Food Standards Australia New Zealand (FSANZ) hat Änderungen am Australia New Zealand Food Standards Code genehmigt, um die Verwendung zusätzlicher humanidentischer Milch-Oligosaccharide (HiMO) zu gestatten, die durch mikrobielle Fermentation unter Verwendung gentechnisch veränderter Stämme von Escherichia coli BL21 in Säuglingsnahrungsprodukten hergestellt werden. Die Genehmigung folgt einem Antrag von Chr. Hansen A/S, der die Erlaubnis für fünf HiMO-Bestandteile zur Verwendung als nutritive Substanzen in Säuglingsnahrungsprodukten beantragte.
Der Antrag umfasste 2′-Fucosyllactose (2′-FL), 3-Fucosyllactose (3-FL), Lacto-N-Tetraose (LNT), 3′-Sialyllactose (3′-SL) Natriumsalz und 6′-Sialyllactose (6′-SL) Natriumsalz. Die wissenschaftliche Bewertung von FSANZ kam zu dem Schluss, dass die Substanzen chemisch, strukturell und funktionell identisch mit Oligosacchariden sind, die natürlicherweise in menschlicher Muttermilch vorkommen. Die Behörde stellte keine Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit im Zusammenhang mit der Verwendung von 2′-FL, 3-FL, 3′-SL Natriumsalz und 6′-SL Natriumsalz in den vorgeschlagenen Anwendungsmengen fest, die innerhalb der in menschlicher Muttermilch beobachteten Konzentrationen liegen.
FSANZ stellte fest, dass die ursprünglich beantragte Höchstmenge für LNT die natürlich vorkommenden Mengen in menschlicher Muttermilch überschritt und dass keine ausreichenden Beweise vorlagen, um Auswirkungen auf das Säuglingswachstum bei der vorgeschlagenen Konzentration nachzuweisen. Infolgedessen genehmigte die Behörde eine niedrigere Höchstmenge von 60 mg/100 kJ für LNT anstelle der vom Antragsteller geforderten höheren Menge.
Die genehmigte Änderung passt Anhang 29 des Kodex an, um neue Höchstmengen für mehrere HiMO-Bestandteile in Säuglingsnahrungsprodukten festzulegen, darunter 2′-FL mit 120 mg/100 kJ, LNT mit 60 mg/100 kJ, 3′-SL Natriumsalz mit 11 mg/100 kJ und 6′-SL Natriumsalz mit 28 mg/100 kJ. Die Änderung aktualisiert auch Anhang 26, um Chr. Hansens 3-FL, LNT, 3′-SL Natriumsalz und 6′-SL Natriumsalz als gentechnisch veränderte Lebensmittel zur Verwendung in Säuglingsnahrungsprodukten zu gestatten, vorbehaltlich festgelegter Bedingungen und einer 15-monatigen Exklusivnutzungsgenehmigung, die an die Produkte des Antragstellers gebunden ist. Darüber hinaus wurden neue Spezifikationen für Inhaltsstoffe in Anhang 3 aufgenommen.