Erdnussproteinpulver (Arachis hypogaea L.) gilt in der EU sowohl Novel Food herkömmliche Lebensmittel als auch Novel Food Nahrungsergänzungsmittel als Novel Food . Vor dem Inverkehrbringen des Inhaltsstoffs in einer der beiden Kategorien wäre Novel Food gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 erforderlich. Nach einer gemäß Artikel 4 bei der niederländischen Novel Food eingereichten Konsultation wurde festgestellt, dass das Produkt vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurde.
Daher bedarf Erdnussproteinpulver einer Zulassung vor dem Inverkehrbringen, bevor es als Lebensmittelzutat auf den EU-Markt gebracht werden darf. Die Klarstellung unterstreicht, dass Erdnüsse zwar selbst eine lange Verzehrtradition in der EU haben, aus Erdnüssen gewonnenes konzentriertes Proteinpulver jedoch für Novel Food auf der Grundlage seiner spezifischen Form und Verwendungsgeschichte separat bewertet wird.

Verbrauchernachrichten Region
Tags zu Verbraucher-News
EU, Erdnuss-Proteinpulver (Arachis hypogaea L.), Verordnung (EU) 2015/2283, Nahrungsergänzungsmittel