Das Tanzania Bureau of Standards (TBS) hat einen Entwurf für eine Norm — AFDC 15 (3835) DTZS — veröffentlicht, der umfassende Anforderungen für flüssige Süßigkeiten für den menschlichen Verzehr festlegt, die von der Zusammensetzung und Hygiene bis hin zu Verpackung und Kennzeichnung alles abdecken.
Definition von flüssigen Süßigkeiten
Gemäß dem Normenentwurf werden flüssige Süßigkeiten als Süßwaren definiert, die hauptsächlich aus Zuckern wie Saccharose, Glukosesirup, Fruktosesirup oder deren Kombinationen hergestellt, in einen halbflüssigen oder flüssigen Zustand verarbeitet und zum direkten Verzehr verpackt werden. Das Produkt kann auch Speisesäuren, Aromen, Farbstoffe und andere zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe oder funktionelle Inhaltsstoffe enthalten.
Qualitäts- und physikalische Anforderungen
Die Norm legt fest, dass flüssige Süßigkeiten eine glatte, homogene Textur aufweisen müssen, frei von sichtbaren Verunreinigungen, Klumpen oder Phasentrennung. Die Produkte müssen hell und glänzend aussehen, frei von Zuckerkristallisation, Sedimenten oder Trübungen während ihrer gesamten normalen Haltbarkeitsdauer. Sie müssen einen charakteristischen süßen Geschmack aufweisen – je nach Rezeptur manchmal sauer oder fruchtig – und vollständig frei von Fremdgeruch, Bitterkeit, Ranzigkeit oder Brandgeruch sein. Die Produkte müssen auch unter normalen Lagerbedingungen stabil bleiben, ohne Gärung, Gasbildung oder mikrobiellen Verderb.
Zusammensetzungsanforderungen
Die Norm identifiziert Zucker, Wasser und Gelatine als die drei wesentlichen Inhaltsstoffe. Eine breite Palette optionaler Zutaten ist ebenfalls zugelassen, darunter Honig, Vitamine und Mineralien, Kräuterextrakte, frische oder getrocknete Früchte, Schokolade, Kakaopulver, Kaffee, Tee, essbare Nüsse, Lecithin, Xanthangummi, Maissirup, Reissirup, Eiklarpulver und Aromen.
Hinsichtlich spezifischer physikochemischer Parameter fordert die Norm, dass die säureunlösliche Asche auf Trockenbasis 0,2 % nicht überschreitet, die Sulfatasche unter 2,5 % bleibt, die reduzierenden Zucker auf Trockenbasis mindestens 10 % betragen und der pH-Wert im Bereich von 3,0 bis 4,5 liegt.
Mikrobiologische Sicherheit
Der Entwurf legt strenge mikrobiologische Grenzwerte für flüssige Süßigkeiten fest. Salmonella, E. coli und Staphylococcus aureus müssen vollständig fehlen. Die Hefen- und Schimmelpilzzahlen dürfen 100 CFU pro Gramm nicht überschreiten. Die Prüfungen müssen gemäß den einschlägigen tansanischen Standardmethoden durchgeführt werden.
Kontaminanten
Der Schwermetallgehalt in flüssigen Süßigkeiten muss den Grenzwerten entsprechen, die im Codex General Standard for Contaminants and Toxins in Foods (CODEX STAN 193) festgelegt sind. Alle verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe müssen dem Codex General Standard for Food Additives (CODEX STAN 192) entsprechen.
Hygiene
Hersteller sind verpflichtet, flüssige Süßigkeiten gemäß den in TZS 109 vorgeschriebenen Guten Hygienepraktiken herzustellen, um eine sichere und hygienische Handhabung während des gesamten Produktionsprozesses zu gewährleisten.
Verpackung und Kennzeichnung
Flüssige Süßigkeiten müssen in lebensmittelechten Behältern verpackt werden, die die Qualität oder Sicherheit des Produkts nicht beeinträchtigen. Etiketten müssen den Produktnamen, den Namen und die Adresse des Herstellers, die Chargen- oder Codenummer, das Herstellungs- und Verfallsdatum, das Nettogewicht, das Herkunftsland, die Zutatenliste, die Lagerbedingungen, gegebenenfalls den Handelsnamen oder die Marke sowie Allergenerklärungen klar und dauerhaft anzeigen.
Der Normenentwurf orientiert sich an Chinas nationaler Norm GB/T 31320-2014 für flüssige Süßigkeiten und ist auf mehrere tansanische und Codex Alimentarius Standards abgestimmt. Das Bureau hat Interessengruppen eingeladen, den Entwurf zu prüfen und Beiträge zu liefern, bevor die Norm finalisiert wird.