Die Europäische Kommission hat den mit Rhamnogalacturonan-I angereicherten Möhrenextrakt (cRG-I), den unter dem Namen Benicaros® vermarkteten Wirkstoff, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1306 der Kommission als Novel Food der Europäischen Union zugelassen. Die Verordnung wurde am 11. Juni 2026 verabschiedet und am 12. Juni 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Zulassung folgt auf ein positives wissenschaftliches Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), in dem festgestellt wurde, dass cRG-I, eine rhamnogalacturonanreiche Polysaccharidfraktion aus Möhrenpressrückständen, unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen für den menschlichen Verzehr unbedenklich ist.

Im Rahmen der Zulassung darf cRG-I in einer Vielzahl von Lebensmittelkategorien verwendet werden, darunter Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Mahlzeitenersatzprodukte, Frühstückscerealien, Getreideriegel, Fruchtgetränke, Suppen, Milchalternativen und andere funktionelle Lebensmittelanwendungen. Nahrungsergänzungsmittel, die diesen Inhaltsstoff enthalten, müssen einen Hinweis tragen, dass sie nicht von Kindern unter drei Jahren verzehrt werden dürfen. Die Zulassung gewährt NutriLeads B.V. zudem ab dem 2. Juli 2026 bis zum 2. Juli 2031 einen fünfjährigen Schutz der firmeneigenen Daten sowie exklusive Vermarktungsrechte innerhalb der Europäischen Union. Während dieses Zeitraums dürfen andere Antragsteller den Inhaltsstoff nur dann vermarkten, wenn sie eine Zulassung auf der Grundlage eigener Daten oder mit Zustimmung von NutriLeads erhalten.

Benicaros® ist ein hochspezialisierter präbiotischer Inhaltsstoff, der aus upgecycelten Möhrenpressrückständen gewonnen wird und die Gesundheit des Darmmikrobioms sowie des Immunsystems fördern soll. Die EU-Zulassung stellt einen bedeutenden regulatorischen Meilenstein für diesen Inhaltsstoff dar und eröffnet neue Möglichkeiten für dessen Einsatz in funktionellen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln auf dem gesamten europäischen Markt.

Wichtige Punkte
1. Die Europäische Kommission hat den mit Rhamnogalacturonan-I angereicherten Möhrenextrakt (cRG-I) als Novel Food zugelassen.
2. Die Zulassung wurde im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1306 der Kommission veröffentlicht.
3.EFSA der Inhaltsstoff unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen sicher ist.
4. Zugelassen für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln und verschiedenen Lebensmittelkategorien.
5. Nahrungsergänzungsmittel, die cRG-I enthalten, müssen einen Warnhinweis gegen die Verwendung bei Kindern unter drei Jahren enthalten.
Die Zulassung unterstützt die Expansion von Benicaros® auf den europäischen Markt für funktionelle Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel.

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