Polen hat neue Vorschriften zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch erlassen und damit die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2020/2184 durch Änderungen der nationalen Wasserversorgungsgesetze und eine neue Verordnung des Gesundheitsministers umgesetzt. Der aktualisierte Rechtsrahmen führt einen umfassenden risikobasierten Ansatz ein, der die gesamte Wasserversorgungskette abdeckt – von den Wasserquellen und Aufbereitungsanlagen über die Verteilungsnetze bis hin zu den Wasserhähnen der Verbraucher.
Die Vorschriften erweitern die Anforderungen an die Trinkwasserüberwachung durch die Einführung neuer Parameter, darunter Bisphenol A (maximal 2,5 μg/L), Gesamt-PFAS, Uran, Halogenessigsäuren (HAAs) und Microcystin-LR, sowie zusätzlicher betrieblicher Überwachungsparameter wie Trübung und somatische Coliphagen. Untersuchungen auf HAAs und Microcystin-LR sind erforderlich, wenn bestimmte Risikobedingungen vorliegen, wie beispielsweise bei Chlorierungsprozessen oder bei Risiken durch Cyanobakterienblüten.
Zu den weiteren Maßnahmen zählen strengere Anforderungen an Materialien und Chemikalien, die bei der Wasseraufbereitung zum Einsatz kommen, verbesserte Standards für die Laborakkreditierung, eine verstärkte hygienische Überwachung sowie überarbeitete Ausnahmeregelungen, die die Abweichungen von den Wasserqualitätsstandards auf maximal zwei Genehmigungen beschränken. Das Gesetz schreibt zudem Risikobewertungen für interne Wasserversorgungssysteme in vorrangigen Einrichtungen vor, darunter Krankenhäuser, Pflegeheime, Hotels, Schulen und öffentliche Gebäude, mit spezifischen Überwachungsanforderungen hinsichtlich der Risiken einer Legionellen- und Bleibelastung.