Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer delegierten Verordnung zur Änderung der delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 über Vermarktungsnormen für Olivenöl gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 veröffentlicht. Mit der vorgeschlagenen Änderung werden die EU-Vorschriften an die jüngsten vom Internationalen Olivenrat (IOC) verabschiedeten Aktualisierungen angepasst, insbesondere hinsichtlich des Gesamtsterolgehalts in bestimmten sortenreinen nativen Olivenölen extra.

Wichtigste Änderungsvorschläge

Ein neuer Artikel 8a würde vorschreiben, dass natives Olivenöl extra ausschließlich aus folgenden Sorten hergestellt werden darf:
a) der Sorte Koroneiki oder
b) der Sorte Nocellara del Belice,

die Olivensorte deutlich anzugeben auf:
1. dem Produktetikett,
2. den Begleitdokumenten und
3. allen sonstigen Kennzeichnungsmaterialien.
4. Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 würde überarbeitet, um aktualisierte Grenzwerte für den chemischen Parameter „Gesamtsterolgehalt“ einzuführen, die für diese sortenreinen Öle gelten.
Hintergrund
Die Änderung folgt dem IOC-Beschluss DEC-III.1/121-VI/2025, der während der 121. IOC-Sitzung am 8. Juli 2025 verabschiedet wurde.
Das IOC erkannte an, dass einige authentische, hochwertige sortenreine native Olivenöle extra die bestehenden Sterolgrenzwerte naturgemäß nicht einhalten, und zwar aufgrund von:
der Olivensorte,
des Reifegrades,
der geografischen Bedingungen und
der Bewässerungspraktiken.
Als vorläufige Maßnahme bis zum Abschluss einer laufenden IOC-Studie senkte das IOC den Sterolgrenzwert speziell für:
Koroneiki-Öle und
Nocellara del Belice-Öle.

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Tags zu Verbraucher-News
EU, (EU) 2022/2104, Olivenöl, Sorte Koroneiki, Sorte Nocellara del Belice.