Die Europäische Kommission hat die Inverkehrbringung von entfettetem Rapspulver (Rapseiweiß-Faser-Konzentrat) als Novel Food in der Europäischen Union durch die Verordnung (EU) 2026/386 genehmigt. Die Verordnung ändert auch die Unionsliste der zugelassenen Novel Foods, die durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission festgelegt wurde.
Die Genehmigung erfolgte aufgrund eines Antrags, der am 19. August 2022 von NapiFeryn BioTech Sp. z o.o. gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über Novel Foods eingereicht wurde. Der Antragsteller beantragte die Zulassung von Rapseiweiß-Faser-Konzentrat zur Verwendung als Lebensmittelzutat in verschiedenen Lebensmitteln für die allgemeine Bevölkerung sowie in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke und Nahrungsergänzungsmitteln.
Zugelassene Lebensmittelkategorien:
Brot und Brötchen
Kuchen, Gebäck und süße Backwaren
Frühstückscerealien
Müsliriegel
Nudeln und Teigwaren
Fleischprodukte und Fleischersatzprodukte
Milchprodukte und Milchersatzprodukte
Suppen und Brühen
Schokolade und Süßwaren
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (gemäß Verordnung (EU) Nr. 609/2013)
Nahrungsergänzungsmittel (gemäß Richtlinie 2002/46/EG)
Für Nahrungsergänzungsmittel beträgt die maximal zulässige Aufnahme 10 g/Tag für die allgemeine Bevölkerung über 10 Jahren, während Säuglinge, Kleinkinder und Kinder unter 10 Jahren ausgeschlossen sind.