Die regulatorischen Rahmenbedingungen für Kosmetika in Kenia – Ein Überblick
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Kenia verfügt über einen gut etablierten regulatorischen Rahmen für die Kosmetikindustrie, der von zwei (02) wichtigen Gesundheitsbehörden (HAs) überwacht wird – dem Kenya Bureau of Standards (KEBS) und dem Pharmacy and Poisons Board (PPB).

Definition und Klassifizierung von Kosmetikprodukten

In Kenia wird ein Kosmetikprodukt als jede Substanz oder Zubereitung definiert, die dazu bestimmt ist, mit verschiedenen äußeren Teilen des menschlichen Körpers (z. B. Epidermis, Haarsystem, Nägel, Lippen und äußere Genitalorgane) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Kontakt zu kommen, mit dem Ziel, sie zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, Körpergerüche zu korrigieren und sie zu schützen oder in einem guten Zustand zu halten.

Regulatorische Anforderungen

Alle in Kenia verkauften Kosmetikprodukte müssen dem kenianischen Standard – KS 2937:2021 entsprechen, der die spezifischen Anforderungen für Kosmetikprodukte festlegt. Dies umfasst Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Kennzeichnung, Angaben und der Zulassung nach dem Inverkehrbringen.

Regulatorischer Weg

Kosmetikprodukte in Kenia können über verschiedene Wege zertifiziert werden, einschließlich des Pre-export Verification of Conformity (PVoC)-Programms. Dieser Weg beinhaltet die Einreichung eines Antrags und der Produktdokumentation sowie die Zahlung der erforderlichen Gebühren. Ein KEBS-Mitarbeiter kann auch die Produktionsstätte besuchen, um eine Inspektion durchzuführen. Nach Genehmigung wird eine Genehmigung zur Verwendung des KEBS-Zeichens für das Produkt erteilt.

Kennzeichnung und Angaben

Etiketten von Kosmetikprodukten müssen den Kennzeichnungsanforderungen gemäß KS EAS 346 entsprechen, einschließlich obligatorischer Informationen wie Produktname, Herstellerangaben und Zutatenliste. Angaben auf dem Produktetikett müssen wahrheitsgemäß und dürfen nicht irreführend sein.

Produktregistrierung und Notifizierung

Je nach Produktkategorie können Kosmetika eine Registrierung oder Notifizierung bei den Regulierungsbehörden erfordern. Die Registrierung ist obligatorisch für Produkte, die als Pharmazeutika eingestuft oder vom PPB reguliert werden, während die Notifizierung für allgemeine Kosmetikprodukte unter dem KEBS erforderlich ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Hersteller, die in den kenianischen Markt eintreten, bei der Entschlüsselung der Vorschriften für Kosmetikprodukte wachsam sein müssen, um Herausforderungen in letzter Minute zu vermeiden. In einem solchen Szenario kann die Konsultation eines Regulierungsexperten mit starker Präsenz in Indien von Vorteil sein.

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