Der Novel Food hat den novel food verschiedener Zutaten aus Granatäpfeln (Punica granatum) novel food geklärt und dabei hervorgehoben, dass die regulatorischen Anforderungen vom verwendeten Pflanzenteil und der beabsichtigten Verwendung in Lebensmitteln abhängen. Granatapfelfrüchte gelten für den allgemeinen Lebensmittelgebrauch als nicht neu, während die Fruchtschale (Perikarp), die Blüten, die Kerne und der auf 40 % Punicalagine standardisierte Granatapfelextrakt aufgrund nachgewiesener Verzehrpraxis vor dem 15. Mai 1997 als nicht neu gelten, wenn sie in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden.

Derselbe 40-prozentige Punicalagin-Extrakt kann jedoch als neuartig gelten, wenn er in herkömmlichen Lebensmitteln außerhalb der Kategorie der Nahrungsergänzungsmittel verwendet wird, und könnte gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 eine Zulassung vor dem Inverkehrbringen erfordern. Im Gegensatz dazu wird Granatapfelkernöl weiterhin als Novel Food eingestuft, für das vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt eine Zulassung erforderlich ist. Diese Klarstellung unterstreicht, wie wichtig es ist, sowohl die Form der Zutat als auch den Verwendungszweck zu bewerten, wenn es darum geht, Novel Food in der Europäischen Union zu bestimmen.

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EU-27, 40 % Punicalagine, neuartige Lebensmittel, herkömmliche Lebensmittel, Granatapfel.