Das Tanzania Bureau of Standards (TBS) hat einen Normenentwurf – AFDC 15 (3835) DTZS – veröffentlicht, der umfassende Anforderungen an flüssige Süßwaren für den menschlichen Verzehr festlegt und alle Aspekte von der Zusammensetzung und Hygiene bis hin zu Verpackung und Kennzeichnung abdeckt.
Definition von flüssigen Süßwaren
Gemäß dem Normenentwurf werden flüssige Süßwaren als Süßwaren definiert, die hauptsächlich aus Zuckern wie Saccharose, Glukosesirup, Fruktosesirup oder deren Kombinationen hergestellt, zu einem halbflüssigen oder flüssigen Zustand verarbeitet und für den direkten Verzehr verpackt werden. Das Produkt kann auch Lebensmittelsäuren, Aromen, Farbstoffe und andere zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe oder funktionelle Inhaltsstoffe enthalten.
Qualitäts- und physikalische Anforderungen
Die Norm legt fest, dass flüssige Süßwaren eine glatte, homogene Textur aufweisen müssen, frei von sichtbaren Verunreinigungen, Klumpen oder Phasentrennung. Die Produkte müssen ein helles und glänzendes Aussehen aufweisen und während ihrer gesamten normalen Haltbarkeitsdauer frei von Zuckerrekristallisation, Sedimenten oder Trübungen sein. Sie müssen einen charakteristischen süßen Geschmack aufweisen – je nach Rezeptur manchmal auch sauer oder fruchtig – und völlig frei von Fremdgeruch, Bitterkeit, Ranzigkeit oder Brandgeruch sein. Die Produkte müssen zudem unter normalen Lagerbedingungen stabil bleiben, ohne dass es zu Gärung, Gasbildung oder mikrobiellem Verderb kommt.
Anforderungen an die Zusammensetzung
Die Norm nennt Zucker, Wasser und Gelatine als die drei wesentlichen Zutaten. Eine breite Palette optionaler Zutaten ist ebenfalls zulässig, darunter Honig, Vitamine und Mineralstoffe, Kräuterextrakte, frische oder getrocknete Früchte, Schokolade, Kakaopulver, Kaffee, Tee, essbare Nüsse, Lecithin, Xanthan, Maissirup, Reissirup, Eiweißpulver und Aromastoffe.
Hinsichtlich spezifischer physikalisch-chemischer Parameter schreibt die Norm vor, dass die säureunlösliche Asche 0,2 % auf Trockenbasis nicht überschreiten darf, die sulfatierte Asche unter 2,5 % bleiben muss, der Gehalt an reduzierenden Zuckern mindestens 10 % auf Trockenbasis betragen muss und der pH-Wert im Bereich von 3,0 bis 4,5 liegen muss.
Mikrobiologische Sicherheit
Der Entwurf legt strenge mikrobiologische Grenzwerte für flüssige Süßwaren fest. Salmonellen, E. coli und Staphylococcus aureus dürfen überhaupt nicht vorhanden sein. Die Keimzahl von Hefen und Schimmelpilzen darf 100 KBE pro Gramm nicht überschreiten. Die Untersuchungen müssen gemäß den einschlägigen tansanischen Standardmethoden durchgeführt werden.
Kontaminanten
Der Gehalt an Schwermetallen in flüssigen Süßwaren muss den Grenzwerten entsprechen, die im Allgemeinen Codex-Standard für Kontaminanten und Toxine in Lebensmitteln (CODEX STAN 193) festgelegt sind. Alle verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe müssen der Allgemeinen Codex-Norm für Lebensmittelzusatzstoffe (CODEX STAN 192) entsprechen.
Hygiene
Hersteller sind verpflichtet, flüssige Süßwaren gemäß den in TZS 109 vorgeschriebenen guten Hygienepraxis-Regeln herzustellen und dabei eine sichere und hygienische Handhabung während des gesamten Produktionsprozesses zu gewährleisten.
Verpackung und Kennzeichnung
Flüssige Süßwaren müssen in lebensmittelechten Behältern verpackt werden, die die Qualität oder Sicherheit des Produkts nicht beeinträchtigen. Auf den Etiketten müssen deutlich und dauerhaft der Produktname, der Name und die Anschrift des Herstellers, die Chargen- oder Codenummer, das Herstellungs- und Verfallsdatum, das Nettogewicht, das Herkunftsland, die Zutatenliste, die Lagerbedingungen, gegebenenfalls der Handelsname oder die Marke sowie Allergenhinweise angegeben sein.
Der Normenentwurf stützt sich auf die chinesische nationale Norm GB/T 31320-2014 für flüssige Süßwaren und steht im Einklang mit mehreren tansanischen Normen sowie den Normen des Codex Alimentarius. Das Büro hat die Interessengruppen aufgefordert, den Entwurf zu prüfen und Anmerkungen zu machen, bevor die Norm endgültig festgelegt wird.

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