Das Tanzania Bureau of Standards (TBS) hat einen nationalen Normenentwurf veröffentlicht, der Spezifikationen für Molkemilchgetränke für den direkten menschlichen Verzehr festlegt. Der vorgeschlagene Standard legt Anforderungen an Zusammensetzung, Sicherheit, Hygiene, Verunreinigungen, Probenahme und Kennzeichnung fest, um die Qualität und Sicherheit von Molkegetränken zu gewährleisten, die in Tansania hergestellt oder vermarktet werden.
Der Normenentwurf mit dem Titel „Molkemilchgetränk – Spezifikation“ wurde unter der Aufsicht des Divisionalen Normenausschusses für Landwirtschaft und Lebensmittel entwickelt, dem Vertreter mehrerer nationaler Institutionen angehören, darunter die Sokoine University of Agriculture, das Tanzania Food and Nutrition Centre, die Tanzania Industry Research and Development Organization und die Government Chemist Laboratory Authority.
Der Normenentwurf definiert Molkemilchgetränk als ein Getränk, das aus Molkemilch gewonnen wird, einem Nebenprodukt, das bei der Herstellung von Käse, Kasein oder ähnlichen Milchprodukten nach der Trennung des Quarks von der Milch nach der Gerinnung anfällt. Das Produkt gilt als praktisches trinkfertiges Proteingetränk mit vorteilhaften ernährungsphysiologischen Eigenschaften.
Rohstoffe und Zusammensetzung
Der Standard legt fest, dass Molkemilchgetränke unter Verwendung von Folgendem hergestellt werden dürfen:
Molkemilch
Zucker
Wasser
Der Entwurf legt auch Grenzwerte für die Zusammensetzung des Produkts fest: Der Fettgehalt muss zwischen 0,05 % und 0,2 % liegen, während der fettfreie Trockenmasseanteil (SNF) zwischen 7,5 % und 8,5 % gehalten werden muss. Der Proteingehalt muss zwischen 2,7 % und 3,5 % liegen, und der pH-Wert des Produkts muss zwischen 4,1 und 4,5 gehalten werden. Diese Parameter werden festgelegt, um das Nährwertprofil, die Stabilität und die Sicherheit von Molkegetränken für den menschlichen Verzehr zu gewährleisten. Mikrobiologische Sicherheit
Der vorgeschlagene Standard legt mikrobiologische Grenzwerte fest, um die Sicherheit der Verbraucher zu schützen. Molkegetränke müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
Escherichia coli: Nicht nachweisbar
Salmonella spp.: Nicht nachweisbar in 25 g
Staphylococcus aureus: Nicht nachweisbar
Hefen und Schimmelpilze: Maximal 10² CFU/g
Kontaminanten und Rückstände
Der Entwurf legt auch Grenzwerte für Kontaminanten fest. Pestizidrückstände und Tierarzneimittelrückstände müssen den in der Codex Alimentarius-Datenbank festgelegten Grenzwerten entsprechen. Die Schwermetallbelastung ist begrenzt, wobei Blei auf maximal 0,02 mg/kg beschränkt ist. Zusätzlich darf Aflatoxin M1 0,50 µg/kg nicht überschreiten.