Nach einem Antrag der Arysta Life science Benelux Srl gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 bewertete die EFSA einen Antrag zur Änderung des Höchstgehalts an Rückständen (MRL) für Dodin in Honig. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die EFSA zu dem Schluss, dass der vorgeschlagene MRL ausreichend begründet ist und dass validierte Analysemethoden zur Durchsetzung bei einer Bestimmungsgrenze (LOQ) von 0,01 mg/kg verfügbar sind. Die Bewertung ergab, dass sowohl die kurz- als auch die langfristige ernährungsbedingte Exposition gegenüber Dodin-Rückständen in Honig, die aus zugelassenen landwirtschaftlichen Anwendungen auf nektarspendenden Kulturen resultiert, voraussichtlich kein Risiko für die Verbrauchergesundheit darstellt.
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