Am 10. April 2026 gab das japanische Umweltministerium bekannt, dass das Kabinett einen Gesetzentwurf zur teilweisen Änderung des Gesetzes über Abfallentsorgung und Reinigung genehmigt hat, mit Plänen, ihn der 221. Sitzung des nationalen Parlaments vorzulegen. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu stärken, indem strengere Vorschriften für Schrottplatzbetreiber eingeführt werden, die gebrauchten Metall- und Kunststoffabfall handhaben. Der Gesetzentwurf etabliert ein Genehmigungssystem für solche Unternehmen, schreibt die Einhaltung von Lager- und Recyclingstandards vor und verlangt, dass potenziell umweltschädliche Materialien grundsätzlich im Inland recycelt werden, wobei der Export der Bestätigung durch den Umweltminister unterliegt. Darüber hinaus führt der Gesetzentwurf Maßnahmen zur Verbesserung des Managements von Katastrophenabfällen ein. Dazu gehören Anforderungen an Gemeinden, Pläne zur Entsorgung von Katastrophenabfällen zu entwickeln, Vereinbarungen mit privaten Betreibern zu fördern und Deponiestandorte für Notfallabfälle auszuweisen. Er erweitert auch die Rolle der Japan Environmental Storage & Safety Corporation (JESCO), um die Handhabung von Katastrophenabfällen zu unterstützen und die nationale Bereitschaft und Koordination zu verbessern. Die Gesetzgebung soll Umweltprobleme wie Lärm, Wasserverschmutzung und Brandrisiken im Zusammenhang mit Schrottplätzen angehen und gleichzeitig Japans Kapazitäten für ein effizientes und zeitnahes Katastrophenabfallmanagement stärken. Die Inkrafttretensdaten werden per Kabinettsverordnung festgelegt, wobei die Bestimmungen innerhalb bestimmter Fristen nach der Verkündung in Kraft treten.
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