Am 1. April 2026 erließ das Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme (AICIS), Ministerium für Gesundheit und Altenpflege, Australien, eine Mitteilung über eine Bestandsänderung bezüglich des Widerrufs von vertraulichen Geschäftsinformationen (CBI) und der Aktualisierung der Listungsbedingungen für spezifische Informationsanforderungen für eine bestimmte Industriechemikalie gemäß dem Industrial Chemicals Act 2019. Die Mitteilung bezieht sich auf die Chemikalie CAS-Nr. 2097886-94-5, eine komplexe polymere Substanz namens 1) 2-Propenoic acid, 2) 2-methyl-, C12-15-branched and linear alkyl esters, 3) polymers with A) 2-(dimethylamino)ethyl methacrylate B) Me methacrylate C) tert-Bu 2-ethylhexaneperoxoate-initiated, und bestätigt, dass die Genehmigung, die zuvor die Behandlung des korrekten Namens der Industriechemikalie als vertrauliche Geschäftsinformationen erlaubte, widerrufen wurde. Infolgedessen gelten nun aktualisierte Transparenzanforderungen für die Bestandslistung der Chemikalie. Darüber hinaus hat der AICIS-Exekutivdirektor die Bedingungen der Bestandslistung gemäß Abschnitt 85 des Industrial Chemicals Act 2019 geändert, um spezifische Informationsanforderungen (SIRs) einzuführen. Diese Verpflichtungen erfordern von den Inverkehrbringern (Importeuren oder Herstellern) der Chemikalie, bestimmte Änderungen und Umstände innerhalb von 28 Kalendertagen zu melden. Die Änderung umfasst auch Situationen, in denen die Chemikalie in Australien im Inland hergestellt wird oder in denen risikobezogene Herstellungsänderungen nach der Erstbewertung auftreten. Die Listung wurde ursprünglich am 30. März 2026 erfasst, wobei die Änderung am 31. März 2026 wirksam wurde.

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Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme (AICIS); Ministerium für Gesundheit und Altenpflege; Spezifische Informationsanforderungen (SIRs); Komplexe polymere Substanzen; Industrial Chemicals Act