Am 17. April 2026 finalisierte das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie und dem Umweltministerium eine Ministerialverordnung zur Spezifizierung chemischer Substanzen gemäß der Durchführungsverordnung des Gesetzes über die Prüfung und Regulierung der Herstellung usw. chemischer Substanzen (CSCL). Die Verordnung folgt einem öffentlichen Konsultationsprozess, der vom 21. Januar bis 19. Februar 2026 durchgeführt wurde. Es wurden keine öffentlichen Kommentare eingereicht, und daher wurden keine Änderungen am Entwurf vorgenommen. Die Verordnung wurde am 17. April 2026 im Einklang mit den Durchführungsbestimmungen des CSCL verkündet. Die Maßnahme legt spezifische chemische Substanzen gemäß Artikel 1, Absatz (1), Punkt 37 der Durchführungsverordnung fest und unterstützt die regulatorische Aufsicht und das Management chemischer Substanzen in Japan. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Kontrollen der chemischen Sicherheit zu stärken und die Einhaltung nationaler Anforderungen für die Bewertung und Regulierung chemischer Substanzen sicherzustellen.
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