Die Europäische Kommission hat eine aktualisierte konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission veröffentlicht, die technische Spezifikationen für Lebensmittelzusatzstoffe festlegt, die gemäß den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen sind. Die konsolidierte Fassung, die ab dem 9. Mai 2026 gilt, enthält mehrere regulatorische Änderungen und aktualisierte Anforderungen an Zusatzstoffe in der gesamten Europäischen Union.
Die Verordnung legt Identitäts- und Reinheitskriterien, Herstellungsanforderungen und Zusammensetzungsstandards für zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe fest, die in Lebensmitteln auf dem EU-Markt verwendet werden.
Wichtig ist, dass die Verordnung strenge Kontrollen der Ethylenoxid-Kontamination in Lebensmittelzusatzstoffen bekräftigt. Ethylenoxid darf nicht zu Sterilisationszwecken in Lebensmittelzusatzstoffen verwendet werden, und Rückstände von mehr als 0,1 mg/kg sind unabhängig von ihrer Herkunft verboten. Der Grenzwert gilt für die Gesamtmenge von Ethylenoxid und 2-Chlorethanol, ausgedrückt als Ethylenoxid, auch in Mischungen von Lebensmittelzusatzstoffen, die unter die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 fallen.
Der aktualisierte konsolidierte Text bietet Lebensmittelherstellern, Zusatzstofflieferanten und Compliance-Teams die aktuell geltenden EU-Spezifikationen und Kontaminationsanforderungen für zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe.