Am 14. April 2026 veröffentlichte die Therapeutic Goods Administration (TGA) eine Klarstellung zum Geltungsbereich des Industrial Chemicals Environmental Management Standard (IChEMS) und dessen Anwendbarkeit auf therapeutische Güter. Die Erklärung bestätigt, dass IChEMS, das den Import, die Herstellung und die Verwendung bestimmter gefährlicher Chemikalien, einschließlich PFAS, UV-328 und Dechlorane Plus, verbietet, nicht für Chemikalien gilt, die in therapeutischen Gütern verwendet werden. Infolgedessen sind Arzneimittel, Medizinprodukte und Biologika – einschließlich ihrer Komponenten und zugehörigen Verpackungen – von diesen Verboten ausgenommen. Die TGA betonte, dass sie weder die Umweltsicherheit reguliert noch Ausnahmen unter IChEMS gewährt, aber Hersteller dazu ermutigt, die Abhängigkeit von gelisteten Chemikalien, wo immer möglich, zu reduzieren. Sie riet den Sponsoren auch, potenzielle Lieferengpässe zu melden, die durch IChEMS-Beschränkungen verursacht werden. Die Klarstellung zielt darauf ab, den Interessengruppen regulatorische Sicherheit zu bieten und die kontinuierliche Verfügbarkeit wesentlicher therapeutischer Güter zu gewährleisten, während gleichzeitig umfassendere Umweltschutzziele unterstützt werden.
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