Food Standards Australia New Zealand (FSANZ) hat Änderungen des Lebensmittelstandards für Australien und Neuseeland genehmigt, um natürlich vorkommende Cadmiumwerte in Blacklip-Felsenaustern (Saccostrea spathulate) zu berücksichtigen, die im Northern Territory (NT) Australiens gezüchtet werden. Die Entscheidung folgt einem Antrag des Landwirtschafts- und Fischereiministeriums des Northern Territory, der eine Befreiung vom aktuellen Höchstwert (ML) von 2 mg/kg für Cadmium in Weichtieren beantragte.

Der Antrag wurde durch Überwachungsdaten gestützt, die zeigten, dass die Cadmiumkonzentrationen in Blacklip-Felsenaustern an den Aquakulturstandorten des NT variieren, wobei etwa die Hälfte der getesteten Proben den bestehenden Grenzwert überschritt. FSANZ führte eine umfassende Risikobewertung durch, die sowohl eine vollständige Befreiung vom Cadmium-Grenzwert als auch die Einführung eines höheren, regionalspezifischen Grenzwertes von 3 mg/kg bewertete.

Die Bewertung kam zu dem Schluss, dass die geschätzte ernährungsbedingte Cadmiumexposition unter beiden Szenarien unter der tolerierbaren monatlichen Aufnahmemenge (TMI) bleibt, was keine Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit für Verbraucher aufzeigt. Basierend auf den Ergebnissen stellte FSANZ fest, dass ein neuer Höchstwert von 3 mg/kg für Cadmium in im NT gezüchteten Blacklip-Felsenaustern den am besten geeigneten regulatorischen Ansatz darstellt, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Cadmiumwerte so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar bleiben.

Gemäß der genehmigten Änderung werden Blacklip-Felsenaustern, die im Northern Territory gezüchtet werden, ab dem Datum der Veröffentlichung von dem bestehenden Cadmium-Grenzwert von 2 mg/kg befreit sein. Diese Übergangsbefreiung bleibt für 24 Monate in Kraft, um den Verkauf der aktuellen Austernbestände zu ermöglichen und der Industrie Zeit zu geben, die Zucht- und Produktionspraktiken anzupassen. Nach der Übergangszeit tritt ein neuer Höchstwert von 3 mg/kg für Cadmium in im NT gezüchteten Blacklip-Felsenaustern in Kraft.

Die Änderung folgt dem öffentlichen Konsultationsprozess von FSANZ, der am 2. März 2026 begann. Nach Berücksichtigung der Stellungnahmen der Interessengruppen genehmigte FSANZ den Entwurf der Änderung mit geringfügigen typografischen Anpassungen. Die Änderung führt einen maßgeschneiderten Regulierungsrahmen ein, der die regionalen Umweltbedingungen widerspiegelt und gleichzeitig den Verbraucherschutz gewährleistet.

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