Sicherstellung der Einhaltung der EU-Detergenzienverordnung für Haushaltsreinigungsprodukte
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Die Einhaltung der EU-Detergenzienverordnung (EG Nr. 648/2004) ist unerlässlich, um die Sicherheit, Transparenz und Umweltverträglichkeit von Haushaltsreinigungsprodukten zu gewährleisten, die in der Europäischen Union vermarktet werden. Zudem ist die Einhaltung der EU-Detergenzienverordnung wichtig, um Produkte legal auf dem Markt zu platzieren, die Konformität von Reinigungsprodukten sicherzustellen und das Vertrauen der Verbraucher zu erhalten. Hersteller sollten die folgenden Schritte beachten, um die EU-Detergenzienverordnung zu verstehen und einzuhalten.

1. Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit von Detergenzien nach EU-Recht

Biologisch abbaubare Tenside sind eine der Hauptanforderungen der Verordnung – die aktiven Reinigungsmittel in Detergenzien zur Einhaltung der EU-Detergenzienvorschriften. Bei Sauerstoffkontakt müssen diese Substanzen innerhalb von 28 Tagen zu mindestens 60 % abgebaut werden. In einigen Fällen sind zusätzliche Tests erforderlich, insbesondere wenn das Produkt für den industriellen oder professionellen Gebrauch bestimmt ist.

2. Sichere Auswahl der Inhaltsstoffe

Die Verordnung legt Grenzwerte für bestimmte Inhaltsstoffe fest, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf Produkten liegt, die ein Risiko für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellen. Zum Beispiel wurden Phosphate und Phosphonate für Wasch- und Geschirrspülmittel für Verbraucher stark eingeschränkt. Für jeden Inhaltsstoff muss eine Sicherheitsbewertung durchgeführt werden, um Verbraucher und Umwelt vor potenziellen Schäden zu schützen.

3. Kennzeichnungsvorschriften für Haushaltsreinigungsprodukte in der EU

Eine klare und informative Kennzeichnung ist eine weitere Kernanforderung der Verordnung. Jedes Detergenzienprodukt muss Folgendes für eine genaue Kennzeichnung und Verbraucherinformation anzeigen:

  • Eine vollständige Liste der Inhaltsstoffe, um Verbraucher zu informieren.
  • Dosierungsanweisungen, um Nutzern zu helfen, Abfall zu vermeiden und eine sichere Anwendung zu gewährleisten.
  • Allergeninformationen, insbesondere wenn Allergene in einem höheren Prozentsatz, über 0,01 %, vorhanden sind.
  • Gefahrensymbole und Sicherheitshinweise müssen mit der CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) übereinstimmen.

Produkte, die Enzyme, optische Aufheller oder Desinfektionsmittel enthalten, müssen diese deutlich auf dem Etikett angeben.

4. Sicherheitsdatenblätter (SDS) für gefährliche Produkte

Sicherheitsdatenblätter (SDS) müssen professionellen Anwendern und Händlern zur Verfügung gestellt werden, wenn ein Waschmittel gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft wird. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt Gefahren, Richtlinien für den sicheren Umgang, Lagerungsanforderungen und Notfallmaßnahmen.

5. Online-Offenlegung der Inhaltsstoffe

Hersteller müssen außerdem eine vollständige Zutatenliste online zur Verfügung stellen. Diese Liste sollte entweder INCI-Namen (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) oder allgemein anerkannte chemische Bezeichnungen verwenden.

6. Einhaltung relevanter EU-Verordnungen

Zusätzlich zur Detergenzienverordnung müssen Produkte auch die Einhaltung von

Fazit

Hersteller können leicht nachvollziehen, wie sie die EU-Detergenzienverordnung einhalten können, indem sie Biologische Abbaubarkeit, sichere Inhaltsstoffe, transparente Kennzeichnung und ordnungsgemäße Dokumentation gewährleisten. Für Unternehmen, die fachkundige Unterstützung suchen, bietet Freyr regulatorische Unterstützung, um bei der Überprüfung von Rezepturen, der Dossiererstellung, der Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften und des EU-Ecolabels zu helfen und Marken so einen reibungslosen Marktzugang in der EU zu ermöglichen.

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