gewonnen wird.
Gemäß dem Entwurf der Spezifikation muss Gummi Arabicum als blassweißes bis gelblich-orangefarbenes oder braunes Feststoff vorliegen, frei von Fremdstoffen wie Rinde, Sand oder anderen Verunreinigungen. Das Produkt muss in Wasser gut löslich und in Ethanol unlöslich sein, was seine Echtheit bestätigt. Zu den wichtigsten Zusammensetzungsanforderungen gehören ein Mindestgehalt an Gummi Arabicum von 95 % (Trockenbasis), ein pH-Wert zwischen 4,5 und 7,0, ein maximaler Feuchtigkeitsgehalt von 15 %, ein maximaler Gesamtaschegehalt von 4 %, eine säureunlösliche Asche von höchstens 0,5 % und ein auf 1 % begrenzter Gehalt an unlöslichen Stoffen.
Der Entwurf legt außerdem drei Klassifizierungskategorien fest, die auf Partikelgröße und Fremdstoffgehalt basieren. Grad 1 erfordert Gummistücke größer als 4 mm mit einem Fremdstoffgehalt von höchstens 0,5 %, während Grad 2 und Grad 3 zunehmend kleinere Größen und höhere Fremdstoffanteile zulassen.
Strenge mikrobiologische Kriterien werden eingeführt, um die Produktsicherheit zu gewährleisten. Die Gesamtkeimzahl darf 10³ CFU/g nicht überschreiten, während Escherichia coli und Salmonella abwesend sein müssen und Hefen und Schimmelpilze unter 200 CFU/g bleiben müssen. Der Entwurf legt ferner Schwermetallgrenzwerte fest, einschließlich eines Maximums von 1 mg/kg Arsen und 2 mg/kg Blei, und fordert die Einhaltung der Codex-Grenzwerte für Pestizidrückstände.
Die Norm legt auch Anforderungen für die hygienische Handhabung, Verpackung, Lagerung und Kennzeichnung fest, einschließlich der Angabe von Produktname, botanischer Herkunft, Güteklasse, Erntejahr, Verarbeitungsdatum und der Bestätigung, dass das Produkt lebensmitteltauglich ist. Gummi Arabicum muss in lebensmittelechten Behältern verpackt und unter sauberen, kühlen, trockenen und gut belüfteten Bedingungen gelagert werden, um die Qualität während seiner gesamten Haltbarkeitsdauer zu erhalten.
Die harmonisierte Spezifikation zielt darauf ab, den regionalen Handel zu erleichtern, die Produktqualität zu gewährleisten und die Sicherheitsstandards für Gummi Arabicum zu stärken, das als Stabilisator, Emulgator und Verdickungsmittel in der Lebensmittelindustrie verwendet wird.