Polen hat eine neue Verordnung veröffentlicht, die besondere nationale Anforderungen an Pestizidrückstandshöchstgehalte in ausgewählten Lebensmitteln festlegt. Die Maßnahme wurde durch eine Verordnung des Gesundheitsministers vom 30. April 2026 erlassen und am 6. Mai 2026 im Polnischen Gesetzblatt (Dz. U. 2026 poz. 603) veröffentlicht.

Die Verordnung wurde im Rahmen des polnischen Gesetzes über die Sicherheit von Lebensmitteln und Ernährung erlassen und führt vorübergehende Höchstmengen an Rückständen (MRLs) für bestimmte Pestizidwirkstoffe in verschiedenen Lebensmitteln ein. Die Bestimmungen treten einen Monat nach Veröffentlichung in Kraft und laufen nach 12 Monaten automatisch ab.

Die Verordnung legt strengere Rückstandshöchstgehalte für die folgenden Pestizidwirkstoffe fest:

Carbendazim und Benomyl (ausgedrückt als Carbendazim): Höchstwert von 0,01 MG/kg
Glufosinat und verwandte Metaboliten: Höchstwert von 0,03 MG/kg
Thiophanat-methyl: Höchstwert von 0,01 MG/kg

Betroffene Lebensmittelkategorien
Die vorübergehenden Anforderungen gelten für eine Vielzahl von Lebensmitteln, darunter:

1. Zitrusfrüchte wie Grapefruits, Orangen, Zitronen, Limetten und Mandarinen
2. Kernobst wie Äpfel und Birnen
3. Steinobst wie Aprikosen, Pfirsiche, Kirschen und Pflaumen
4. Trauben, Mangos, Papayas, Melonen und Wassermelonen
5. Gemüse wie Tomaten, Auberginen, Okra, Bohnen, Erbsen, Rosenkohl und Kartoffeln
6. Getreide wie Gerste, Hafer, Roggen und Weizen
7. Kultivierte Pilze
8. Honig und andere Bienenprodukte
9. Algen und prokaryotische Organismen

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Polen, Pestizidrückstandshöchstgehalte, Carbendazim, Thiophanat-methyl, Glufosinat.