Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung (EU) 2026/386 das Inverkehrbringen von entfettetem Rapssamenpulver (Rapssamenprotein-Faser-Konzentrat) als novel food der Europäischen Union genehmigt. Mit dieser Verordnung wird auch die Unionsliste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel geändert, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission festgelegt wurde.

Die Zulassung erfolgt auf einen Antrag hin, den NapiFeryn BioTech Sp. z o.o. am 19. August 2022 gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel gestellt hat. Der Antragsteller beantragte die Zulassung eines Raps-Protein-Faser-Konzentrats zur Verwendung als Lebensmittelzutat in verschiedenen Lebensmitteln für die allgemeine Bevölkerung sowie in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke und in Nahrungsergänzungsmitteln.
Zugelassene Lebensmittelkategorien:

Brot und Brötchen
Kuchen, Gebäck und süße Backwaren
Frühstückscerealien
Müsliriegel
Teigwaren und Nudeln
Fleischprodukte und Fleischersatzprodukte
Milchprodukte und Milchalternativen
Suppen und Brühen
Schokolade und Süßwaren
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (gemäß der Verordnung (EU) Nr. 609/2013)
Nahrungsergänzungsmittel (gemäß der Richtlinie 2002/46/EG)

Bei Nahrungsergänzungsmitteln beträgt die zulässige Höchstmenge 10 g pro Tag für die allgemeine Bevölkerung ab 10 Jahren, während Säuglinge, Kleinkinder und Kinder unter 10 Jahren davon ausgenommen sind.

Verbrauchernachrichten Region
Tags zu Verbraucher-News
EU, Verordnung 2017/2470, Rapsmehl, Brot und Brötchen, Kuchen, Gebäck, Süßgebäck, Frühstückscerealien, Milchprodukte und Milchalternativen, Suppen und Brühen, Schokolade, Süßwaren
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Nahrungsergänzungsmittel.