Das Tanzania Bureau of Standards (TBS) hat einen Entwurf für eine nationale Norm veröffentlicht, in dem die Spezifikationen für Molkegetränke zum direkten menschlichen Verzehr festgelegt sind. Die vorgeschlagene Norm enthält Anforderungen hinsichtlich Zusammensetzung, Sicherheit, Hygiene, Schadstoffen, Probenahme und Kennzeichnung, um die Qualität und Sicherheit von in Tansania hergestellten oder vermarkteten Molkegetränken zu gewährleisten.
Der Normenentwurf mit dem Titel „Molkenmilchgetränk – Spezifikation“ wurde unter der Aufsicht des Normenausschusses für Landwirtschaft und Ernährung erarbeitet, dem Vertreter mehrerer nationaler Institutionen angehören, darunter die Sokoine University of Agriculture, das Tanzania Food and Nutrition Centre, die Tanzania Industry Research and Development Organization sowie die Government Chemist Laboratory Authority.
Der Normenentwurf definiert Molkenmilchgetränke als Getränke, die aus Molkenmilch gewonnen werden, einem Nebenprodukt, das bei der Herstellung von Käse, Kasein oder ähnlichen Milchprodukten nach der Trennung des Käsebruchs von der Milch infolge der Gerinnung anfällt. Das Produkt gilt als praktisches, trinkfertiges Proteingetränk mit vorteilhaften ernährungsphysiologischen Eigenschaften.
Rohstoffe und Zusammensetzung
Die Norm legt fest, dass Molkegetränke unter Verwendung folgender Zutaten hergestellt werden dürfen:
Molkenmilch
Zucker
Wasser
Der Entwurf legt zudem Grenzwerte für die Zusammensetzung des Produkts fest: Der Fettgehalt muss zwischen 0,05 % und 0,2 % liegen, während der Gehalt an fettfreier Trockenmasse (SNF) zwischen 7,5 % und 8,5 % gehalten werden muss. Der Proteingehalt muss im Bereich von 2,7 % bis 3,5 % liegen, und der pH-Wert des Produkts muss zwischen 4,1 und 4,5 gehalten werden. Diese Parameter wurden festgelegt, um das Nährwertprofil, die Stabilität und die Sicherheit des für den menschlichen Verzehr bestimmten Molkenmilchgetränks zu gewährleisten. Mikrobiologische Sicherheit
Die vorgeschlagene Norm legt mikrobiologische Grenzwerte fest, um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten. Molkegetränke müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
Escherichia coli: nicht nachweisbar
Salmonella spp.: Nicht nachweisbar in 25 g
Staphylococcus aureus: nicht nachweisbar
Hefen und Schimmelpilze: höchstens 10² KBE/g
Schadstoffe und Rückstände
Der Entwurf legt zudem Grenzwerte für Schadstoffe fest. Rückstände von Pestiziden und Tierarzneimitteln müssen den in der Codex-Alimentarius-Datenbank festgelegten Grenzwerten entsprechen. Die Belastung durch Schwermetalle ist begrenzt, wobei der Bleigehalt auf maximal 0,02 mg beschränkt ist. Darüber hinaus darf der Gehalt an Aflatoxin M1 0,50 µg/kg nicht überschreiten.