Kosmetikvorschriften in Japan – Ein Überblick
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Japan, eine der wohlhabendsten Nationen Asiens, hat ein enormes Wachstum auf seinem Kosmetikmarkt erlebt. Es ist der drittgrößte Kosmetikmarkt der Welt. Japanische Verbraucher sind anspruchsvoll und gut über Produkte und Rezepturen im Bereich Kosmetik informiert. Natürliche und biologische Inhaltsstoffe sind auf dem Markt stark nachgefragt, was Hersteller dazu bewegt, Produkte mit natürlichen/sauberen Produktkennzeichnungen auf den Markt zu bringen. Hersteller müssen sich jedoch der regulatorischen Wege bewusst sein, bevor sie ein kosmetisches Produkt in Japan einführen.

Der japanische Regulierungsrahmen für Kosmetika

Kosmetikprodukte werden vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW) gemäß dem Gesetz über pharmazeutische und medizinische Produkte (PMD-Gesetz) reguliert. Das MHLW, die öffentliche Gesundheitsbehörde (HA) in Japan, genehmigt Anträge für Quasi-Arzneimittel, nimmt Meldungen für Kosmetika entgegen, überwacht deren Berichte über unerwünschte Wirkungen und führt Inspektionen in den Unternehmensräumen durch.

Definition von Kosmetikprodukten in Japan

In Japan gelten Kosmetika als „Substanzen, die milde Wirkungen besitzen und durch Besprühen, Reiben oder ähnliche Methoden auf den menschlichen Körper aufgetragen werden können, zum Zweck der Reinigung, Verschönerung und zur Veränderung des Aussehens, um Haare und Haut in gutem Zustand zu halten.“

Betrachten wir nun einen Überblick über die Klassifizierung von Kosmetikprodukten und deren Vermarktungsprozess in Japan.

Kategorisierung von Kosmetikprodukten in Japan

In Japan werden Kosmetika in zwei (02) Hauptkategorien eingeteilt, nämlich:

  • Allgemeine Kosmetika
  • Quasi-Arzneimittel

Hersteller und Importeure müssen die entsprechenden regulatorischen Prozesse für ihre kosmetischen Produkte durchlaufen und die Marktzulassung je nach Produktkategorie beantragen.

Jede der beiden oben genannten Hauptkategorien von Kosmetika, nämlich allgemeine Kosmetika und Quasi-Arzneimittel, ist, wie in Tabelle 1 unten dargestellt, weiter in Unterkategorien unterteilt.

Tabelle 1: Unterkategorien von allgemeinen Kosmetika und Quasi-Arzneimitteln

Allgemeine Kosmetika

Quasi-Arzneimittel

Parfüms und Eau de Colognes

Aknebehandlungsprodukte

Make-up-Produkte

Hautaufhellende Produkte

Hautpflegeprodukte

Anti-Schuppen-Produkte

Haarpflegeprodukte

Sonnenschutzmittel

 

Obwohl der Unterschied zwischen allgemeinen Kosmetika und Quasi-Arzneimitteln auf den ersten Blick unklar erscheinen mag, liegt der Hauptunterschied in ihrer Zusammensetzung, da Quasi-Arzneimittel im Gegensatz zu allgemeinen Kosmetika Wirkstoffe enthalten.

Die Inhaltsstoffe, die zur Formulierung von Kosmetika und Quasi-Arzneimitteln verwendet werden, müssen den vom MHLW festgelegten Standards entsprechen. Die Vorschriften für jede Kategorie können leicht variieren, aber die Anforderungen für Quasi-Arzneimittel sind streng.

Wichtige Überlegungen zur Vermarktung Ihres Kosmetikprodukts in Japan:

  • Vor der Registrierung ist eine Inhaltsstoffanalyse erforderlich, um die Sicherheit von Kosmetika und Quasi-Arzneimitteln sowie die Wirksamkeit der Letzteren zu gewährleisten.
  • Der Regulierungsprozess unterscheidet sich für Kosmetika und Quasi-Arzneimittel.
  • Bei Kosmetika müssen Hersteller und Importeure, bevor sie auf den Markt treten und das Produkt verkaufen, eine Meldung einreichen, nachdem sie die Zulassung als Inhaber der Marktzulassung (MAH) erhalten haben.
  • Der MAH über eine lokale Niederlassung oder einen lokalen Vertreter verfügen. Dieser ist für die in Japan importierten Kosmetika verantwortlich.
  • Die Kennzeichnung erfolgt gemäß dem PMD-Gesetz und anderen relevanten Vorschriften und Standards. Zudem müssen Etiketten zwingend in der Landessprache (Japanisch) abgefasst sein.

Angesichts der steigenden Nachfrage nach Kosmetikprodukten in Japan müssen Hersteller, die in den japanischen Markt eintreten, bei der Entschlüsselung der Kosmetikproduktvorschriften wachsam sein, um kurzfristige Herausforderungen zu vermeiden. Daher wird dringend empfohlen, einen regionalen Regulierungsexperten wie Freyr zu konsultieren.

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